Der Holocaustgedenktag am 27. Januar, der heute wie selbstverständlich begangen wird, ist noch gar nicht so lange etabliert. Vor dreißig Jahren wurde er in Deutschland durch Bundespräsident Roman Herzog eingeführt. Es ist der Tag, an dem 1945 die Rote Armee der Sowjetunion im Zweiten Weltkrieg das Vernichtungslager Auschwitz, im heutigen Polen gelegen, befreit hat. Zuvor hatte es im Land der Täter kein Datum gegeben, auf das man sich politisch und gesellschaftlich geeinigt hätte, um sich mit den Fragen nach Schuld, Verantwortung und Konsequenzen im Zusammenhang mit dem Völkermord an den Juden Europas öffentlich auseinanderzusetzen. Der Tag der Befreiung Schon 1996 wurde kritisch angemerkt, dass der Termin nicht unproblematisch sei. Auch wegen der herausgehobene Rolle, die der totalitaristischen Sowjetunion dadurch zugemessen wird. Vor allem aber kann man als fragwürdig ansehen, dass die Deutschen sich damit gleichsam bei den Opfern einreihen, die in Auschwitz befreit wurden; ähnlich ist es ja auch mit der Wahrnehmung des 8. Mai als Tag der Befreiung. Aber gegen den 9. November gab es vor allem in der CDU/CSU und FDP starke Vorbehalte: Der Tag sei zu vielschichtig konnotiert, mit dem Bezug zur Revolution 1919, dem Pogrom 1938, dem Mauerfall 1989. Man hätte das freilich auch als Grund dafür ansehen können. Es gab weitere „Täterdaten“, die ins Gespräch gebracht wurden. Etwa der 30. Januar (Hitlers „Machtergreifung“ oder der 20. Januar (Wannsee-Konferenz). Dass der 27. Januar einst als Kaisers Geburtstag gefeiert wurde, fand und findet niemand problematisch: Das ist lang genug her. Die DDR lehnte es ab, Verantwortung zu übernehmen Während der Zeit der Teilung gerierte sich die unter kommunistischer Herrschaft gegründete DDR als Staat der NS-Verfolgten. Das Regime in Ostberlin lehnte es die längste Zeit ab, Verantwortung zu übernehmen, vor allem auch materiell. Aber auch in der Bundesrepublik tat man sich schwer, obgleich der westdeutsche Staat schon unter Führung des ersten Bundeskanzlers Konrad Adenauer Entschädigungszahlungen leistete (nicht zuletzt auf Druck der Besatzungsmächte). In der Bevölkerung bildeten noch Jahrzehnte Personen die Mehrheit der Wähler, die auf die eine oder andere Weise mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat verstrickt gewesen waren, sei es als Parteigenossen oder Funktionäre oder auch nur als Soldaten, Hitlerjungen oder BDM-Mädels. Denen hielten Politiker, die gewählt werden wollten, nicht gern den Spiegel vor, zumal es auch unter ihnen bei vielen nicht anders bestellt war. Zehn Jahre zuvor wäre das noch nicht möglich gewesen Noch 1985 erntete Richard von Weizsäcker nicht nur Zustimmung, sondern auch Empörung, als er die Kapitulation vierzig Jahre zuvor auch als Befreiung deutete. Als der Gedenktag 1996 eingeführt worden war, sagte Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, noch zehn Jahre zuvor wäre das nicht möglich gewesen. 1988 wurde ein Gedenken unausweichlich, als sich das von den Nationalsozialisten inszenierte Novemberpogrom vom 9. November zum fünfzigsten Mal jährte. Es wurde im Bundestag abgehalten. Bundestagspräsident Philipp Jenninger (CDU) verunglückte seine Rede dermaßen, dass er zurücktreten musste. Das war keine Ermutigung zur Wiederholung. Auch in der DDR gab es erstmals ein Gedenken in der Volkskammer, bei dem so etwas wie Verantwortung für das NS-Unrecht übernommen wurde. Zu Gast waren der israelische Innen- und Religionsminister Josef Burg, ein gebürtiger Dresdner, sowie der Westberliner Gemeindevorsitzende und Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Heinz Galinski. Er ließ sich mit einem hohen Orden der DDR dekorieren, deren Staatsführung internationale Anerkennung suchte. Doch genau ein Jahr später fiel die Mauer und bald auch das Regime, das ohne Zwang nicht zu halten war. Die Rolle von Heinz Galinski und Ignatz Bubis Auch nach der Wiedervereinigung sollte es noch ein halbes Jahrzehnt dauern. Man war zu gern mit der Gegenwart beschäftigt. Allerdings erhoben Galinski und der aus Frankfurt stammende Ignatz Bubis, der ihm an der Spitze des Zentralrats nachfolgen sollte, immer nachdrücklicher die Stimmen, um einen nationalen Gedenktag zu fordern. Vorgeschlagen wurden der 9. November, aber auch der 27. Januar oder der 21. April, an dem in Israel der Schoa gedacht wird. Wieder war es ein fünfzigster Jahrestag, diesmal des Kriegsendes, der zur Auseinandersetzung mit der Frage zwang. Bubis forderte, dass im „neuen, demokratischen Deutschland“ ein „Tag der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus“ – also nicht nur der jüdischen Opfer – eingeführt werde. Diesmal gab es Zustimmung aus allen Fraktionen. Die FDP machte allerdings geltend, es dürfe kein „Feiertag“ sein, ähnlich die CSU: Sie argumentierten nicht mit den Arbeitgebern, sondern, eine Gelegenheit für lustige Ausflüge vertrage sich nicht mit dem Anlass. Im Juni 1995 teilte Süssmuth während eines Besuchs in Jerusalem mit, es solle wahrscheinlich der 27. Januar sein. Proklamation statt Gesetz Wieder geschah monatelang nichts, aber Anfang 1996 ging es dann so hastig, dass man (wie dieses Jahr auch) auf einen anderen Tag für die Veranstaltung im Bundestag ausweichen musste. Es gab kein Gesetz, sondern eine Proklamation des Bundespräsidenten. Herzog erklärte, Auschwitz stehe symbolhaft für den NS-Terror. Die Erinnerung dürfe nicht enden, auch künftige Generationen müssten zur Wachsamkeit gemahnt werden. Dafür müsse eine Form des Erinnerns gefunden werden. „Sie soll Trauer über Leid und Verlust ausdrücken, dem Gedenken an die Opfer gewidmet sein und jeder Gefahr der Wiederholung entgegenwirken.“
