FAZ 06.01.2026
09:14 Uhr

Heilige Drei Könige: Entscheidend für den Feiertag ist der Arbeitsort


Am 6. Januar wird das christliche Fest zu Ehren der „drei Weisen aus dem Morgenland“ gefeiert. Doch nicht ganz Deutschland hat an diesem Tag frei.

Heilige Drei Könige: Entscheidend für den Feiertag ist der Arbeitsort

Heilige Drei Könige ist auch 2026 nicht überall ein Feiertag. Der 6. Januar ist nur in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag und somit arbeitsfrei. Doch was bedeutet das für Arbeitnehmer, die zum Beispiel in Hessen wohnen und nach Bayern zum Arbeiten bei einem Unternehmen, das in Berlin seinen Hauptsitz hat, pendeln? Das Fachportal „Haufe.de“ klärt die Details: In welchem Bundesland der Arbeitnehmer seinen Wohnort hat, spielt ebenso wenig eine Rolle wie der Firmensitz. Ausschlaggebend ist der tatsächliche Arbeitsort. In diesen Bundesländern ist der 6.1. ein Feiertag Also nur wer tatsächlich in Bayern, Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt arbeitet, hat an „Heilige Drei Könige“ frei und bekommt trotzdem den gewohnten Lohn. Haben Beschäftigte wechselnde Einsatzorte oder einen Job mit Reisetätigkeit, gelten die öffentlich-rechtlichen Feiertagsgesetze nur für diejenigen, die sich am fraglichen Tag zur Arbeit in dem betreffenden Bundesland aufhalten würden. Dies ist auch der Fall, wenn der Arbeitgeber mehrere Firmensitze hat. Voraussetzung ist allerdings auch dann, dass mit dem Feiertag tatsächlich ein Arbeitsausfall verbunden ist. Hätte man an dem Tag ohnehin nicht gearbeitet, etwa weil der gesetzliche Feiertag auf einen Sonntag fällt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.