Eine Waffenverbotszone verhindert keinen Angriff mit einem Messer. Schon gar nicht vermag eine solche Vorgabe derartigen Attacken regelhaft in einem Gebiet vorbeugen, in dem Menschen ein Messer oder einen ähnlichen Gegenstand in der Jacke oder Hosentasche haben dürfen. Ihre Strahlkraft ist begrenzt und erreicht nicht jeden Kopf. Dies zeigt der tödlich verlaufene Angriff in der Silvesternacht in der Wiesbadener Innenstadt außerhalb der Waffenverbotszone. Dennoch sind solche Vorgaben gut und richtig. Das zeigen ungeachtet der jüngsten Bluttat außer den jahrelangen Erfahrungen in der Landeshauptstadt auch die Ergebnisse der ersten Kontrollen in Gießen. Die Uni-Stadt an der Lahn hat zum 1. November gleich zwei Gebiete in der Kernstadt markiert, in denen grundsätzlich Messer und andere Waffen, aber auch Pfeffersprays nicht erlaubt sind. Die Ordnungsbehörde hat dabei Augenmaß walten lassen. Dies zeigt ein Blick in die Rechtsverordnungen. Das Waffenverbot gilt in der vom Anlagenring umfassten Innenstadt längst nicht auf jeder Straße und auf der nahen Kneipenmeile nur an bestimmten Tagen zu gewissen Stunden und vor allem nachts. Seit Anfang November wachen Landespolizei und Ordnungsamt über die Einhaltung der Regeln. Obwohl das nur stichprobenhaft möglich ist, haben sie knapp ein Dutzend Waffen gefunden und jeweils Anzeige erstattet. In acht Fällen hatte jemand unerlaubt ein Messer bei sich. Daran knüpft sich die Frage: Weshalb trägt jemand in den dunklen Stunden eines Tages ein Messer griffbereit mit sich? Zum Äpfelschälen wohl kaum. Vielleicht geschieht das aus reiner Gewohnheit und ohne böse Absicht. Aber ein Messer kann jemanden erst zu einem Streit verleiten, wie die Kriminologin Britta Bannenberg zu bedenken gibt. Und ein solcher Streit kann in eine Bluttat münden, siehe Wiesbaden. So etwas kann niemand ernsthaft wollen. Jede Klinge und jede andere Waffe, die in der Öffentlichkeit nicht auftaucht, ist ein Gewinn für alle.
