Im Fall des getöteten Achtjährigen aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern bleibt die Tatverdächtige vorerst in Haft. Wie ein Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilte, bestätigte das Amtsgericht Rostock den Haftbefehl nach einem rund einstündigen Haftprüfungstermin. Der Termin ging auf den Anwalt der Inhaftierten zurück, der argumentiert hatte, die bisherigen Indizien reichten nicht aus, die Frau in Untersuchungshaft zu nehmen. Dem Anwalt zufolge streitet die Frau die Tat ab, hat sich aber als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert. Die Frau war Anfang November in der Nähe von Güstrow wegen Mordverdachts verhaftet worden. Zu ihrer Person hatte die Staatsanwaltschaft keine Angaben gemacht, auch weil in der dörflichen Umgebung eine Identifizierung leicht sei. Der Achtjährige war Mitte Oktober verschwunden, seine verbrannte Leiche wurde später neben einem kleinen See in der Nähe Güstrows gefunden. Die Tat hatte in der Region große Betroffenheit hervorgerufen. Laut „Nordkurier“ soll die Tatverdächtige bereits einen Abend vor dem offiziellen Auffinden der Leiche zwei Personen zum mutmaßlichen Tatort geführt haben. Eine von beiden hat sie nun offenbar schwer belastet. Demnach soll sie die Person angewiesen haben, mit einer Taschenlampe ins Gesicht der Leiche zu leuchten. Dann soll die Verdächtige gesagt haben, dass es sich um den getöteten Jungen handele. Der Zeuge gab demnach an, er glaube, dass er an Ort und Stelle habe Spuren hinterlassen sollen. Aus Angst, in Verdacht zu geraten, habe er nicht die Polizei gerufen.
