FAZ 15.01.2026
19:02 Uhr

Kommunalwahl in Frankfurt: Ermittlungen wegen Toten auf der Feldmann-Liste


Bei den Unterschriften für die Wahlliste des früheren Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann gibt es Unstimmigkeiten. Sie beschäftigen die Staatsanwaltschaft.

Kommunalwahl in Frankfurt: Ermittlungen wegen Toten auf der Feldmann-Liste

In Zusammenhang mit den zur Kommunalwahl in Frankfurt eingereichten Wahlvorschlägen ermittelt die Staatsanwaltschaft. Grund ist eine Anzeige des Wahlamts wegen Unstimmigkeiten bei den Unterstützerunterschriften für die Liste „Frankfurt – sozial!“, die mit dem früheren Oberbürgermeister Peter Feldmann antritt. Wie es heißt, sind darunter die Unterschriften von vier Toten. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass deswegen ein Ermittlungsverfahren wegen versuchter Wahlfälschung und Urkundenfälschung eingeleitet worden sei. Am Donnerstagmorgen fand deshalb eine Durchsuchung in Frankfurt statt. Laut einem Schreiben der Liste handelte es sich dabei um den Wohnsitz eines Mannes, der sich dieser „als Vertrauensperson für den Wahlantritt“ angeboten hat. Die Liste bezeichnete das Vorgehen als „Intrige“, die den Wahlantritt eines politischen Konkurrenten verhindern solle. Erst am Dienstag hatte die Bürgerinitiative ihre Kandidaten vorgestellt, von denen Feldmann der prominenteste ist. Er strebt einen Sitz als „einfacher Stadtverordneter“ im Römer an. Feldmann, der in die Affäre der Arbeiterwohlfahrt verstrickt war und 2022 als Oberbürgermeister abgewählt wurde, war früher SPD-Mitglied. Da seine Wählergruppe in der laufenden Wahlzeit nicht dem Stadtparlament angehört, muss sie für die Zulassung zur Wahl 186 Unterstützerunterschriften vorlegen, was der doppelten Zahl der Sitze entspricht. Schon Ende Dezember hatte er mitgeteilt, man habe dem Wahlamt fast 700 Unterschriften übergeben, also deutlich mehr als das Dreifache der erforderlichen Zahl. Für die Unterschriften gibt es amtliche Formblätter. Sie dürfen erst nach der Aufstellungsversammlung der Partei oder Wählergruppe gesammelt werden. Unterschreiben darf nur, wer in dem betreffenden Wahlkreis wahlberechtigt ist. Außerdem darf man nur für einen Wahlvorschlag unterschreiben. An diesem Freitag, 16. Januar, entscheidet der Wahlausschuss nach Prüfung der formalen Kriterien über die Zulassung aller Parteien und Wählergruppen. In den „Hinweisen des Wahlamts zum Einreichen von Wahlvorschlägen“ heißt es lediglich, ungültige Unterstützungsunterschriften würden nicht gezählt. Im Falle der Liste „Frankfurt – sozial!“ wäre die Zahl auch ohne die Beanstandeten ausreichend.