Mehr als 26 Monate liegt der Tod des Frankfurter Unternehmers und Mäzens Claus Wisser nun zurück. Am miserablen Pflegezustand von Wissers Herzensprojekt, dem Kloster Johannisberg im Rheingau, wird deutlich, dass der Nachlass noch lange nicht geordnet ist. Im Gegenteil. Der Streit um einen Teil des Erbes und um den letzten Willen von Wisser eskaliert Anfang Februar vor dem Landgericht Frankfurt in einem Rechtsstreit: Sohn und Alleinerbe Michael Wisser geht gegen die Frankfurter Sozietät Cahn, Häuser & Partner vor. Wisser will erreichen, dass zwei Nachträge zum Testament acht Tage vor dem Tod seines Vaters für nichtig erklärt werden, weil dieser zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr testierfähig gewesen sei. Sein Testament hatte Claus Wisser in Kenntnis seiner Krebsdiagnose im März 2023 bei seinem vertrauten Notar Andreas Schrey aufgesetzt und über diesen in den Monaten danach noch drei Nachträge veranlasst. Warum der schwerstkranke Wisser Ende September 2023 im Universitätsklinikum Frankfurt, in das er als Notfall eingeliefert worden war, gegenüber dem Notar Frederik Häuser noch zwei weitere Nachträge veranlasst haben soll, von denen einer Häusers Sozietät die „vollumfängliche Testamentsvollstreckung“ übertrug, ist unklar. Über die möglichen Motive Wissers, Häusers und über den Gesundheitszustand des Erblassers zu diesem Zeitpunkt wird sich das Landgericht Frankfurt ein Bild machen müssen. Dem Gericht liegen Erklärungen von drei behandelnden Ärzten sowie Blutanalysen und darauf basierende Gutachten vor, wonach Claus Wisser nicht mehr testierfähig gewesen sein könnte. Vorgelegt werden ferner eidesstattliche Erklärungen von Weggefährten, wonach Wisser noch wenige Wochen vor seinem Tod eine Testamentsvollstreckung als nicht notwendig erachtet habe. Üppige Honorare für Anwälte Klar ist allerdings, dass es sich für Cahn, Häuser & Partner um ein lukratives Mandat handelt. Denn die Vergütung soll dem Vernehmen nach gemäß der „Rheinischen Tabelle“ für Testamentsvollstrecker geschehen und dürfte Cahn, Häuser & Partner unter dem Strich mehrere Millionen Euro einbringen. Wisser deutete in einem Schreiben an den Geisenheimer Bürgermeister Christian Aßmann vor wenigen Wochen Kosten in Höhe von sechs bis acht Millionen Euro an. Zudem dürfte der nun juristisch Fahrt aufnehmende Erbstreit den Anwälten beider Seiten üppige Honorare bescheren. Nach Informationen der F.A.Z. hat Cahn, Häuser & Partner seiner zwischenzeitlich beauftragten Kanzlei White & Case für die Vertretung in diesem Rechtsstreit aus Treuhandkonten schon fast 150.000 Euro überwiesen – als Vorschuss. Dabei mangelt es Cahn, Häuser & Partner nicht an juristischer eigener Expertise. Auf ihrer Internetseite wirbt die Sozietät für sich als eines der führenden nationalen und internationalen Anwaltsnotariate mit Schwerpunkten auf den Feldern Finanzierungen, Stiftungsrecht und vermögende Privatpersonen sowie Erbrecht. Im Streit zwischen Sohn Wisser und Testamentsvollstrecker geht es neben der Rechtmäßigkeit des Mandats vor allem um die Errichtung der Wisser-Stiftung, die den zweiten Bauabschnitt von Kloster Johannisberg fertigstellen und den Betrieb übernehmen soll. Dafür hatte Claus Wisser aus seinem Vermögen 20 Millionen Euro vorgesehen. Ob und wann die Arbeiten am Kloster weitergehen können, ist heute völlig ungewiss. Zumal kaum zu erwarten ist, dass sich eine Seite mit einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts zufriedengeben wird. Gütliche Einigung nicht zu erwarten Michael Wisser hat inzwischen eine Claus-Wisser-Stiftung errichtet, um dem Willen seines Vaters Geltung zu verschaffen und das Klosterprojekt voranzubringen. Diese verfügt aber nicht über das Millionenvermögen, über das der Testamentsvollstrecker wacht. Die Sozietät Cahn, Häuser & Partner sah es ebenfalls als ihre eigene Aufgabe an, im Zuge der Testamentsvollstreckung eine Wisser-Stiftung zu errichten. Durch Anfechtung der Testamentsvollstreckung endeten nach F.A.Z.-Informationen aber diese Versuche. Die Sozietät hält die Stiftung des Sohnes dem Vernehmen nach für nicht geeignet, dem letzten Willen seines Vaters zu entsprechen. Zudem steht der Vorwurf im Raum, Sohn Wisser behindere die Testamentsvollstreckung. Eine gütliche Einigung zwischen Alleinerbe Wisser und dem Testamentsvollstrecker seines Vaters scheint außer Reichweite. Zumal sich Wissers Mutter und die Sozietät inzwischen vor dem Amtsgericht Frankfurt auseinandergesetzt haben. Cahn, Häuser & Partner hatte der Ex-Frau von Claus Wisser im November ihre von ihm verfügte monatliche Unterhaltszahlung gestrichen. Der Testamentsvollstrecker argumentierte, Sohn Michael möge für den Unterhalt seiner Mutter aufkommen und auf dem Treuhandkonto sei nicht mehr genügend Geld. Zwei Argumente, die das Familiengericht in seinem Eilbeschluss vom 1. Dezember aber nicht gelten ließ. Die Einwände von Cahn, Häuser & Partner „verfangen nicht beziehungsweise sind widersprüchlich“, belehrte das Amtsgericht den Testamentsvollstrecker. Weder sei rechtlich eine vorrangige Inanspruchnahme des Sohnes geboten, noch mangele es „generell an entsprechender Liquidität“, um aus dem Wisser-Vermögen die Ansprüche der Seniorin zu befriedigen. Der Testamentsvollstrecker muss also weiterzahlen, was er zwei Jahre ohnehin klaglos getan hatte. Wie und wann es mit Kloster Johannisberg weitergeht, ist vor diesem Hintergrund ungewiss. Wisser hatte das 1853 errichtete Kloster 2017 erworben und im Jahr darauf die Generalsanierung begonnen. Im Juni 2022 hatte er dort seinen 80. Geburtstag gefeiert. Der zweite Bauabschnitt war fest eingeplant. Wisser ließ damals keine Zweifel aufkommen, dass sein „Geschenk an die Region“ vollendet werde. Sohn Michael will diesen Willen erfüllen. Nachfragen zu ihrem weiteren Vorgehen als Testamentsvollstrecker ließen Cahn, Häuser & Partner am Dienstag unbeantwortet.
