FAZ 10.12.2025
17:29 Uhr

Justizskandal in Spanien: War der Generalstaatsanwalt nur Erfüllungsgehilfe?


Die Verurteilung des früheren Generalstaatsanwalts erschüttert die spanische Justiz. Nun erhebt die konservative PP schwere Vorwürfe gegen den Regierungschef Pedro Sánchez.

Justizskandal in Spanien: War der Generalstaatsanwalt nur Erfüllungsgehilfe?

Für die Regierung ist er ein Märtyrer, für die rechte Opposition ein verurteilter Krimineller. Nach der Veröffentlichung der Urteilsbegründung im Falle des verurteilten Generalstaatsanwalts ist in Spanien die Debatte über die Unabhängigkeit der Justiz neu entbrannt. Gegen den mittlerweile zurückgetretenen Álvaro García Ortiz wurde am 20. November wegen Geheimnisverrats ein zweijähriges Berufsverbot und eine Geldstrafe verhängt. Erstmals in der Geschichte der spanischen Demokratie wurde damit ein Generalstaatsanwalt angeklagt und verurteilt. Die konservative PP hält den Generalstaatsanwalt jedoch nur für einen Erfüllungsgehilfen von Ministerpräsident Pedro Sánchez, auf dessen Anweisung er gehandelt habe. „Das Urteil verurteilt die Person, die den Knopf gedrückt hat, aber nicht denjenigen, der dies angeordnet hat, nämlich Pedro Sánchez“, teilte die PP mit, ohne Beweise dafür zu nennen. Ortiz soll vertrauliche E-Mail an Journalisten weitergegeben haben „Das würde jede Regierung in einer liberalen Demokratie zu Fall bringen“, sagte die Madrider Regionalpräsidentin Isabel Díaz Ayuso. Die PP-Politikerin hält dem sozialistischen Regierungschef vor, er missbrauche staatliche Institutionen für seinen Kampf gegen politische Gegner. In dem Steuerbetrugsverfahren ging es um die Weitergabe einer vertraulichen E-Mail des Anwalts von Ayusos Lebensgefährten. Darin hatte der Rechtsvertreter die Schuld seines Mandanten eingestanden und im Gegenzug um Strafminderung gebeten. Der Oberste Gerichtshof sieht es laut der nun veröffentlichten Urteilsbegründung als erwiesen an, dass entweder Ortiz selbst oder jemand aus seinem unmittelbaren Umfeld für die Weitergabe dieser E-Mail an die Presse verantwortlich war. Zudem befand ihn das Gericht schuldig, den Sachverhalt später in einer Presseerklärung öffentlich gemacht zu haben. Das Gericht stellt nicht infrage, dass die Journalisten schon vor dem Generalstaatsanwalt Zugang zu diesen Daten hatten, aber „die Tatsache, dass eine vertrauliche Information bekannt ist, hebt die Geheimhaltungspflicht des Generalstaatsanwalts nicht auf“. Sánchez hält Ortiz weiter für unschuldig Konkrete Beweise dafür, dass Ortiz die E-Mail weitergeleitet hatte, fand das Gericht nicht. Zwei Richterinnen forderten in einem Minderheitenvotum deshalb seinen Freispruch: „Die Schlussfolgerungen stellen eine Verletzung des Rechts auf Unschuldsvermutung dar“, argumentierten sie. Die Veröffentlichung der Pressemitteilung halten sie zudem für keine Straftat. Gegen Ayusos Lebenspartner wurde mittlerweile ein Verfahren wegen Urkundenfälschung und Steuerbetrug in Höhe von rund 350.000 Euro eröffnet. Ministerpräsident Sánchez und seine politischen Verbündeten halten den Generalstaatsanwalt weiter für unschuldig. Ortiz habe „die Wahrheit und die Institution der Generalstaatsanwaltschaft verteidigt“, sagte Sánchez. Dessen Koalitionspartner, die linke Sumar-Partei, sieht die spanische Demokratie durch finstere politische und wirtschaftliche Mächte in Gefahr. Die Podemos-Partei wirft der spanischen Rechten vor, einen Staatsstreich zu betreiben. Ortiz’ designierte Nachfolgerin Teresa Peramato sagte, dass die Verurteilung ihres Vorgängers „eine tiefe Wunde für die spanische Staatsanwaltschaft“ bedeute. Der verurteilte Generalstaatsanwalt, gegen den die Anklage ursprünglich eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert hatte, könnte nun bald vor das Verfassungsgericht ziehen. Anders als am Obersten Gerichtshof, der von konservativen Juristen dominiert wird, gibt es am Verfassungsgericht eine linksgerichtete Richtermehrheit, die der Regierung nähersteht.