FAZ 08.12.2025
14:57 Uhr

Kölner Drogenkrieg: Gefoltert wurde in der Villa


Im Sommer 2024 eskalierte im Raum Köln ein Drogenkrieg, Ermittler sprachen von einer beispiellosen Spirale der Gewalt. Eine Schlüsselfigur steht nun vor Gericht. Der Angeklagte gilt als überaus gewaltbereit und kompromisslos.

Kölner Drogenkrieg: Gefoltert wurde in der Villa

Polizei und Justiz trauen Sermet A. und Khedir H. viel zu. Die Sicherheitsvorkehrungen sind deshalb am Montag im Kölner Land­gericht so hoch wie zuletzt im Verfahren gegen den Schwerverbrecher Thomas Drach, bei dem die Behörden fürchteten, er könnte geplant haben, sich befreien zu lassen. Sermet A. soll in einem abgehörten Telefonat entsprechende Überlegungen geäußert haben. Deshalb kontrollieren vor dem abgeschotteten Saal 112 des Gerichts ein Dutzend Justizbeamte jeden noch einmal eingehend, der als Zuschauer am Prozess teilnehmen will. Leicht verspätet beginnt dann die zentrale Hauptverhandlung zum „Kölner Drogenkrieg“, einem vielfach verzweigten Tatkomplex, der im vorvergangenen Sommer überregional Auf­sehen hervorrief. Als sich im Juni 2024 im Raum Köln ein Konflikt zwischen Rauschgifthändlern mit Entführungen und Sprengattacken vor Wohn- und Geschäftshäusern aufschaukelte, sprachen Ermittler von einer bis dahin beispiellosen Spirale der Gewalt und rechneten nicht mit rascher Aufklärung. Aber Polizei und Staatsanwaltschaft kamen zügig voran. Vor etwas mehr als einem Jahr gelang dann der entscheidende Durchbruch: Die mutmaßliche Schlüsselfigur Sermet A. konnte gefasst werden – bei einem Zwischenstopp auf dem Flughafen Charles de Gaulle in Paris. Der heute 24 Jahre alte Mann, der sowohl einen deutschen als auch einen irakischen Pass hat, muss sich wegen bandenmäßigen Handels mit großen Mengen von Marihuana und Kokain, Geiselnahme, gefährlicher Körperverletzung und wegen der Anstiftung zu Sprengstoffexplosionen verantworten. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt die mutmaßliche rechte Hand von A., der 25 Jahre alte irakische Staatsbürger Khedir H., der für A. als Stell­vertreter fungiert und dessen Befehle ausgeführt haben soll. Sicherungsverwahrung schon in Anklageschrift beantragt Die Staatsanwaltschaft trägt nur einen Auszug der mehr als 300 Seiten umfassenden Anklageschrift vor. Doch auch das dauert mehr als eine Stunde. Insgesamt 35 Straftaten wirft die Anklagebehörde den beiden Männern vor. Im Fall einer Verurteilung muss nicht nur Sermet A. damit rechnen, auf unbestimmte Zeit weg­gesperrt zu werden. In der Anklageschrift wird der Mann, der trotz seines jungen Lebensalters eine einschlägige Liste an Vorstrafen aufweist, als überaus gewaltbereit und kompromisslos beschrieben. Bei ihm sei eine Neigung zu schweren Straftaten nach festem Muster zu erkennen. Deshalb haben die Strafermittler bereits in ihrer Anklageschrift beantragt, A. nach verbüßter Haftstrafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Einen Hinweis darauf, dass ­da­mit auch Khedir H. rechnen muss, hat die 14. Große Strafkammer des Land­gerichts Köln in ihrer Eröffnungsentscheidung gegeben. Nach Erkenntnissen der Ermittler hat Sermet A. spätestens 2022 mit Rauschgiftgeschäften im großen Stil begonnen. Er scharte zahlreiche Komplizen um sich, um die Ware „deutschlandweit gewinnbringend zu veräußern“, wie es in der Anklage heißt. Abnehmer hatte die Bande in Dresden, Frankfurt und Berlin und vor allem in Köln. Dort betrieben Sermet A. und seine Leute nach Erkenntnissen der Ermittler auch einen Kiosk, um ihr Drogengeld zu waschen. Beinahe täglich empfing H. im Auftrag von A. ein bis drei Kilogramm Kokain von einem Zwischenhändler aus Holland. Das Marihuana besorgte sich die Gruppe aus Marokko. „Gemeinsamer Entschluss“, gewaltsam Informationen zu beschaffen Im Juni 2024 erhielt sie eine Lieferung von mehr als 580 Kilogramm Marihuana nach Leverkusen und nur wenige Tage später 703 Kilogramm desselben Rauschgifts nach Hürth. Mit der zweiten Charge begann dann der „Kölner Drogenkrieg“. Denn am Abend des 21. Juni vor einem Jahr überfielen Unbekannte das Hürther Rauschgiftdepot und raubten – vermutlich weil sie nicht mehr transportieren konnten – die Hälfte des dort gelagerten Marihuanas. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft fassten Sermet A. und der ihm ­di­rekt untergebene Khadir H. den „gemeinsamen Entschluss“, gewaltsam Informationen über den Verbleib der Ware zu beschaffen. Die Täter vermutete A. in den eigenen Reihen. Dafür heuerten sie gegen Geld („crime as a service“) auch drei Männer aus den Niederlanden an, die dabei halfen, die fünf ehemaligen Bewacher in der Lagerhalle in Hürth zu fesseln, zu foltern und mit dem Tod zu bedrohen. Ein Opfer, das flüchten konnte, rief die Polizei. Die Niederländer konnten noch am Tatort festgenommen werden. Sie sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Angeheuert wurden niederländische „Dienstleister“ Nach dem Marihuana-Raub kam es un­ter anderem in Köln, Duisburg und Engelskirchen zu fünf Attacken mit selbst­gebauten Sprengsätzen vor Hauseingängen und Geschäftsgebäuden. Bei vier der Anschläge wollte A. nach Überzeugung der Ermittler Personen unter Druck setzen, von denen er annahm, sie könnten etwas mit dem Drogenraub zu tun haben, in einem Fall soll die Explosion dazu gedient haben, Geld einzutreiben. Ebenfalls unter Beteiligung angeheuerter niederländischer „Dienstleister“ wurden dann Anfang Juli zwei Mitglieder eines arabischen Clans aus Bochum, in dessen Reihen A. ebenfalls Mittäter des Marihuana-Raubs vermutet, unter einem Vorwand in ein Industriegebiet gelockt und dann in eine Villa nach Köln-Roden­kirchen entführt. Die beiden Opfer, eine Frau und ein Mann, wurden im Keller des Gebäudes über Stunden hinweg gequält und mit dem Tod bedroht, um entweder das geraubte Rauschgift oder einen Kompensationsbetrag in Millionenhöhe zu erpressen. Wie bei der Tat in Hürth soll Sermet A. laut Anklage auch bei dieser Entführung per Videotelefonie Anweisungen erteilt haben, während Kehdir H. „als dessen Stellvertreter vor Ort agierte“. Überregional für Aufsehen sorgte der Tatkomplex „Kölner Drogenkrieg“ auch deshalb, weil die Ermittler zwischenzeitlich befürchteten, die berüchtigte niederländische „Mocro-Mafia“ versuche erstmals in Deutschland im Rauschgift­ge­schäft mitzumischen. Mittlerweile steht fest, dass es sich bei dem Tatkomplex um Konflikte zwischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen handelte. Ein neues Phänomen war aber, dass sich die Bande um A. immer wieder „Dienstleister“ aus den Niederlanden für ihre Taten „hinzukaufte“. Die Ermittlungen zum „Kölner Drogenkrieg“ sind noch längt nicht abgeschlossen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wird mittlerweile gegen rund 90 Personen ermittelt, die an Geiselnahmen, Spreng­attacken oder anderen Gewaltdelikten beteiligt gewesen sein sollen. Aktuell werden gegen 16 Beschuldigte Anklagen vorbe­reitet, 21 Personen sind bereits verurteilt – sie haben Sermet A. in ihren Haupt­verhandlungen teilweise schwer belastet. Mit einem Urteil gegen die mutmaßliche Hauptfigur des „Kölner Drogenkriegs“ ist nach bisheriger Planung des Gerichts frühestens Mitte kommenden Jahres zu rechnen. Die Kammer hat zunächst 39 Verhandlungstage bis Ende Juni terminiert.