Als am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg ein Afghane auf eine Kindergruppe einstach, schritt ein Somalier ein und sorgte mit dafür, dass der Angreifer die Flucht ergriff. Für seinen Einsatz würdigte ihn später Ministerpräsident Markus Söder (CSU) mit der Christophorus-Medaille. Der Somalier, der sich nach Medienberichten inzwischen in Frankreich aufhalten soll, wurde durch sein Einschreiten zu einem wichtigen Zeugen in dem inzwischen abgeschlossenen Strafverfahren gegen den Afghanen. Deshalb erhielt er eine Duldung. Denn eigentlich hätte er damals nicht mehr in Deutschland sein dürfen: Sein Asylantrag war vor der Gewalttat bereits abgelehnt worden. Anfang 2024 war der Mann aus Italien nach Deutschland gekommen, um hier Asyl zu beantragen – obwohl er in Italien schon eine Anerkennung als Flüchtling hatte. Das teilte die Regierung von Unterfranken am Mittwoch auf Anfrage mit. Basierend auf europäischem und deutschem Recht lehnte demnach das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seinen Antrag auf Asyl als unzulässig ab. Bestätigt hat dies auch das Verwaltungsgericht Würzburg. „Eindringlich mehrfach“ belehrt worden Trotz seiner Duldung war der Somalier später dann weiterhin ausreisepflichtig, wie alle geduldeten Ausländer. Nicht zuletzt wegen seiner Zivilcourage wurde ihm die Chance gegeben, eine „längerfristige Bleibeperspektive in Deutschland“ zu erhalten. Die Voraussetzung: Er sollte sich einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung suchen, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Doch das hat er offenbar nicht getan. Die Zentrale Ausländerbehörde habe ihm schon am 8. April 2025 die Beschäftigung erlaubt, teilt eine Sprecherin der Regierung von Unterfranken mit. Bis zuletzt ging er demnach keiner Beschäftigung nach. „Auch eine Ausbildung wurde von ihm nicht angetreten.“ Er sei von der Ausländerbehörde „eindringlich mehrfach“ darüber belehrt worden, dass eine „dauerhafte Bleibeperspektive“ abhängig von einer Erwerbstätigkeit sei. Doch er habe „nicht die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme“ gezeigt. Solange er in Deutschland war, sei er „vollumfänglich vom Bezug von Sozialleistungen abhängig“ gewesen. Wo der Mann sich aufhält, ist nicht bekannt Inzwischen wurden nach den Angaben der Behörde die Zahlungen eingestellt. Zudem hat er auch „diverse Straftaten“ begangen und wurde rechtskräftig zu Geldstrafen verurteilt: Bei den Taten handelt es sich um Sachbeschädigung und Verbreitung pornographischen Materials. Zudem wird ihm Hausfriedensbruch vorgeworfen, hier ist das Ermittlungsverfahren noch offen. Der Somalier, so die Sprecherin, habe sich „durch sein Verhalten selbst jeglicher Perspektiven in Deutschland beraubt“. „Ein nachhaltiges Integrationsbemühen in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist deshalb nicht erkennbar.“ Sollte er sich noch in Deutschland befinden, müsste er das Land verlassen, um seiner Ausreisepflicht nachzukommen. Gelebt hatte der Mann zuletzt in einer Unterkunft in Würzburg. Allerdings wurde das Zimmer seit dem 15. Dezember nicht mehr bewohnt. Er meldete sich den Angaben zufolge auch nicht bei der Ausländerbehörde ab. Wo er zurzeit sei, könne nicht festgestellt werden. Der Somalier ist daher zur Fahndung ausgeschrieben: Sollte er in Deutschland angetroffen werden, kommen Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft infrage. Um die Ausreisepflicht durchzusetzen, folgt dann „die zwangsweise Abschiebung“.
