Das Landgericht Aachen hat den Betreiber des illegalen Cyberlockers „Share-Online“ zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Cyberlocker, auch bekannt als Filehoster, One-Click-Hoster oder Cloud-Speicherdienst, sind Onlinedienste, die Nutzern Speicherplatz zur Verfügung stellen, um Dateien hochzuladen, zu speichern und zu teilen. „Share-Online“ war einer der größten gesetzwidrigen Cyberlocker im deutschsprachigen Markt, erzielte zwischen 2008 und 2019 Einnahmen von mehr als 50 Millionen Euro und verursachte dabei Hunderttausende Urheberrechtsverletzungen. Nach Feststellungen des Gerichts standen zum Zeitpunkt der Schließung 2019 auf „Share-Online“ mehr als 18 Millionen Dateien zum Abruf bereit, auf die die mehr als 1,3 Millionen registrierten Nutzer zugreifen konnten. Frühere Verfahren, etwa gegen die Betreiber von „movie2k“ oder „kino.to“, unterschieden sich von dem jetzigen dadurch, dass die Seiten Links zu urheberrechtsverletzenden Inhalten bereithielten, während „Share-Online“ „nur“ den Speicherplatz anbot. Anti-Piraterie-Koalition unterstützte das Verfahren Mit dem Urteil steht fest, dass sich auch Betreiber vermeintlich neutraler Plattformen nicht auf Haftungsprivilegien oder Unkenntnis stützen können. Wer durch die Ausrichtung seines Geschäftsmodells urheberrechtsverletzende Handlungen fördert oder unterstützt, haftet nicht nur zivilrechtlich auf Unterlassung und Schadenersatz, sondern macht sich strafbar, so das Landgericht Aachen. Das Landgericht kam nach der Hauptverhandlung zur Überzeugung, dass der Angeklagte von den massenhaften Urheberrechtsverletzungen wusste und keinen neutralen Speicherdienst betrieb, sondern die Uploader gezielt bei ihren Taten unterstützte, um sich selbst zu bereichern. Prozessbeobachter werten das Urteil als Bestätigung, dass Betreiber von Cyberlockern, die digitale Piraterie erleichtern, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Das Verfahren wurde von der Alliance for Creativity and Entertainment (ACE), der weltweit führenden Anti-Piraterie-Koalition, unterstützt. „Dieses Urteil ist das erste seiner Art und ein bedeutendes Signal für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Betreibern solcher Dienste“, sagte Christian Sommer von der Motion Picture Association (MPA), die für ACE die Rechtsdurchsetzung wahrnimmt. 20 Millionen rechtsverletzende Dateien entfernt Der Erfolg im Fall „Share-Online“ wurde durch die umfassende Arbeit von Gregory Skavron, Staatsanwalt bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW), sowie die enge Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden ermöglicht. Ihre Aktion im Oktober 2019 führte zur sofortigen Abschaltung der Plattform und zur dauerhaften Entfernung von nahezu 20 Millionen rechtsverletzenden Dateien aus dem Internet. „Wir würdigen die herausragende Arbeit der ZAC NRW, deren Expertise und Engagement entscheidend für den Erfolg dieses Falls waren. Dieses Urteil zeigt, dass die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Strafverfolgungsbehörden entscheidend ist, um groß angelegte Pirateriedienste zu zerschlagen und Kreative zu schützen“, sagte Larissa Knapp, Chief Content Protection Officer der MPA. Das Urteil des Landgerichts Aachen (Az. 86 KLs 6/23 (111 Js 44/15)) ist rechtskräftig.
