FAZ 29.12.2025
14:39 Uhr

Liveblog Bundespolitik: Bundesregierung arbeitet an Verbot von Einweg-E-Zigaretten


Umweltminister Schneider hat laut Sprecherin „große Präferenz“ für Verbot +++ Angriffe auf Polizei- und Einsatzkräfte nehmen zu +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Liveblog Bundespolitik: Bundesregierung arbeitet an Verbot von Einweg-E-Zigaretten

Angriffe auf Polizei- und Einsatzkräfte haben im vergangenen Jahr leicht und  innerhalb der vergangenen zehn Jahre sogar drastisch zugenommen. Wie aus einem am Montag vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Lagebild hervorgeht, gab es im Jahr 2024 insgesamt 46.367 Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten. Das waren 0,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor, im Vergleich zum Jahr 2015 bedeutet das allerdings ein Plus von 38,5 Prozent.106.875 Polizistinnen und Polizisten wurden 2024 Opfer einer Gewalttat im Einsatz. Das waren 1.167 betroffene Beamtinnen und Beamte mehr als im Jahr zuvor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte mit Blick auf die Zahlen, Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte sei „längst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört für viele leider zum Alltag“. Respekt und Rücksicht gingen zunehmend verloren. Im vergangenen Jahr wurden laut Lagebild zudem 1.012 Feuerwehrkräfte und 2.916 sonstige Rettungskräfte im Einsatz gewaltvoll angegriffen. 

Mit einem Großaufgebot will die Polizei in Nordrhein-Westfalen den Jahresübergang und die Silvesterfeiern absichern. Landesweit werden rund 7.600 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz sein, wie das nordrhein-westfälische Innenministerium am Montag in Düsseldorf mitteilte. Das sind rund 200 mehr als im Vorjahr.„Die Menschen in Nordrhein-Westfalen sollen sicher und voller Vorfreude ins neue Jahr kommen. Silvester ist aber kein Freibrief für Gewalt und Zerstörungswut“, erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU). „Wer randaliert oder Einsatzkräfte angreift, den ziehen wir aus dem Verkehr.“ Wer durch Einsatz von Feuerwerk andere Personen bedrohe, müsse mit Konsequenzen rechnen.Ein Fokus liegt nach Ministerumsangaben auf der Eigensicherung der Einsatzkräfte sowie der erhöhten Gefährdungslage durch politisch motivierte Kriminalität. Viele Bereitschaftspolizisten stünden bereit, die örtlichen Polizeibehörden kurzfristig zu unterstützen. Straftaten, insbesondere bei Delikten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, würden „zeitnah bearbeitet“.Hintergrund des starken Polizeiaufgebots sind die Erfahrungen aus der Silvesternacht in Köln vor zehn Jahren. Damals hatten Gruppen junger Männer vor allem aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum am Hauptbahnhof und rund um den benachbarten Dom zahlreiche Frauen sexuell bedrängt und bestohlen. Der Polizei wurde vorgeworfen, die Lage nicht unter Kontrolle gehabt zu haben. Zugleich lösten die Ereignisse eine Debatte um Zuwanderung und Asylpolitik aus.In einem Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst verwies Reul darauf, dass die Politik mit Blick auf Polizeieinsätze „einiges aus dieser Silvesternacht gelernt“ habe. Solche großen Einsätze wie zu Silvester würden heute anders vorbereitet. „Wir reagieren heute besser, wenn Großereignisse anstehen oder man das Gefühl hat, dass es ganz anders werden könnte als zunächst erwartet.“

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant härtere Strafen bei Angriffen auf Polizisten und andere Einsatzkräfte. Tätliche Attacken auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag) unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Justizministeriums berichten. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, solle eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher von sechs Monaten erhalten.„Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden“, sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Das gelte für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Attacken auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher.

Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Holger ​Münch, warnt vor den Folgen einer AfD-Regierungsbeteiligung. „Was passiert, sollte die AfD im nächsten Jahr in einem Bundesland in eine Regierungsverantwortung kommen? Welche Risiken bestehen und ​wie kann man damit umgehen?“, fragte Münch im Interview mit dem „Tagesspiegel“ laut Vorabbericht. Der BKA-Präsident warnte: „Die Partei ​könnte dann Zugriff auf schützenswerte und sensible Daten und Informationen haben, was Auswirkungen auf die übergreifende Zusammenarbeit haben würde.“ Münch ⁠sagte, er plädiere nicht dafür, ​sicherheitshalber alle Informationen zu löschen: „So weit würde ich nicht gehen. Aber ⁠wir müssen darüber nachdenken, wie offen wir dann mit ‍Informationen im Verbund ‍umgehen könnten.“Das BKA wisse derzeit nicht, wie viele AfD-Mitglieder in der Behörde arbeiteten. Eine Parteimitgliedschaft sei nicht anzeigepflichtig, sagte ⁠Münch. „Wir fragen ja auch nicht, ob jemand Mitglied bei SPD, ​CDU ​oder den Grünen ist. ‌Aber wenn die AfD als gesichert ‍rechtsextremistisch eingestuft würde, hätte das Auswirkungen auf unsere Sicherheitsüberprüfung.“

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat statt einer Praxisgebühr als Eigenbeteiligung bei Arztbesuchen eine Kontaktgebühr vorgeschlagen. „Sie könnte, wie zum Beispiel in Japan, bei drei oder vier Euro liegen und sollte von den Krankenkassen eingezogen werden. So könnte die Einnahmebasis der Kassen erhöht werden“, sagte Gassen der „Bild“-Zeitung.Laut Gassen sollte eine solche Gebühr „sozial verträglich gestaltet werden, damit niemand überfordert wird“. Er schlug zugleich die Einführung eines „digitalen Ärzte-Lotsen“ für Patienten vor, um die Zahl unnötiger Arztbesuche zu verringern und Kosten zu senken. Dieser Lotse solle Patienten beraten und Arztbesuche koordinieren: „Um wirklich Effizienzgewinne zu erzielen, könnte ein digitaler Ärzte-Lotse für Patienten helfen. Durch eine solche Koordination für Patienten könnten unnötige Doppel- und Dreifachbehandlungen verhindert werden.“ 

Deutschland und Großbritannien ​haben einen gemeinsamen Rüstungsauftrag im Wert von rund 61 Millionen Euro für den Kauf moderner Artilleriegeschütze unterzeichnet. ​Das teilte das britische Verteidigungsministerium am Sonntag mit. Die auf gepanzerten Fahrzeugen ​montierten Geschütze vom Typ RCH 155 könnten während der Fahrt feuern und Ziele ⁠in mehr als ​70 Kilometern Entfernung treffen. Hersteller sind der deutsch-französische Rüstungskonzern KNDS ⁠und die deutsche Rheinmetall. ‍Das System kann den ‍Angaben nach acht Schuss pro Minute abfeuern, wird von zwei Soldaten bedient ⁠und hat eine Reichweite von 700 Kilometern ​ohne ​Auftanken. 

Der frühere SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert versucht sich als Moderator. Wie Kühnert auf Instagram ankündigte, betätigt er sich im neuen Jahr als Mitgastgeber des Formats „Missverstehen Sie Mich Richtig“. Kühnerts erster Gast im Berliner Kabarett-Theater Distel soll am 1. Februar der Soziologe Harald Welzer sein. Später sind Gespräche mit den Autorinnen Jagoda Marinić und Sophie Passmann sowie der Schauspieler Lars Eidinger vorgesehen. „Missverstehen Sie mich richtig“ ist eine auch bei Youtube ausgestrahlte Gesprächsreihe, die auch vom Linken-Politiker Gregor Gysi, Journalistin Ulrike Herrmann und der Transformationsforscherin Maja Göpel moderiert wird. 

In der Debatte um die Zukunft der Rente tritt der CDU-Wirtschaftsrat für einen späteren Renteneintritt ein. Erforderlich sei eine „konsequente Erhöhung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus“, sagte Generalsekretär Wolfgang Steiger den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Angesichts der demografischen Veränderungen und der steigenden Belastung des Umlagesystems ist es an der Zeit, die Struktur der Altersvorsorge zu modernisieren und zukunftsfest aufzustellen.“Der CDU-nahe Wirtschaftsverband verweist auf andere Länder, die ein höheres Rentenalter planten oder beschlossen hätten: „Der Blick auf Länder wie Schweden, Dänemark oder die Niederlande zeigt uns, wie wichtig es ist, nachhaltige Lösungen zu entwickeln“, sagte Steiger. „Erhöhung des Renteneintrittsalters auch über den 67. Geburtstag hinaus, Aufbau eines Kapitalstocks zur Altersvorsorge und Beteiligung der Rentnergeneration an den Lasten der Bevölkerungsalterung sind in diesen Staaten entscheidende Säulen für eine zukunftsfeste Alterssicherung.“ Derzeit berät eine Kommission im Auftrag der Bundesregierung über eine weitere Rentenreform.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, warnt vor Regierungsbildungen mit Unterstützung der AfD. „Jede demokratische Partei muss sich fragen, ob sie mit einer Partei kooperieren will, die die Demokratie abschaffen will. Ich wäre hier sehr zurückhaltend“, sagte Voßkuhle dem „Tagesspiegel“: „Jeder sollte sich genau überlegen, ob er mit dem Teufel ins Bett geht.“Mit Blick auf die Landtagswahlen 2026 unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt sagte der frühere Verfassungsrichter, die Wahl eines AfD Politikers zum Regierungschef hätte „eine enorme Vorbildwirkung“ und könne illiberale Entwicklungen im ganzen Land verstärken. Was in einem Bundesland passiert, könne auch im Bund passieren. 

CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat sich dafür ausgesprochen, die AfD auch im kommenden Jahr von der Münchner Sicherheitskonferenz auszuschließen. Der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag begründete das mit den Kontakten der AfD nach Russland und China. „Dort fließt auch Information“, sagte er. „Und deswegen wäre das ein Sicherheitsrisiko.“In den vergangenen beiden Jahren hatte sich der inzwischen ausgeschiedene Konferenzleiter Christoph Heusgen aber dafür entschieden, die AfD nicht einzuladen. Im vergangenen Jahr wurde - kurz vor der Bundestagswahl - auch das BSW ausgeschlossen. Heusgen begründete das damit, dass Vertreter beider Fraktionen bei einer Rede des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj den Bundestag verlassen haben. „Das ist das Gegenteil von Dialog, und Ähnliches möchte ich auf der Konferenz nicht erleben“, sagte er. 

Der Krankenkassen-Spitzenverband hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) aufgefordert, umgehend im neuen Jahr ein weiteres Sparpaket auf den Weg zu bringen. \"Wenn es im nächsten Jahr keine ernsthaften und durchgreifenden Reformen gibt, dann droht bereits 2027 zusammen mit den Zusatzbeiträgen ein durchschnittlicher Beitragssatz von 18 Prozent\", sagte der Vorstandschef des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Oliver Blatt, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag. \"Das ist weder den Beitragszahlenden noch der Wirtschaft zuzumuten\", fügte Blatt hinzu. \"Das kleine Sparpaket reicht längst nicht, Ministerin Warken muss umgehend nachlegen. Passiert nichts, rutschen wir immer tiefer in die roten Zahlen\", mahnte der Verbandschef. Blatt bekräftigte die Prognose der Kassen, dass anders als von Warken zugesagt der Beitrag im kommenden Jahr nicht stabil bleiben wird. Blatt rechnet mit einer Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von aktuell 2,9 auf \"mindestens\" 3,1 Prozent – also mit einer Anhebung des gesamten Beitragssatzes von 17,5 Prozent auf 17,7 Prozent.    Blatt forderte Warken gegenüber auf, sich vor allem um die \"explodierenden Arzneimittelausgaben\", insbesondere bei den patentgeschützten Medikamenten zu kümmern. \"Sie haben mittlerweile einen Anteil von 54 Prozent an den gesamten Arzneimittelausgaben, obwohl ihr Anteil an verordneten Tagesdosen nur sieben Prozent betrug\", argumentierte Blatt: \"Hier muss die Politik sofort ran.\"Der Verbandschef forderte zudem als Ziel von Reformen, den Beitragssatz nicht nur zu stabilisieren, sondern zu senken. „Wenn wir es durch kluge Reformen schaffen würden, dass bei einem Einnahmeanstieg von fünf Prozent die Ausgaben nur um vier Prozent steigen, dann könnten wir bald über Beitragssenkungen sprechen\", betonte er. Aktuell steigen die Ausgaben um rund acht Prozent. 

Das SPD-Mitgliederbegehren über die Bürgergeldreform der schwarz-roten Koalition endet voraussichtlich erst nach dem entscheidenden Votum im Bundestag – und wäre damit folgenlos. Wie ein Parteisprecher gegenüber \"Bild am Sonntag\" sagte, startete das Mitgliederbegehren gegen die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld offiziell am 23. Dezember und endet drei Monate später. Die Regierung hingegen will die Bürgergeldreform nach Informationen aus Koalitionskreisen bereits am 5. oder 6. März im Bundestag beschließen – und damit knapp drei Wochen vor Abschluss des SPD-Begehrens.Sophie Ringhand, Thüringer Juso-Chefin und Erstunterzeichnerin des Begehrens, gestand gegenüber der \"Bams\" die Folgenlosigkeit des Begehrens ein. \"Es wäre im Sinne der Parteikultur angemessen, Rücksicht auf die Stimmen in der Partei zu nehmen. Aber es besteht für die Fraktion keine Pflicht. Der Zeitplan ist unglücklich, aber nicht zu ändern\".Mitinitiator Denny Möller hingegen forderte eine Verschiebung der Reform im Bundestag. \"Ich erwarte von der SPD-Spitze, dass sie das Mitgliederbegehren ernst nimmt. Das parlamentarische Verfahren darf nicht abgeschlossen werden, bevor das Mitgliederbegehren beendet und ausgewertet ist\".

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. „Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab. Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig“, sagte sie dem „Tagesspiegel“. Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Zeitung für eine solche Pflicht ausgesprochen. Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig.Hubig ergänzte, das „berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität“ ende jedoch dort, „wo Straftaten begangen werden“. „Auch im digitalen Raum hat die Meinungsfreiheit Grenzen“, sagte Hubig. Es sei deshalb wichtig, „dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können.“ Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend.Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. „Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital.“ Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können. Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren. Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für „nicht ganz einfach“ halte, aber für „verfassungsrechtlich zulässig“. Hubig sagte: „Bei der Auslegung des Strafrechts muss dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden.“ Das Grundgesetz schütze „gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung“.

Die Schriftstellerin und Juristin Juli Zeh hält das Konzept der „Brandmauer“ gegenüber der AfD für gescheitert. „Der Versuch, mit der Brandmauer die AfD kleinzuhalten, hat in den letzten zehn Jahren nichts gebracht“, sagte sie im Interview mit der „wochentaz“. „Die Prozente der AfD steigen ja immer weiter.“ Der Begriff Brandmauer steht für eine klare politische Abgrenzung zur AfD.Das Thema Verbotsverfahren sieht Zeh kritisch. „Ich bin doch nicht prinzipiell gegen ein AfD-Verbot“, sagte sie der „wochentaz“. Wenn ein Parteiverbotsverfahren Aussicht auf Erfolg habe, könne und müsse man es anstrengen. Wenn nicht, werde es der AfD nutzen. „Wenn Sie einen halbwegs cleveren AfD-Funktionär fragen, was auf seinem Wunschzettel für 2026 steht, dann sagt der wahrscheinlich: Ich wünsche mir ein Verbotsverfahren“, führte sie aus. Allein der Versuch, sie zu verbieten, würde der AfD „krass nutzen“.Seit Jahren streiten sich verschiedene Parteien, ob man mit einem Verbotsverfahren gegen die AfD vorgehen sollte. Sie gilt in Teilen als rechtsextrem. Aktuell liegt kein offizielles Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht vor.