Der Vatikan bleibt für zivile Angestellte ein besonderer, auch schwieriger Arbeitgeber. Wie aus der nun veröffentlichten Allgemeinen Verordnung sowie der Allgemeinen Personalordnung der Römischen Kurie hervorgeht, ist das im und für den Vatikan tätige Laienpersonal stets „zu vorbildlichem religiösem und moralischem Verhalten verpflichtet, auch im Privat- und Familienleben, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche“. Die neuen Regelwerke treten am 1. Januar 2026 für eine Dauer von zunächst fünf Jahren in Kraft. Die Durchführungsbestimmungen ergänzen die im März 2022 von Papst Franziskus erlassene Kurienverfassung „Praedicate Evangelium“ (Verkündet das Evangelium). Entsprechend den Bestimmungen in Italien, dem „Heimatland“ des Vatikans, sind Vollzeitbeschäftigte in der Kurie zu sechs Arbeitstagen pro Woche verpflichtet, mit einer Wochenarbeitszeit von zusammen 36 Stunden. Kurz vor Weihnachten gibt es ein 13. Monatsgehalt. Der Jahresurlaub beläuft sich auf 158 Arbeitsstunden, also gut 26 Tage. Nicht genommener Resturlaub verfällt nach Silvester. Verheiratetes Paar wieder eingestellt Die Feiertage unterscheiden sich von denen des EU-Staates Italien. Im Vatikan haben Mitarbeiter zusätzlich am Wahltag des aktuellen Papstes und an dessen Namenstag frei, derzeit sind dies der 8. Mai und der 17. September. Erkrankt ein Arbeitnehmer, darf der Vatikan dessen Zustand ungeachtet eines ärztlichen Attests kontrollieren lassen, auch bei dem Mitarbeiter zu Hause. Gleitzeitregelungen gibt es nicht, ihren Angestellten räumt die Kurie allenfalls eine halbe Stunde „Toleranz“ zu Arbeitsbeginn und -ende ein. Schwangere Angestellte haben Anspruch auf sechs Monate Mutterschutz. Teilzeitbeschäftigung ist möglich, sie darf aber nicht die Schwelle von 50 Prozent der Vollzeitbeschäftigung unterschreiten. Die Angestellten sollen möglichst aus verschiedenen Regionen der Welt stammen und müssen sich stets „angemessen“ kleiden. Eine konkrete Kleiderordnung wird in dem neuen Regelwerk aber nicht ausgeführt. Miteinander verwandte oder verschwägerte Angestellte dürfen nicht in derselben Einrichtung der Kurie tätig sein. Mitte November hat der Vatikan ein verheiratetes Paar wieder eingestellt, das im Oktober 2024 wegen Verstoßes gegen das Heiratsverbot entlassen worden war. Die beiden Angestellten der Vatikan-Bank hatten aus vorherigen Beziehungen zusammen drei Kinder und ihre Ehen jeweils annullieren lassen. Nach ihrer Eheschließung im August 2024, über die sie den Vatikan vorab informiert hatten, wurden beide wegen Verstoßes gegen das Heiratsverbot entlassen. Die beiden verklagten daraufhin ihren Arbeitgeber. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung wurden die beiden IT-Spezialisten nun vom Vatikan wieder eingestellt. Sie sind aber in unterschiedlichen Abteilungen tätig.
