Sie heißen Devin, Benjamin oder Lenny. Sie tragen lange Poloshirts, Kapuzenpullis, ein paar haben schon Flaum auf der Oberlippe. Sie sollen Gebäude angezündet oder Leute verprügelt haben. Angeklagt sind sieben Jugendliche vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg als Mitglieder einer terroristischen Vereinigung, ein weiterer als Unterstützer. Sie nannten sich laut Anklage die „Letzte Verteidigungswelle“ (L.V.W.). Vergangenes Jahr wurden die mutmaßlichen Mitglieder der Terrorgruppe festgenommen. Manche waren da gerade mal 14 Jahre alt. Vorgeworfen werden den Jugendlichen unter anderem versuchter Mord, versuchte Brandstiftung mit Todesfolge, Verabredung zu Verbrechen, aber auch Sachbeschädigung. Jetzt sitzen sie vor dem Hanseatischen Staatsschutzsenat. Viele sind mit gesenktem Blick in den Saal gekommen. Einer trägt sein Haar kurz geschoren, andere haben einen Undercut. Lenny M., der Fünfzehnjährige, den die Bundesanwaltschaft als einen der Rädelsführer benennt, ist der Einzige im weißen Hemd. Die L.V.W. sei eine „militante rechtsterroristische Gruppierung“, deren Mitglieder aus Hass auf Migranten das System der Bundesrepublik stürzen und die „deutsche Nation“ verteidigen wollten, so die Bundesanwaltschaft. „Dabei glorifizierten sie das Dritte Reich und den Nationalsozialismus“, sagt der Oberstaatsanwalt bei der Verlesung der Anklageschrift am Donnerstagvormittag in Hamburg. Einigen Jugendlichen wird deutlich mehr zur Last gelegt als anderen. Ein Vierzehnjähriger soll sich nur einen Monat in der L.V.W. engagiert haben. Andere waren länger dabei und verabredeten sich zu Verbrechen. Die Bundesanwaltschaft ist jedoch überzeugt: Alle Angeklagten teilten die Ziele der L.V.W. und hießen auch die schweren Straftaten gut. Ihre „Ämter“: Propagandaminister, Leitung der Gestapo, Gauleiter Ganz vorn dabei war demnach Benjamin H. als Gründer der Terrorgruppe. Lenny M. wird als „Propagandaminister“ geführt. Auch die anderen Angeklagten hatten laut Anklage „Ämter“ inne: „Leitung der Gestapo“ oder „Gauleiter“. Die Gruppe hatte auch ein Logo mit Bezug zur Waffen-SS. In Sprachnachrichten, so zeigen Recherchen des „Stern“, dessen Reporterin sich in einen WhatsApp-Chat der Gruppe einschlich, heizten die Rädelsführer der L.V.W. ihrer Gruppe ein. Sie wollten „was sehen“, jeder in der Gruppe habe schließlich die Regeln akzeptiert. Die erste lautete: „Befehle werden befolgt!“, eine andere: „Der Name L.V.W. und seine Kameraden sind zu beschützen bis auf den Tod. Wer dazu nicht bereit ist, soll die Gruppe verlassen.“ In einer Regel wird gefordert: „Außerdem sollt ihr euch aufrüsten mit Messern, Schlagringen, Schreckschuss, Böllern und sonstigem, damit wir radikaler werden können.“ Einer in der Gruppe antwortete darauf, er wolle das ja gern. Aber er sei 15, seine Mutter sei streng und lasse ihn nach 18 Uhr nicht mehr raus. Trotzdem blieb es nicht bei Worten. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft legten Lenny M. und Jerome M. am frühen Morgen des 23. Oktober 2024 mit Brandbeschleuniger Feuer in einem Kulturhaus in Altdöbern. In einer Sprachnachricht soll der „Stern“-Recherche zufolge einer als Begründung angegeben haben, das Kulturhaus würden „Zecken“ betreiben. Der „Kultberg“ brannte vollständig nieder. Die Betreiber schliefen wenige Meter entfernt in ihrem Wohnhaus mit ihrer kleinen Tochter. Deshalb lautet die Anklage auf versuchten Mord. Für das Paar war die Brandstiftung ein herber Schlag Das Paar tritt als Nebenkläger auf, beobachtet den Prozess aber nicht selbst. Es will mit der Tat und den Tätern nichts zu tun haben. Das sagt Anne Brügmann vom Verein „Opferperspektive“, die das Paar unterstützt. „Der Prozess ist eine Belastung, aber sie hoffen, dass aufgeklärt wird, warum solche Taten geschehen, wie so junge Leute auf solche Ideen kommen, in solche Gefilde abdriften können. Da ist auch ein Blick in die Familien der Täter notwendig“, sagt Brügmann vor Prozessbeginn. Mit der Presse möchten die Betreiber selbst nicht sprechen. Brügmann erklärt, die Brandstiftung sei in mehrfacher Sicht ein herber Schlag gewesen. Nicht nur verlor das Paar seine Existenzgrundlage; von Rechtsterroristen angegriffen worden zu sein, habe die beiden auch stark verunsichert. Und im Ort, in Altdöbern, da herrschte vor allem Schweigen. Lenny M. kommt selbst von dort. Eine zweite wichtige Tat, die vor dem Hanseatischen Schatzschutzsenat verhandelt wird, sollen Claudio S. und Justin W. am frühen Morgen des 5. Januar 2025 verübt haben. Sie versuchten, ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln anzuzünden, scheiterten aber. Wie so häufig filmten die Jugendlichen ihre Taten und stellten Videos online. Diese wurden auch benutzt, um neue Mitglieder zu werben. Dass es in der Flüchtlingsunterkunft keine Toten oder Verletzten gegeben hatte, schien der L.V.W. nicht zu gefallen. Die Bundesanwaltschaft wirft Lenny M., Devin K. und Claudio S. vor, gemeinsam einen dritten Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg geplant zu haben. Im Chat schrieb einer, es müsse „mindestens“ ein Mensch sterben. Die Journalistin, die dort mitlas, gab darauf den entscheidenden Hinweis an die Polizei – die fand Kugelbomben und Waffen bei Devin K. Er soll in Haft Rachegedanken an die Journalistin geäußert haben: „Er versuchte über einen Mithäftling eine Person zu finden, die die Zeugin töten sollte“, führt der Oberstaatsanwalt in Hamburg aus. Devin K. ist mit 21 Jahren der älteste Angeklagte. Laut Bundesanwaltschaft haben jedoch auch die Jüngeren „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt. Einige Anwälte der Jugendlichen wollen trotzdem nicht, dass die Öffentlichkeit dem Prozess beiwohnt. Nach Verlesung der Anklage werden mehrere Anträge gestellt, sie auszuschließen. Der Senat gibt dem statt: Bis zur Urteilsverkündung wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der vorerst letzte Verhandlungstermin ist für Ende Mai angesetzt.
