FAZ 19.02.2026
17:53 Uhr

Grossglockner-Prozess: „Sie hat mir das Leben gerettet“


In Österreich hat der Prozess gegen den 37-Jährigen begonnen, der seine erfrierende Freundin am Großglockner zurückließ. Er schildert die tödliche Nacht ganz anders als die Staatsanwaltschaft.

Grossglockner-Prozess: „Sie hat mir das Leben gerettet“

Im Prozess um eine erfrorene Bergsteigerin auf dem Großglockner in Österreich hat ihr angeklagter Partner die Verantwortung für den Tod von sich gewiesen. Während die Staatsanwaltschaft und der Richter des Innsbrucker Landesgerichts auf mutmaßliche Fehler des 37-Jährigen hinwiesen, stellte er selbst die Stunden vor dem Tod seiner Freundin auf dem höchsten Berg Österreichs anders dar. Der Mann erklärte, er sei mit seiner Partnerin auf Augenhöhe unterwegs gewesen, Entscheidungen hätten die beiden immer gemeinsam getroffen. Das sei auch bei ihrer Tour am 18. Januar 2025 so gewesen, bei der sie über den Stüdl-Grat auf Österreichs höchsten Berg steigen wollten. An einem Wintermorgen im Januar 2025 war das Paar gemeinsam zu der Bergtour aufgebrochen. Nach Mitternacht starb die junge Frau in schlechtem Wetter alleine knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels. Ihr Freund habe sie „schutzlos, entkräftet, unterkühlt und desorientiert“ zurückgelassen, sagte der Staatsanwalt. „Geh jetzt, geh!“ Am Ausstieg des Stüdl-Grats, wenige Meter unterhalb des Großglockner-Gipfels, ließ er am 19. Januar kurz nach Mitternacht seine Partnerin zurück. In der Folge starb die Frau an Unterkühlung. Seine Freundin habe einen plötzlichen Leistungseinbruch erlebt, sie habe sich nur noch auf allen Vieren fortbewegen können, erläuterte der Angeklagte. „Geh jetzt, geh“, habe seine Partnerin zu ihm gesagt, führte der Mann aus. „Sie hat damit mein Leben gerettet.“ Der Angeklagte stieg danach über den Gipfel zur Erzherzog-Johann-Hütte auf der Adlersruh (3454 Meter) ab. Erst dort setzte der Angeklagte mit einem Anruf einen Notruf ab. Vor Gericht sagte er am Donnerstag, er sei „nicht schuldig“. Die Anklage lautet auf grobe Fahrlässigkeit, dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft. Wie die weiteren Befragungen von Zeugen der alpinen Flugpolizei ergaben, konnte aufgrund des starken Winds keine Bergung beispielsweise mittels eines Taus oder einer Winde durchgeführt werden. Der Sturm am Großglockner sei zu diesem Zeitpunkt so stark gewesen, dass der Hubschrauber dadurch immer wieder versetzt worden sei. Sechs Mal sei man über dem Paar gekreist. Weil es keine Reaktion von den beiden gegeben habe, habe sich die Crew des Hubschraubers mit einem Suchscheinwerfer bemerkbar gemacht. Auch danach sei aber keine Reaktion gekommen. Erst am nächsten Morgen konnten Bergretter eingreifen. Ein Flug zur Unglücksstelle war aber auch zu diesem Zeitpunkt aufgrund des starken Winds nicht möglich. Schon bei einer früheren Tour ließ er seine Freundin allein zurück Bei der Befragung des Bruders des Angeklagten nahm der Richter eher beiläufig Bezug auf ein Schreiben des Anwalts einer Ex-Freundin des Angeklagten. Demnach hatte der Angeklagte mit seiner früheren Freundin unter anderem eine Überschreitung der Glocknerwand gemacht, 17 Stunden seien sie damals unterwegs gewesen. Dem Angeklagten habe das offenbar zu lange gedauert. Auch bei dieser Tour habe der Mann seine damalige Partnerin allein zurückgelassen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft agierte der Angeklagte bei der Tour im Januar 2025 am Großglockner faktisch als Bergführer seiner weniger erfahrenen Freundin und beging dabei viele schwere Fehler. Die Anklagebehörde meint, dass er die mangelnde Erfahrung seiner Freundin nicht berücksichtigt und nicht für die nötige Ausrüstung gesorgt habe. Auch habe er nicht rechtzeitig am letzten möglichen Umkehr-Punkt auf der Route kehrtgemacht, obwohl ein starker Wind für eine Fühltemperatur von minus 20 Grad gesorgt habe. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, dass er sich seine Bergsteiger-Kenntnisse selbst in der Praxis und mit Online-Videos beigebracht habe. Kurse habe er nie belegt. Die Eltern der Verstorbenen schilderten ihre Tochter vor Gericht als äußerst willensstark. Der auf Alpin-Fälle spezialisierte Richter ist selbst ein erfahrener Bergretter. Er wies darauf hin, dass die Verstorbene offenbar wenig oder keine Erfahrung im hochalpinen Gelände im Winter gehabt habe. Winter-Besteigungen seien im Vergleich zum Sommer „eine andere Galaxie“, sagte er.  „Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“ Der Jurist stellte auch viele Fragen zu Seiltechniken und Notfallmaßnahmen, die der Angeklagte nicht angewendet hatte. „Das müssen Sie als Bergsteiger wissen“, sagte der Richter etwa zur Tatsache, dass der 37-Jährige die Einsatzkräfte nicht richtig über die totale Erschöpfung seiner Freundin informiert habe.In den Bergen Österreichs passieren pro Jahr durchschnittlich rund 8.400 Unfälle, und knapp 300 Menschen sterben, wie das Kuratorium für alpine Sicherheit berechnet hat. Viele der Todesfälle passieren wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stürzen. Tod durch Erfrierung oder Erschöpfung scheint in der Statistik äußerst selten auf. Nur wenige Bergunfälle landen vor Gericht. Denn die Justiz betone die Eigenverantwortung beim Bergsteigen, erklärte der Alpin-Experte Robert Wallner der Deutschen Presse-Agentur. Der Jurist hat früher jahrelang als Staatsanwalt in Innsbruck solche Fälle bearbeitet. Doch in diesem Prozess argumentiert die Staatsanwaltschaft, dass der Angeklagte aufgrund seiner größeren Erfahrung faktisch als Bergführer agiert und deshalb besondere Sorgfaltspflichten gehabt habe. Verunsicherung in der Alpin-Szene Dies sorge für Aufsehen in der Bergsteiger-Szene, sagte Wallner. „Viele sind jetzt verunsichert und glauben, dass sie immer für die ganze Gruppe Verantwortung tragen und unter Umständen sogar alleine deshalb haften, weil sie besser qualifiziert sind“, sagte er. Das sei aber nicht der Fall. Denn laut österreichischer Rechtssprechung müsste der höher Qualifizierte auch wirklich am Berg die Leitung übernehmen, um juristisch als „faktischer Führer“ eingestuft zu werden.Der Richter wollte am Abend ein Urteil fällen - trotz mehr als einem Dutzend Zeugen, die am Nachmittag befragt werden sollten.