FAZ 10.02.2026
13:45 Uhr

Kriminelle Vereinigung: Anklage gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ zugelassen


War die „Letzte Generation“ eine kriminelle Vereinigung? Das wirft die Staatsanwaltschaft Neuruppin fünf Klimaaktivisten vor. Nach fast zwei Jahren Prüfung will sich nun ein Gericht damit befassen.

Kriminelle Vereinigung: Anklage gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ zugelassen

Fünf Mitglieder der ehemaligen Gruppe „Letzte Generation“ müssen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor Gericht. Das Landgericht Potsdam hat eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Neuruppin vom Mai 2024 zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte. Der Beschluss sei bereits im Januar vom Landgericht gefasst worden. Wann der Prozess vor der Staatsschutzkammer des Gerichts gegen die Klimaaktivisten starten soll, ließ die Sprecherin offen. Bei den Angeklagten handelt es sich um vier Männer im Alter von 26, 27, 32 und 62 Jahren sowie eine 28 Jahre alte Frau. Sie sollen mehrere Attacken gegen Anlagen der Ölraffinerie PCK Schwedt und eine Ölleitung im Nordosten Brandenburgs und in Mecklenburg-Vorpommern verübt haben. Es geht außerdem um Aktionen am Hauptstadtflughafen BER und im Museum Barberini in Potsdam. Bei den angezeigten Taten geht es um mögliche Straftaten im Zeitraum von April 2022 bis Mai 2023. Neben dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung handelt es sich auch um die Störung öffentlicher Betriebe, Nötigung und Sachbeschädigung und andere Delikte. Die Anklage wurde am 17. Mai 2024 erhoben und am 22. Januar 2026 zugelassen. „Dieses Verfahren wird brutal“ Als erste Staatsanwaltschaft bundesweit hatte die Behörde in Neuruppin Mitglieder der Gruppe „Letzte Generation“ angeklagt. Seit Dezember 2022 prüfte die Staatsanwaltschaft den Verdacht, es gab Durchsuchungen in mehreren Bundesländern. Das Vorgehen hatte eine kontroverse politische Debatte ausgelöst. Auch die Generalstaatsanwaltschaft München hat im März 2025 Anklage gegen fünf Klimaschutzaktivisten der Gruppe erhoben, wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Auch in Flensburg gibt es entsprechende Ermittlungsverfahren. Der Verein Rückendeckung für eine Aktive Zivilgesellschaft (Raz) betreut nach eigenen Angaben die betroffenen Klimaaktivisten. Es werde in diesem Kontext gegen insgesamt elf Klimaaktivisten der ehemaligen „Letzten Generation“ ermittelt, teilte der Verein mit. „Das Landgericht Potsdam ist nun das erste Gericht, das die Anklage aus Neuruppin tatsächlich zur Verhandlung zulässt“, hieß es. Von der ehemaligen „Letzten Generation“ hieß es: „Diese Eröffnung des Hauptverfahrens macht sichtbar, wie strafrechtliche Verfolgung zunehmend zum Mittel im Umgang mit unliebsamem politischem Protest wird.“ Eine der Beschuldigten erklärte: „Nach fast drei Jahren zermürbender Ungewissheit war mein erstes Gefühl Erleichterung, dass sich etwas bewegt. Aber ich mache mir keine Illusionen: Dieses Verfahren wird brutal.“ Die „Letzte Generation“ hat sich im Januar 2025 aufgelöst. Aus ihr sind unter anderem die Bewegungen „Neue Generation“ und „Widerstandskollektiv“ hervorgegangen.