Das Frankfurter Landgericht hat am Freitag einen Geldwäscher zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von mehr als fünf Millionen Euro an. Der 51 Jahre alte Angeklagte hatte demnach auch Geld, das aus Drogengeschäften der international agierenden Bande „Die Firma“ stammte, angenommen, gezählt und weitergegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Angeklagt waren Taten im Zeitraum vom 5. September bis 14. Oktober 2024, da diese nachweisbar waren. Es gebe aber Hinweise darauf, dass der Mann seit mindestens 2021 in eine „Vielzahl krimineller Aktivitäten verwickelt“ sei, sagte der Vorsitzende Richter. Allein in dem angeklagten Zeitraum nahm der Angeklagte laut dem Urteil mehrere Millionen Euro entgegen. Die Ermittler stießen durch Observationsmaßnahmen auf den Angeklagten. Am 15. Oktober wurde er in seiner Wohnung im Frankfurter Westend festgenommen. Bei einer anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten große Summen Bargeld, beispielsweise in Kartons und Plastiktüten, eine professionelle Geldzählmaschine und ein Notizbuch, in dem Geldbeträge festgehalten wurden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe. Wegen der hohen Summen, um die es ging, und der „hohen kriminellen Energie“, mit der der Angeklagte vorgegangen sei, handele es sich um einen besonders schweren Fall, erklärte der Vorsitzende. Der Angeklagte hatte am zweiten Prozesstag die Vorwürfe der Anklage weitgehend gestanden, zum Rest schwieg er. Er sagte, ein Bekannter aus der Ukraine habe ihn gefragt, ob er für ihn arbeiten wolle. Dass das Geld aus dem Drogenhandel stamme, habe er nicht gewusst. In seinem letzten Wort bat er das Gericht um Verzeihung. „Ich habe verstanden, was für einen fatalen Fehler ich gemacht habe.“
