FAZ 12.09.2026
11:17 Uhr

Kartenzahlung: Ein Gesetz der Selbstverständlichkeit


Die Bundesregierung will Restaurants und Händler verpflichten, auch bargeldlose Zahlungen anzunehmen. Eigentlich sollte so etwas der Markt regeln.

Kartenzahlung: Ein Gesetz der Selbstverständlichkeit

Es ist ärgerlich. Man sitzt in einem Restaurant und erfährt, dass man nur bar zahlen kann. Mit Geld, das man gerade nicht zur Hand hat. Dennoch ist das von der Bundesregierung geplante Gesetz, Händler und Restaurants zur Annahme von bargeldlosen Zahlungen zu verpflichten, überflüssig. Die Rechnung für den Händler oder Wirt ist ganz einfach. Können Kunden nicht so zahlen, wie sie wollen, dann kommen sie nicht wieder. Dann fehlt ihnen viel mehr Umsatz, als sie die Zahlung per Smartphone oder Karte gekostet hätte. Andersherum gilt das auch: Wer nur Kartenzahlungen akzeptiert, kann auf die eingefleischten Bargeldzahler nicht als Kunden zählen. Solche Dinge kann der Markt regeln. Es bedarf nicht eines Gesetzes, an dessen Ausarbeitung gleich sieben Bundesministerien beteiligt sind. Natürlich muss es Ausnahmen geben: Bei karitativen Veranstaltungen oder Schulfesten den selbst gebackenen Kuchen mit Karte bezahlen zu lassen, ist absurd. Und auch auf dem Flohmarkt gehört Bargeld dazu wie das Feilschen. Die Regierung kann bei der Ausarbeitung des Gesetzes nur Fehler machen.