FAZ 21.01.2026
14:23 Uhr

Kammergericht urteilt: Abou-Chaker hatte Bushido „sittenwidrig geknebelt“


Nach jahrelangem Streit fällt das Berliner Kammergericht eine deutliche Entscheidung: Arafat Abou-Chaker muss Bushido Einnahmen in Millionenhöhe zurückzahlen.

Kammergericht urteilt: Abou-Chaker hatte Bushido „sittenwidrig geknebelt“

„Sittenwidrige Knebelung“ – so hat das Kammergericht Berlin in einem Zivilprozess die jahrelange Zusammenarbeit zwischen Arafat-Abou-Chaker und dem Rapper Bushido eingeordnet. Die Clangröße muss deswegen nun laut einem Sprecher 1,78 Millionen Euro an den Rapper zurückzahlen, die ihm Bushido von 2016 bis 2018 für angebliche Managementleistungen gezahlt hatte, zuzüglich Zinsen und Gerichtskosten. Der 2. Zivilsenat hatte den Streitwert für das Berufungsverfahren auf etwas über drei Millionen Euro festgesetzt. Das Berliner Kammergericht wies damit die Berufung von Abou-Chaker zurück, das Berliner Landgericht hatte schon 2023 zugunsten von Bushido entschieden. Laut der „Bild“-Zeitung hatte Abou-Chaker in dem Prozess behauptet, dass er seit 2004 mit Bushido eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben habe, um Bushido zum Star zu machen. Er habe als sogenannter Rücken fungiert, ihm also den Rücken freigehalten und so den Aufstieg abgesichert. Das Kammergericht stellte laut der „Bild“ hingegen fest, dass es keine gemeinsame Gesellschaft gegeben habe, Abou-Chaker vor allem wirtschaftliche Interessen verfolgt, aber kein Risiko getragen habe. Den Begriff „sittenwidrige Knebelung“ benutzte das Gericht im Hinblick auf einen Managementvertrag von 2007, in dem Abou-Chaker 30 Prozent der Einnahmen von Bushido zugesichert wurden. Bushido habe seine wirtschaftliche und künstlerische Selbstständigkeit verloren, Abou-Chaker weiter kein eigenes Risiko getragen. Auch eine Vereinbarung von 2010, die Abou-Chaker Einnahmen über das Ende der Zusammenarbeit hinaus zusichern sollte, erklärte das Gericht demnach für unwirksam. Der Rapper und die Clangröße arbeiteten von 2004 an fast 15 Jahre lang zusammen, dann trennten sie sich und streiten seitdem vor Gericht. In einem strafrechtlichen Prozess wurde Abou-Chaker weitestgehend freigesprochen, zivilrechtlich konnte sich hingegen Bushido mehrfach durchsetzen.