Dass eine Gerichtsentscheidung in zweiter Instanz aufgehoben wird, ist keine Seltenheit. Die Deutlichkeit, mit welcher das Landgericht Bamberg eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg zu einem im Internet verbreiteten „Meme“ mit der früheren Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vom vergangenen April kassiert hat, ist indes bemerkenswert. Das Amtsgericht hatte den Chefredakteur des rechtsgerichteten Onlineportals „Deutschland-Kurier“, David Bendels, wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens im April des vergangenen Jahres zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Landgericht sprach Bendels frei und hob das vorangegangene Urteil auf (Az. 11 NBs 1108 Js 11315/24). Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Revision ist möglich. Die Staatsanwaltschaft teilt der Deutschen Presse-Agentur jedoch mit, sei werde keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Das ist nur konsequent, hatte sie doch selbst Freispruch für den Angeklagten gefordert. „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ heißt es im Meme Bendels soll auf dem X-Kanal des „Deutschland-Kuriers“ ein bearbeitetes Bild von Faeser gepostet haben. Darauf ist die SPD-Politikerin mit einem Schild in der Hand zu sehen, auf dem der Satz „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ steht. Diesen Satz soll Bendels auf das Foto montiert haben, dazu postete der „Deutschland-Kurier“ den Satz „Faeser hasst Meinungsfreiheit!“. Bendels hatte den Beitrag als satirisches Meme bezeichnet. Ob er ihn wirklich selbst erstellt und gepostet hat, wurde im Berufungsverfahren nicht erörtert. Für den unbefangenen Leser sei nicht zu erkennen gewesen, dass an dem Bild Veränderungen vorgenommen wurden, meinte das Amtsgericht. Die Fotomontage sei eine bewusst unwahre und verächtlich machende Tatsachenbehauptung gewesen. Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Sebastian Dicker, sagte hingegen, der Post sei im Gesamtkontext gesehen durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah das so: Der Beitrag sei eine Meinungsäußerung, „jedenfalls keine Schmähkritik“, sagte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer. Er hatte wie auch die drei Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch und Aufhebung des Amtsgerichtsurteils plädiert. Landgericht: weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend Nach Auffassung des Landgerichts ist der Post weder verleumdend noch ehrverletzend oder beleidigend. Auch hanebüchene Äußerungen wie die, dass eine Bundesministerin die Meinungsfreiheit hasse, seien von der Meinungsfreiheit selbst gedeckt. Machtkritik sei der Kern der Meinungsfreiheit in einem Rechtsstaat, sagte Verteidiger Peter Richter. Bendels weiterer Rechtsanwalt Ulrich Vosgerau ergänzte: „Es liegt hier keine Verleumdung vor.“ Der satirische Charakter der Darstellung sei auf den ersten Blick zu erkennen gewesen. Das Originalbild stammt von einem früheren X-Post des Bundesinnenministeriums. Dort war Faeser mit einem Schild anlässlich des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus zu sehen, auf dem der Satz „We remember“ („Wir gedenken“) steht. Wegen des Posts, auf den Faeser die Kriminalpolizei Bamberg aufmerksam gemacht hatte, woraufhin sie Anzeige erhob, hatte Bendels nach Gerichtsangaben zunächst einen Strafbefehl über 210 Tagessätze zu je 50 Euro erhalten. Da er dagegen Einspruch einlegte, kam es zum Prozess.
