FAZ 13.01.2026
09:13 Uhr

Jury in Marburg: „Sondervermögen“ ist Unwort des Jahres 2025


Laut der Jury der „Unwort“-Aktion verdeckt der von Politikern gerne verwendete Begriff die tatsächliche Bedeutung: die Aufnahme von Schulden.

Jury in Marburg: „Sondervermögen“ ist Unwort des Jahres 2025

Der Begriff „Sondervermögen“ ist zum „Unwort des Jahres“ 2025 gekürt worden. Das gab die Jury der sprachkritischen „Unwort“-Aktion am Morgen in Marburg bekannt. Der Gebrauch des ursprünglich aus der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache stammenden Begriffs in der öffentlichen Kommunikation verdecke, was mit ihm eigentlich gemeint sei – nämlich die Aufnahme von Schulden. Der im vergangenen Jahr vermehrt im öffentlich-politischen Sprachgebrauch verwendete Begriff habe „sehr deutlich die politischen Debatten über Staatsverschuldung und Investitionsprogramme“ geprägt, hieß es weiter. Im Alltagssprachgebrauch werde unter „Sondervermögen“ eine spezielle Menge an Eigentum verstanden, die von einem Gesamtvermögen abgetrennt sei. Im Fachdiskurs über den Staatshaushalt jedoch meine „Sondervermögen“ einen Nebenhaushalt, der zur Erfüllung bestimmter Aufgaben eingerichtet werde und mit der Aufnahme von Schulden oder einer Kreditermächtigung verbunden sei. Der Ausdruck habe sich im öffentlichen Diskurs verselbstständigt, befand die Jury. Viele Bürgerinnen und Bürger seien nicht mit der Spezialbedeutung vertraut und orientierten sich an der Alltagsbedeutung. „Durch diese Diskrepanz tritt eine irreführende euphemistische Bedeutung des Wortes deutlich in den Vordergrund.“ „Zustrombegrenzungsgesetz“ auf Platz zwei Auf den zweiten Platz wählte die Jury das Wort „Zustrombegrenzungsgesetz“. Der Begriff konnotiere Zuwanderung als Bedrohung, kritisierte die Jury. Bezeichnungen aus der Wassermetaphorik, die sich auf Migration beziehen, seien seit den Fünfzigerjahren in Gebrauch. Als Beispiel nannte die Jury „Flüchtlingsflut“ und „Asylantenwelle“. Geflüchtete würden dadurch entmenschlicht, ihr individuelles Schicksal werde ausgeblendet. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können für die „Unwort“-Kür jeweils bis zum Ende eines Jahres Vorschläge einreichen, aus denen dann die Jury die Auswahl trifft. Die Jury setzt sich aus vier Sprachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, einer Journalistin sowie jährlich wechselnden Gästen zusammen. Infrage kommen Formulierungen, die aus Sicht der Jury gegen die Prinzipien der Menschenwürde oder Demokratie verstoßen, die gesellschaftliche Gruppen diskriminieren oder die euphemistisch, verschleiernd oder irreführend sind. Mit der Aktion soll für einen angemessenen Umgang mit Sprache sensibilisiert werden. Insgesamt gab es dieses Mal 2631 Einsendungen, sie enthielten 533 verschiedene Ausdrücke, von denen rund 70 den Kriterien der Jury entsprachen. Wie häufig ein Begriff vorgeschlagen wurde, ist nicht entscheidend für Kür zum „Unwort“ des Jahres. Für 2024 war „biodeutsch“ zum „Unwort des Jahres“ bestimmt worden, 2023 war es „Remigration“.