Schläge, Tritte, Erniedrigungen, Vergewaltigungen: Häusliche Gewalt ist auch in Hessen Alltag. In 11.879 Fällen erfuhr die Polizei im vergangenen Jahr davon, diese Zahl taucht in der hessischen Kriminalstatistik 2024 auf. Darin auch eine weitere, ebenso erschreckende Zahl: Elf Frauen sind im vergangenen Jahr von ihrem (Ex-)Partner getötet worden. Der internationale Gedenktag am 25. November will darauf aufmerksam machen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen ein gesellschaftliches Problem bleibt, das es zu bekämpfen gilt. Im Fall der häuslichen Gewalt sprechen Polizei und Beratungsstellen von einem großen Dunkelfeld: Viele Taten bleiben aus Angst, Scham oder wegen Verfahrenshürden ohne Anzeige. Hohe Dunkelziffer bei Fällen von häuslicher Gewalt „Die Konsequenzen für Täter sind oft zu gering“, sagt Christa Wellershaus vom Verein Frauen helfen Frauen, der weiblichen Opfern häuslicher Gewalt Schutz, Unterkunft und Beratung bietet. Selbst wenn Frauen Taten meldeten, würden Täter häufig nicht ausreichend zur Verantwortung gezogen. Verfahren beginnen laut Wellershaus meist erst lange nach der Tat, Anzeigen werden aus Angst oder psychischer Belastung zurückgezogen. Hinzu kommt: Die Polizei wird in der Regel erst aktiv, wenn die betroffene Frau selbst meldet, was geschehen ist. Oft enden Verfahren – vor allem bei Ersttätern – mit geringen Geldstrafen. „Das tut vielen Männern nicht weh“, sagt Wellershaus. Für Gewalttäter gebe es deshalb selten einen Anlass, ihr Verhalten zu ändern – auch nicht, wenn die Partnerin bereits in ein Frauenhaus geflohen ist. Umso wichtiger seien verpflichtende Tätertrainings. Diese Programme können mittlerweile auch vom Jugendamt angeordnet werden, etwa wenn Männer, die gegenüber ihrer Partnerin gewalttätig waren, weiter Kontakt zu ihren Kindern haben wollen. Die Kurse dauern fast ein Jahr, sind intensiv und finden in Gruppen statt. Dort werden die Männer konsequent mit ihrem gewalttätigen Verhalten konfrontiert. „In diesem Jahr passiert eine enorme Wandlung – von ‚die spinnt doch‘ bis ‚was habe ich getan?‘“, berichtet Wellershaus. Evaluierte Angebote wirken, wenn sie verpflichtend und eng begleitet sind. Dennoch gibt es zu wenige Plätze; sie sind teuer, zeitaufwendig und werden noch von zu wenigen Männern genutzt. Genau deshalb sei es richtig und notwendig, dass der Bund im Rahmen der Reform des Gewaltschutzgesetzes plant, Täter nach einer Körperverletzung oder einer ernsthaften Drohung verpflichtend zu solchen Trainings oder zu Gewaltpräventionsberatungen zu schicken, so die Beraterin. Training zur Gewaltprävention sollte verpflichtend sein In anderen Bereichen hat die Politik zuletzt ebenfalls noch einmal nachgeschärft. Das von der Bundesregierung verabschiedete Gewalthilfegesetz schafft erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für Betroffene. Bund und Länder sollen ein flächendeckendes Netz aus Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Beratungsstellen aufbauen. „Natürlich braucht jede von Gewalt betroffene Frau einen sicheren Ort“, sagt Wellershaus. 2024 fanden im Frankfurter Frauenhaus des Vereins 59 Frauen und 65 Kinder Schutz. Rund 54 Prozent von ihnen kamen aus Hessen. Die Frauen waren zwischen 18 und 60 Jahre alt. Mit etwa 30 Staatsangehörigkeiten waren es vor allem Frauen mit Migrationshintergrund, die dort Schutz fanden. Diese Zahlen zeigten aber nur einen Ausschnitt der Realität, weil viele Betroffene keinen freien Platz fänden, sie Arbeit und Betreuung ihrer Kinder nicht organisieren könnten oder den Weg ins Frauenhaus aus Angst scheuten. Mehr Frauenhäuser zu bauen, würde ein zugrunde liegendes Problem nicht lösen: „Frauen mit mehreren Kindern müssen oft ein bis zwei Jahre bleiben, weil sie keine Wohnung finden“, sagt Wellershaus. Die Plätze bleiben somit länger als vorgesehen belegt. Misshandelnde Männer können häufig in ihren Wohnungen bleiben, Frauen und Kinder müssen ihr Leben neu ordnen – neue Schulen, Bezugspersonen, Routinen: „Wenn Männer in Häusern für gewalttätige Männer unterkommen würden, würde sich mit Sicherheit auch etwas ändern.“ Die Konsequenzen für Täter stünden oft nicht im Verhältnis zu den Folgen für Opfer. Der Bund hat kürzlich beschlossen, dass gefährlichen Tätern eine elektronische Fußfessel angelegt werden kann, die ihre Opfer vor einer Annäherung warnt. Die Initiative kam aus Hessen; das Land wirbt seit Längerem für das in Spanien etablierte Modell. Laut Wellershaus arbeitet die Frankfurter Polizei eng mit Frauenhaus und Sonderdezernat zusammen: „Wir sind auf einem guten Weg. Das Thema ist endlich in der Gesellschaft angekommen.“ Doch ohne bessere Strukturen bleibe es bei Einzelfortschritten: Zu selten gebe es bezahlbare Wohnungen für Betroffene, Verfahren kämen zu langsam in Gang, verpflichtende und kontrollierte Täterprogramme fehlten oft. Es fehle auch an Wissen, damit Schulen, Kitas, Ärzte sowie Arbeitgeber frühzeitig reagieren könnten. „Wer den Eindruck hat, dass im Umfeld häusliche Gewalt vorkommt, muss dem Opfer helfen“, appelliert Wellershaus. Deutschlandweit wird statistisch alle zwei bis drei Tage eine Frau durch ihren (Ex-)Partner getötet, wie das BKA-Lagebild Partnerschaftsgewalt zeigt. „Jede einzelne ist eine zu viel.“ Service und Hilfe: Hessisches Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 0800 4 04 00 20
