Das hessische Innenministerium verbietet den Frankfurter Verein Palästina e.V., am Dienstag wurde das Verbot verkündet. Parallel dazu wurden in den Morgenstunden Wohnungen von Mitgliedern der radikalen propalästinensischen Gruppe durch die Polizei durchsucht. Fünf Objekte in Hessen sowie eine Wohnung in Baden-Württemberg waren Ziel der Razzia. In Mannheim wurde dabei die Wohnung des bekannten Aktivisten Mahmud O. durchsucht, der häufig auf Frankfurter Demonstrationen aufgetreten ist. Zuletzt hatte die Stadt Frankfurt ihm bei einer Kundgebung unter dem Motto „Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren“ ein Redeverbot erteilt – gegen das sich der Aktivist vor Gericht aber erfolgreich wehren konnte. Nach der Durchsuchung von O.s Wohnung wurde in den sozialen Medien zu einer Protestkundgebung vor dem Mannheimer Polizeipräsidium aufgerufen. Auch für Frankfurt wurde eine „Eilkundgebung“ angekündigt. Das hessische Innenministerium geht davon aus, dass sich Zweck und Tätigkeit des Frankfurter Palästina-Vereins „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“. Der Verein verbreite antisemitische Positionen, bestreite das Existenzrecht Israels und trage entsprechende Propaganda in die Öffentlichkeit, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Aktivistin nannte den 7. Oktober eine „gelungene Widerstandsaktion“ Die Gruppe habe mehrmals den Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 „explizit befürwortet“. Als Beleg dafür nennt das Ministerium etwa Äußerungen der Aktivistin Aitak B. wenige Tage nach dem Hamas-Anschlag. „Es gibt keinen Terror der Hamas, es gibt auch keinen Terror der PFLP, bewaffneter Widerstand ist kein Terror“, hatte das Vereinsmitglied bei einer Pressekonferenz der Gruppe im Frankfurter Stadtteil Gallus gerufen. Bei der PFLP handelt es sich um die Volksfront zur Befreiung Palästinas, eine weitere palästinensische Terrorgruppe. Außerdem bezeichnete B. den Überfall mit rund 1200 Toten als „gelungene Widerstandsaktion“ – von der Polizei wurde sie daraufhin festgenommen. Laut Innenministerium bestimme die Satzung des Vereins, mit „allen Formen des palästinensischen Widerstandes solidarisch“ zu sein. Dies beziehe auch den bewaffneten Kampf der Hamas gegen Israel ein. Der Verein propagiere die „Befreiung des gesamten historischen Palästinas von der zionistischen Besatzung vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer“ und negiere damit das Existenzrecht Israels. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die nun durchgeführten Durchsuchungen gestattet. Laut hessischem Innenministerium ging es dabei auch darum, weiteres Beweismaterial zu sichern. Aktivisten aus dem Umfeld des propalästinensischen Vereins verurteilten die Razzien und das Verbot in den sozialen Medien. „Das Land Hessen hat wieder einmal alles getoppt: Vor lauter Verzweiflung haben sie einen nicht existierenden Verein verboten“, heißt es in einem von Aitak B. veröffentlichten Instagram-Post. „Das ist reine Willkür und soll die Palästinabewegung in Frankfurt und Umgebung einschüchtern.“ Ihr sei im Zuge des Verbots die Nutzung einer reichweitenstarken Instagram-Seite verboten worden, klagt sie außerdem. Warum sprechen die Aktivisten vom Verbot eines „nicht existierenden Vereins“? Tatsächlich hat der Palästina-Verein im November 2024 seine Selbstauflösung erklärt. Das hessische Innenministerium hält diesen Schritt jedoch für einen strategischen Schachzug und spricht stattdessen von einer „angeblichen Selbstauflösung“. De facto habe der Verein „seine Aktivitäten fortgesetzt“ und weiterhin „antisemitische Propaganda“ verbreitet, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Mit dem Verbot setze „Hessen ein klares Zeichen für das entschlossene Handeln des Rechtsstaates und gegen das Erstarken des Antisemitismus“, wird Innenminister Roman Poseck (CDU) zitiert. Die Durchsuchungen am Dienstag waren nicht das erste Vorgehen der Polizei gegen Mitglieder des Palästina-Vereins. Razzien gegen Vereinsmitglieder hatte es bereits Ende Januar 2025 gegeben.
