FAZ 15.01.2026
15:12 Uhr

Kind jahrelang eingesperrt: Eine furchtbare Wendung in einem bedrückenden Fall


Eine Frau aus dem Sauerland soll vorgetäuscht haben, mit ihrer Tochter nach Italien zu ziehen – und sie sieben Jahre lang im Haus eingesperrt haben. Nun hat die Mutter offenbar kurz nach Prozessbeginn versucht, Suizid zu begehen.

Kind jahrelang eingesperrt: Eine furchtbare Wendung in einem bedrückenden Fall
In Minneapolis protestieren Menschen seit Tagen gegen die Einwanderungsbehörde ICE. (Foto: Ryan Murphy/REUTERS)

Als die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst um kurz nach halb zwölf am Donnerstag die Hauptverhandlung in Saal 165 des Landgerichts Siegen wiedereröffnet, ist die Anklagebank immer noch leer. Am Morgen hatte Metz-Horst sichtlich verärgert die polizeiliche Vorführung von Giuseppe (83 Jahre), Anna (80) und Rosemarie G. (49) angeordnet. Also eilten Streifenbeamte zur Anschrift der drei Angeklagten in Attendorn. „Aber die Vorführung ist gescheitert“, trägt die Richterin nun nüchtern vor. Nach einem kurzen Innehalten fügt sie an: „Rose­marie G. hat versucht, sich das Leben zu nehmen.“ Es ist die nächste furchtbare Wendung in einem bedrückenden Fall. Seit vergangener Woche müssen sich Rosemarie G. und ihre betagten Eltern vor dem Land­gericht Siegen verantworten. Nach Erkenntnissen der Ermittler hat Rosemarie G. ihre heute elfjährige Tochter sieben Jahre lang im Häuschen ihrer Eltern in Attendorn konsequent von der Außenwelt abgeschirmt. Mutter, Oma und Opa waren in diesen für die Entwicklung eines Kindes so wichtigen Jahren die einzigen Menschen, die das Mädchen kannte. Sie ließen es weder in den Kindergarten, noch schulten sie es ein. Das klingt wie das böse Experiment eines verrückten Verhaltensforschers. Wer tut seiner Tochter, seinem Enkelkind so etwas an? Und warum? Erhebliche Entwicklungsstörungen beim Kind Die Staatsanwaltschaft Siegen, die beim Verfertigen ihrer Anklage vor einer Mauer des Schweigens stand und vor allem auf Gutachten und Sekundärquellen angewiesen war, wirft Rosemarie G. Freiheits­beraubung, Misshandlung Schutzbefohlener, Entziehung Minderjähriger, vorsätz­liche Körperverletzung sowie eine Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vor. Ihre Eltern Giuseppe und Anna G. sind wegen Beihilfe angeklagt. Zum Prozessauftakt vor einer Woche waren Rose­marie und Anna G. erschienen. Weil aber Giuseppe G. schon da fehlte, konnte die Anklageschrift nicht verlesen werden. Das sollte nun am Donnerstag nachgeholt werden – zumal ein Arzt festgestellt hatte, dass der Rentner uneingeschränkt verhandlungsfähig ist und sein Argument, er sei kaum in der Lage, die wenigen Treppenstufen in seinem Häuschen zu bewältigen, vorgeschoben ist. Nach Erkenntnissen der Ermittler hat sich Rosemarie G. zwischen Juli 2015 und September 2022 mit der im Jahr 2014 geborenen Tochter in ihrem Elternhaus in Attendorn aufgehalten. Aufgrund der Isolation soll es bei dem Kind zu erheblichen Entwicklungsstörungen gekommen sein. Den Großeltern wirft die Anklage vor, Rosemarie G. das Haus zur Verfügung gestellt, Besorgungen für sie erledigt und die Lüge verbreitet zu haben, Tochter und Enkelin hielten sich in Italien auf. In einem gerichtlichen Streit ums Umgangs- und später ums Sorgerecht sei es Rosemarie G. darum gegangen, ihre Tochter vollständig allein für sich zu haben. Der Vater versuchte nie, sein Recht durchzusetzen Merkwürdig ist, warum es so lange bis zur Befreiung des Mädchens dauerte. Denn Anfang 2016 gab ein Gericht dem Antrag des Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge statt – doch der versuchte dann nie, sein Recht durchzusetzen. Ende 2020 ging beim zuständigen Jugendamt ein aus ausgeschnittenen und aufgeklebten Buchstaben gefertigtes anonymes Schreiben ein, in dem vermeintlich das Kind selbst schilderte, es dürfe seit 2015 das Haus seiner Großeltern nicht verlassen. Recherchen einer Behördenmitarbeiterin förderten prompt Verdächtiges zutage: Die Mutter war bei ihrer deutschen Krankenkasse versichert und ließ die Monatsbeiträge von ihrem Konto überweisen. Gut einen Monat später ging ein weiteres Schreiben ein, diesmal angeblich von „Familie, Freunden, Bekannten, Nachbarn und Vater“ verfasst. Aktiv wurde das Amt aber erst wieder, als im Oktober 2021 ein anonymer Hinweisgeber wissen ließ, Mutter und Kind seien nie aus Attendorn weggezogen. Erstmals schaltete das Amt nun die Polizei ein, ohne aber die Verdachtsmomente wie den Sorgerechtsstreit oder die anonymen Schreiben zu erwähnen. Die Polizei sah entsprechend keinen ausreichenden Anfangsverdacht, der eine Hausdurchsuchung hätte rechtfertigen können, auch weil bisher noch niemand vom Jugendamt bei den Großeltern vorbeigeschaut hatte – was dann zwei Tage später passierte. Großmutter Anna öffnete die Tür, ließ die Mitarbeiter des Jugendamts nicht ein und beteuerte, Tochter und Enkelin lebten sei Jahren in Kalabrien. Mutter und Tochter hätten nie in Italien gelebt Erst mehr als ein halbes Jahr später kam in den Fall Bewegung. Ein Ehepaar aus dem Umfeld der Familie berichtete zunächst nur unter Berufung auf Dritte, die anonym bleiben wollten, Mutter und Tochter hätten nie in Italien gelebt. Nun stellte das Jugendamt ein Amtshilfeersuchen beim Bundesamt für Justiz. Zwei Monate später bestätigte die italienische Zentralbehörde, „dass die Kindsmutter nie unter der in ihrem Er­suchen angegebenen Adresse ansässig geworden ist“. Am 19. September 2022 gelang es dem Amt, wichtige Zeugen dazu zu bewegen, aus der Anonymität zu treten, darunter der Bruder der Kindsmutter und seine Frau – die das Haus der Großeltern seit Jahren nicht mehr betreten durften. Am 23. September, nach einem entsprechenden Gerichtsbeschluss, drangen Polizisten in das Haus ein. Das Mädchen trafen sie in einem Raum an, in dem es zusammen mit seiner Mutter schlief. Seither lebt es in einer Pflegefamilie, hat aber Kontakt zur Mutter. Am ersten Verhandlungstag vor einer Woche redete die Richterin Mutter und Großmutter ins Gewissen. Spätestens in der Urteilsbegründung werde das Kind, das als Nebenklägerin in dem Verfahren auftritt, erfahren, wie sich Mutter und Großeltern im Prozess verhalten hätten. Das Mädchen wolle wissen, warum es keine Freunde haben durfte, nie mit anderen draußen spielen durfte. Ob die vielen weiteren Fragen in diesem Fall wenigstens ansatzweise beantwortet werden können, hänge vor allem davon ab, dass Rosemarie G. ihr Schweigen bricht. Doch ob es dazu kommt, steht in den Sternen. Rosemarie G. ist nach ihrem Suizidversuch in intensivmedizinischer Behandlung. „Ihr Zustand ist lebensbedrohlich“, berichtet Richterin Metz-Horst. Angesichts der neuesten Ereignisse seien auch Anna und Giuseppe G. nicht verhandlungsfähig, weshalb die Kammer auch in ihrem Fall von der polizeilichen Vorführung absehe. Ob die Hauptverhandlung wie geplant am 4. Februar fortgesetzt werden könne, bleibe abzuwarten. „Im Vordergrund steht jetzt die Gesundheit der Hauptangeklagten.“