FAZ 24.12.2025
11:09 Uhr

Landgericht Frankenthal: Mutter scheitert mit Klage auf Lohnersatz für Kita-Eingewöhnungszeit


Weil der Kita-Platz für ihr Kind zu spät bereitgestellt worden war, wollte eine Mutter den Lohnausfall ersetzt bekommen. Das Landgericht Frankenthal lehnte das ab.

Landgericht Frankenthal: Mutter scheitert mit Klage auf Lohnersatz für Kita-Eingewöhnungszeit

Sobald ein Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte bereitgestellt bekommt, haben Eltern keinen Anspruch mehr auf Ersatz des Lohnausfalls durch die Kommune. Dies gilt auch im Fall einer zusätzlichen Eingewöhnungszeit des Kindes, wie das Landgericht Frankenthal entschieden hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine junge Mutter hatte an der 3. Zivilkammer gegen die Stadt Ludwigshafen geklagt, sie wollte ihren Lohnausfall durch die verspätete Bereitstellung eines Kita-Platzes ersetzt bekommen. Demnach meldete die junge Frau ihr Kind im Januar bei zwei Kitas an, im März noch bei einer dritten. Nachdem sie Mitte März einen Betreuungsplatz angeboten bekommen hatte, habe sie ihre Elternzeit bis Ende April verlängert. Den Lohnausfall wollte sie von der Stadt ersetzt bekommen. Dies lehnte das Landgericht nun ab: Die Stadt habe ihre Amtspflicht lediglich für den Zeitraum von Anfang März bis Mitte März 2025 verletzt. Der gesetzliche Anspruch sei bereits mit der Bereitstellung des Kita-Platzes erfüllt, nicht erst nach Abschluss der Eingewöhnung. Und: „Eine Eingewöhnungszeit sei im Sozialgesetz nicht vorgesehen und die Aufwendungen hierfür von den Eltern selbst zu leisten“, hieß es.