Wer sich Zuhause mit dem Internet verbindet, macht das heute noch überwiegend über Kupfernetze. Die Geschwindigkeiten und Preise, mit denen Haushalte in ihren DSL-Tarifen surfen, unterscheiden sich dabei enorm. Die Zukunft aber heißt Glasfaser, sie bietet mehr Bandbreite und braucht weniger Energie. Weil der Wettbewerb aus Kundensicht erfreulich stark ist, dürften mit steigender Verbreitung von Glasfaser die Preise für das schnellere Internet auch sinken. In der Debatte zur Umstellung der Internetanschlüsse geht aber immer wieder die Angst um, dass Haushalten eine Art Zwangsabschaltung drohen könnte – ohne dass es eine ausreichende Glasfaser-Infrastruktur vor Ort gibt. Die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde hat am Montag ein Regulierungskonzept veröffentlicht, das diese Sorgen dämpft. In dem skizzierten Fahrplan für die Umstellung von Kupfer auf Glasfaser und die Abschaltung der alten Anschlüsse fordert die Bundesnetzagentur aber mehr Kompetenzen und mögliche Gesetzesänderungen. Bislang ist es nämlich so, dass die Deutsche Telekom als Betreiberin des Kupfernetzes die Abschaltung beantragen müsste – weshalb die Wettbewerber kritisieren, dass sie das nur in den Gebieten machen würde, wo sie selbst Glasfaser anbietet, um keine Kunden an Konkurrenten zu verlieren. Die Konkurrenz der Telekom argumentiert, dass sich in vielen Gebieten für sie der Ausbau kaum lohne, weil es ohne einen konkreten Fahrplan für die Abschaltung des Kupfernetzes keine Perspektive gäbe, die Kapitalkosten für den Ausbau zurückzuverdienen. Wer darf eine Kupferabschaltung initiieren? Die Telekom, die mit Abstand am meisten Geld hierzulande in den Glasfaserausbau investiert, widerspricht dieser Darstellung. Allerdings besteht angesichts der unterschiedlichen Ausbaugeschwindigkeiten die Möglichkeit, dass der Bonner Konzern seine marktbeherrschende Stellung aus der Kupferkabel-Welt auch in die Glasfaser-Zeit transferieren kann. Um mehr Tempo in die Umstellung auf Glasfaser zu bringen, schlägt die Bundesnetzagentur vor, dass zusätzlich auch sie als Regulierungsbehörde einen Abschaltprozess einleiten dürfte und auch die Wettbewerber der Telekom so ein Verfahren initiieren dürften. Nach dem Regulierungskonzept müsste es dafür aber Bedingungen geben, damit in einem Gebiet die Kupferleitung abgeklemmt wird: Zum einen sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH, Fiber to the home) versorgt sein. Das ist bislang noch kaum der Fall: Zwar gibt es mehr als 200 Anbieter, neben Telekommunikationsunternehmen auch kommunale Betreiber und Stadtwerke, und es fließen Milliardensummen in den Ausbau, doch werden noch zögerlich Verträge abgeschlossen. Von den 45 Millionen Endkundenanschlüssen waren zur Jahresmitte 2025 nach Zahlen der Netzagentur zwar mehr als die Hälfte theoretisch erreichbar, weil die Leitung bis zum Bürgersteig reicht (Homes passed). Verbunden waren aber nicht einmal zehn Millionen davon, und gebuchte, also bezahlte Verträge lagen mit 5,8 Millionen nochmals weit darunter. Dabei gibt es freilich deutliche regionale Unterschiede in den Bundesländern: In Hamburg ist der Glasfaserausbau schon deutlich fortgeschritten, während etwa die Anschlussquote im Saarland noch sehr gering ist. Die Zurückhaltung der Kunden hat dabei mehrere Ebenen: Preis, Zufriedenheit mit der aktuellen Lösung, aber auch die Sorge, sich bei Glasfaser von einem Anbieter abhängig zu machen. Die Wahlfreiheit ist für die Netzagentur deshalb auch ein wichtiger Faktor im Regulierungskonzept: So fordert die Behörde als Bedingung für die Glasfaser-Migration ein geeignetes Vorleistungsangebot, also einen Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz. Das gilt für alle, also müsste nicht nur die Telekom als größter Anbieter andere auf ihr Netz lassen, sondern auch ein anderes ausbauendes Unternehmen der Telekom Zugang gewähren, um eigene Tarife vermarkten zu können. Dieses Konzept, welches sich „Open Access“ nennt, ist im Telekommunikationsmarkt zwar üblich, aber bislang freiwillig geregelt. Kooperationen kommen also da zustande, wo sich Unternehmen auf Preise einigen können, die für die Mitnutzung der Infrastruktur bezahlt werden. Vermarktungsstopp für DSL-Verträge Damit niemand überrascht wird von einer Abschaltung, soll es zeitlich gestaffelte Wegmarken geben: Mindestens zwei Jahre vor der tatsächlichen Abschaltung dürfen keine DSL-Verträge mehr angeboten werden, mindestens ein Jahr vor Abschaltung muss das den Haushalten angezeigt werden, schlägt die Netzagentur vor. „Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist“, sagte Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, am Montag. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollen früh und ausführlich über alle Schritte des Übergangs auf die modernen Glasfasernetze informiert werden.“ Die Bundesnetzagentur weist in ihrem Regulierungskonzept darauf hin, dass das bislang alles nur Vorschläge sind, die debattiert werden dürfen. Die Unternehmen und andere beteiligte Akteure dürfen nun bis Mitte März Stellung nehmen. Selbst wenn der Plan der Regulierungsbehörde in ein Gesetz münden würde, dürfte es noch dauern, bis in den ersten Gegenden tatsächlich das DSL abgeschaltet wird.
