Es war eine Skandalgeschichte, die der „Spiegel“ im Januar 2023 publik machte, ein „Immobilienkrimi“ in Berlin: Eine Eigentümergruppe – ehemalige Journalisten von „Zeit“, „Süddeutscher Zeitung“, „Spiegel“, „Berliner Zeitung“ und „taz“ – bekam in den Neunzigerjahren für die Sanierung ihres Hauses Fördergeld in Millionenhöhe, um sozialen Wohnraum zu schaffen. In Wahrheit vermieten die Journalisten die Wohnungen teuer unter. Das fiel dem Land Berlin erst viele Jahre später auf, und es erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht auf Rückzahlung der Mittel. Die bekommt Berlin, wie „Spiegel Online“ berichtet, nun durch einen Vergleich mit Zinsen zurück. 3,145 Millionen Euro hätten die Journalisten, die in ihren eigenen Texten „regelmäßig Steuertrickserei, Subventionsmissbrauch und Wohnungsspekulation“ angeprangert hätten, zu zahlen. Das sei die Fördersumme von 1,78 Millionen plus Zinsen von rund 1,35 Millionen Euro. Die „mit „Spannung erwartete“ mündliche Verhandlung vor Gericht an diesem Freitag entfalle. Die Senatsverwaltung werte den Vergleich als „Erfolg für das Land Berlin“. Den Vergleich, so „Spiegel Online“, werte die Senatsverwaltung auch als Signal, dass Berlin „Verstöße gegen Förderbestimmungen nicht toleriert und die Rückforderung öffentlicher Mittel konsequent durchsetzt“.
