FAZ 19.11.2025
12:08 Uhr

Gewalt an Frauen: Warum Deutschland eine Femizid-Definition braucht


Die Polizeibehörden nutzen bisher keine einheitliche Definition von „Femizid“. Das ist ein Problem. Nur wer erfasst, wie diese häufige Gewaltform entsteht, kann sie bekämpfen.

Gewalt an Frauen: Warum Deutschland eine Femizid-Definition braucht

Wenn das Bundeskriminalamt (BKA) demnächst seine Zahlen zu Gewalttaten gegen Frauen veröffentlicht, muss man diese mit Vorsicht betrachten. Denn die Statistik hat eine entscheidende Schwäche. Sie erfasst nicht, aus welchem Motiv heraus ein Mensch tötet. Deshalb geht aus ihr nicht hervor, wie viele Femizide es in Deutschland gibt. Diese Information ist wichtig, um gefährdete Frauen zu schützen. Ein Femizid ist die Tötung einer Frau, weil sie eine Frau ist. Das klingt einfach, setzt aber viel voraus. Das (mutmaßliche) Motiv des Täters muss bekannt sein, um die Tötung einer Frau als Femizid einzustufen. Erst wenn man weiß, was die Person (mutmaßlich) antrieb, kann man sagen, ob das Geschlecht des Opfers für die Tötung bedeutsam war. Wenn ein Mann während eines Bankraubs die Frau am Schalter erschießt, ist ihr Geschlecht wohl aus seiner Sicht belanglos. Wenn ein Mann seine Ehefrau immer wieder demütigt, nicht erträgt, dass sie sich von ihm trennen will und sie schließlich ersticht, um ihr ein eigenständiges Leben zu verwehren – dann ist das Geschlecht offenbar maßgeblich für die Tat. Diese Konstellation ist nicht selten, sodass es dafür einen Begriff braucht: Es handelt sich um einen Femizid. Femizide werden in Deutschland nicht offiziell gezählt Das BKA zählt aber beide Fälle als Tötungsdelikt an einer Frau. Die Tötung der Ex-Frau wird zudem als Tötungsdelikt innerhalb einer Ex-Partnerschaft gewertet. Durch die BKA-Statistik lassen sich also zwei Aussagen treffen: Wie viele Frauen in Deutschland wurden innerhalb eines Jahres getötet? Und: Wie viele Frauen wurden von Partnern oder Ex-Partnern getötet? Die Zahl der Femizide liegt dazwischen. Wo genau, kann das BKA nicht sagen. Femizide werden nicht gezählt, weil der Staat den Begriff nicht definiert hat. Obwohl sich Deutschland in der Istanbul-Konvention, einem Abkommen des Europarats, dazu verpflichtet, regelmäßig „einschlägige genau aufgeschlüsselte statistische Daten“ auch zu Femiziden zu sammeln. Eine Femizid-Definition ist kein Akt der Bürokratie, sondern der erste Schritt zur Erforschung des Motivs. Nur wer versteht, wie Gewalt entsteht, kann sie bekämpfen. In Spanien steht die Zahl der Femizide auf der Website des Gleichstellungsministeriums. In Italien erstellt das Innenministerium eine Femizid-Statistik. In Deutschland bildete sich 2023 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zu gegen Frauen gerichteten Straftaten. Zu Femiziden schrieb sie, dass „bestehende wissenschaftliche Definitionsprobleme zeitnah gelöst werden [müssen]“. Für die Polizeiarbeit änderte sich seither: nichts. Welche Folgen das Fehlen einer Definition hat Das Fehlen der Definition sorgt selbst auf höchster politischer Ebene für Verwirrung. Als das BKA im November 2024 das Lagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten“ vorstellte, saß Nancy Faeser, die damalige Bundesinnenministerin (SPD), auf dem Podium. Sie sagte: „Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau oder ein Mädchen umgebracht. Das muss man beim Namen nennen. Wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, dann sind das Femizide.“ Doch hatte sich Faeser auf die Gesamtzahl der Tötungsdelikte an Frauen bezogen und diese 360 Fälle allesamt zu Femiziden erklärt. Die Daten geben das nicht her. Trotzdem zirkuliert Faesers Falschaussage seither durch viele Medien. Wenn der Femizid-Begriff für alle Tötungsdelikte an Frauen und Mädchen herhalten muss, wird er nutzlos. Schließlich wurde er geschaffen, um geschlechtsbezogene Tötungen zu markieren: um jene Taten hervorzuheben, die von Erniedrigung, Verachtung und Besitzdenken gegenüber Frauen durchdrungen sind. Ein Begriff, der diese Delikte in sich versammelt, ermöglicht es, diese Form der Gewalt zu erkennen, darüber zu sprechen und sie zu verhindern. Längst ist erforscht, dass viele Femizide einander ähneln. Nur wer die Dynamiken erkennt, kann sie durchbrechen. Ein Staat, der diese Art von Gewalt erst gar nicht dokumentiert, kann besonders Schutzbedürftige nicht wirksam schützen. Die Geschlechtsbezogenheit einer Gewalttat ist nicht einfach zu messen. Aber es gibt Wege. Nordrhein-Westfalen hat im August in einer Sonderauswertung der Kriminalstatistik untersucht, bei welchen Tötungsdelikten es sich um Femizide handelte. Als solche gewertet wurden sogenannte Beziehungstaten, bei denen kein anderes Motiv nahelag, Sexualdelikte mit Todesfolge, Tötungen von Sexarbeiterinnen, sogenannte Ehrenmorde sowie erweiterte Suizide, bei denen es keine Hinweise darauf gab, dass die Frau sterben wollte. Zwischen 2014 und 2023 gab es demnach 522 Femizide in Nordrhein-Westfalen. Kriterien für Femizide festzulegen, ist also möglich. Das BKA muss endlich nachziehen. Eine Arbeitsgruppe arbeite an einer Definition, heißt es dort. Ein Ergebnis wäre ein überfälliger Schritt, um Frauen vor gezielter Gewalt zu schützen – die sie trifft, weil sie Frauen sind.