Der Verlust der Umgangsformen, vor allem im digitalen Raum, ist ein allgemeiner gesellschaftlicher Missstand. In Niedersachsen stellt sich derzeit die Frage, wie weit dieser Prozess in höhere Kreise der Justiz vorgedrungen ist, konkret bis zu Gert Armin Neuhäuser, dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Osnabrück. Die „taz“ warf vor einigen Tagen im Rahmen einer Verdachtsberichterstattung die Frage auf, ob der 60 Jahre alte Jurist hinter dem Instagram-Account „profdrcn“ steht. Sicher ist, dass von diesem Account aus zahlreiche abfällige und herabsetzende Bemerkungen getätigt wurden. Den Beitrag einer Frau, die ihre Krebserkrankung öffentlich machte, kommentierte „profdrcn“ mit der Bemerkung: „Da hat die Chemo wohl Hirn weggeballert.“ Unter Fotos dickerer Frauen fügte er ein „Whale Watching Season has started“ hinzu. Die „taz“ weist ferner auf Beiträge wie „Die altenpfleger bekommen in fünfzig Jahren hoffentlich eine ekelzulage“ und „presswurst, du hast meine Augen beleidigt“ hin, mit denen „profdrcn“ einen Einblick in die Welt seiner Gedanken gewährt, die sich bevorzugt gegen Frauen zu richten scheinen. Für den Verdacht, dass hinter dem Profil „profdrcn“ Gert Armin Neuhäuser steht, listet die „taz“ etliche Indizien auf: Der Account „profdrcn“ hieß bis vor einiger Zeit „profdrgan“, in der Instagram-Biographie steht auch weiterhin prominent „GAN“, was den Initialen Neuhäusers entspricht. Hinzu kommt, dass sich „profdrcn“ in seinen Beiträgen als „Jurist“ und „Hochschullehrer“ bezeichnet. Als eine Nutzerin den Account im Herbst 2024 offen als „Gert-Armin Neuhäuser“ ansprach, antwortete dieser „bitte ohne Bindestrich“. Heikler Fall für die Justiz Der Account „profdrcn“ ließ sich auch über die Unbrauchbarkeit seines Dienst-E-Autos, einem VW ID 4, in der norddeutschen Tiefebene aus. Neuhäuser hat einen VW ID 4 als Dienstwagen. Im Mai 2023 kommentierte „profdrcn“, damals noch als „profdrgan“, zudem wohlwollend die Filialeröffnung einer Rintelner Fleischerei, die sich dafür mit den Worten „Danke Gert-Armin – Dir herzlichen Glückwunsch zum beruflichen Erfolg\" bedankte. Neuhäuser, der aus dem niedersächsischen Rinteln kommt und dort kommunalpolitisch aktiv ist, hatte zwei Tage zuvor seine Ernennungsurkunde zum Gerichtspräsidenten erhalten. All das bildet in der Zusammenschau eine hinreichende Grundlage für eine Verdachtsberichterstattung. Denn ein Beweis, dass Neuhäuser Inhaber des Accounts „profdrcn“ ist und die Äußerungen auch selbst getätigt hat, fehlt. Neuhäuser gibt keine Antwort auf die Frage, ob er hinter dem Account steht. Auch auf F.A.Z.-Anfrage dementiert er weder noch bestätigt er. Das macht den Umgang mit dem Fall für die niedersächsische Justiz heikel. Ermittlungen wegen Verdachts der Beleidigung Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) teilte mit, dass sie „unabhängig von der Frage der Urheberschaft der Postings im konkreten Fall“ derartige Beiträge auf das „Schärfste“ verurteile. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat Neuhäuser zu einer Stellungnahme aufgefordert, die laut den Behörden inzwischen vorliegt. Zudem informierte das Justizministerium die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtete „Zentralstelle zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet“ über den Fall, die nun ein Ermittlungsverfahren „gegen einen Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück“ wegen des Verdachts der Beleidigung eingeleitet hat, wie das Justizministerium der F.A.Z. am Mittwoch mitteilte. Von seinem Amt als Vorsitzender des Verbandes der niedersächsischen Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen ist Neuhäuser mittlerweile zurückgetreten. Davon abgesehen scheint der Gerichtspräsident jedoch auf Krawall gebürstet zu sein, was sich schon in der Wahl seines Anwalts zeigt. Neuhäuser mandatierte Joachim Steinhöfel, einen für rüdes Vorgehen bekannten Medienanwalt, der die „taz“ nun mit Vorwürfen überzieht: Die Zeitung betreibe „Denunziation“ und ziele auf eine Beschädigung der richterlichen Unabhängigkeit, schreibt Steinhöfel der F.A.Z. Er spricht zudem von einer „politisch motivierten Kampagne“ und spielt damit vermutlich auf ein Urteil des Osnabrücker Verwaltungsgerichts an, das 2024 die angestrebte Entfernung von Polizeibeamten aus dem Dienst ablehnte, die sich in Chats rassistisch und antisemitisch geäußert hatten. Der Anwalt hat sogar eine Beschwerde an den Presserat gerichtet, in welcher er der „taz“ nicht nur einen Verstoß gegen den Pressekodex, sondern auch „Diskreditierung der freien Anwaltswahl“ sowie „Nötigung“ vorwirft.
