FAZ 02.02.2026
05:58 Uhr

Klöckner und Rundfunk: Talkshow oder Bundestag – wer die Agenda bestimmt


ARD und ZDF haben Klöckners Kritik an ihnen zurückgewiesen. Doch man kann sich durchaus fragen, was eigentlich der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist.

Klöckner und Rundfunk: Talkshow oder Bundestag – wer die Agenda bestimmt

Friedrich Merz gratulierte vor mehr als zwanzig Jahren der damaligen Talkshow-Königin Sabine Christiansen zur 250. Folge ihrer Sendung mit einer Feststellung: „Diese Sendung bestimmt die politische Agenda in Deutschland mittlerweile mehr als der Deutsche Bundestag.“ Merz war selbstredend zu Gast in jener Sendung und fügte etwas scheinheilig hinzu: „Das betrübt mich, aber das ist ein großer Erfolg.“ Die Trübsal ist geblieben, aber sie ist weiterhin auch hausgemacht. Ungeachtet einer stark veränderten Medienlandschaft ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk stark geblieben. Das entspricht dem Willen der Politik – niemand sollte sich von ritualisierten Debatten über den Rundfunkbeitrag oder gar vollmundigen Forderungen nach Abschaffung von Sendern blenden lassen. Meinungsvielfalt? Immerhin wird verstärkt, nun von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner und zuvor auch schon von Gerichten, an den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert: Dazu zählt, Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit zu gewährleisten. Das ist umso wichtiger, da die klassische Pressefreiheit wie alle Grundrechte eigentlich eine Freiheit ist, die sich gegen den Staat richtet. Man kann die Frage stellen, wie das Land ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk aussähe. Man darf aber auch fragen, inwiefern es Sache des Staates ist, mit neun Milliarden Euro im Jahr plus Werbeeinnahmen ausgestattete Medien zu betreiben, welche die Agenda bestimmen – und den privaten Trägern grundrechtlicher Freiheit schon durch ihre Marktmacht das Leben schwer machen. Entscheidend ist nicht, wie viel Sendezeit der Deutsche Bundestag erhält. Entscheidend ist, ob sich das Parlament den Gesetzen telegener Hohlheit unterwirft – oder ob die Volksvertretung und die anderen Verfassungsorgane um die Sache ringen und zu Ergebnissen im Sinne des Gemeinwohls, im Sinne der res publica kommen. Das ist nicht immer einfach. Aber den eigenen Auftrag, die eigene Verantwortung zu begreifen, sollte nicht schwer sein.