FAZ 01.06.2026
15:30 Uhr

Geständnis vor Gericht: Frankfurter Kommunalpolitiker fälschte Wohnnachweise


Der Frankfurter Kommunalpolitiker Ashwani Tuwari, angeklagt wegen Beihilfe zur Einschleusung von Ausländern, hat einige Vorwürfe gegen ihn vor Gericht eingeräumt.

Geständnis vor Gericht: Frankfurter Kommunalpolitiker fälschte Wohnnachweise

Am liebsten hätte Ashwani Tuwari die Presse aus dem Sitzungssaal des Frankfurter Amtsgerichts verbannt. Doch der Kommunalpolitiker, angeklagt wegen der Beihilfe zur Einschleusung von Ausländern, wurde von der Richterin mehrfach darauf hingewiesen, dass er als öffentliche Person darauf kein Anrecht habe. Der Siebenundsechzigjährige hatte sich noch Anfang des Jahres auf der Liste „Frankfurt – Sozial!“ des früheren Oberbürgermeisters Peter Feldmann um einen Sitz in der Stadtverordnetenversammlung beworben. Er war auch jahrelang in der Kommunalen Ausländervertretung präsent. Ihm wird vorgeworfen, in neun Fällen Nachweise über Wohnungen ausgestellt zu haben, ohne dass die Personen dort wohnten. Damit konnten sie unter anderem bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern. Zu Beginn der Verhandlung verlas die Richterin, dass Tuwari im nicht öffentlichen Teil des ersten Gerichtstermins gestanden hatte, falsche Wohnraumbescheinigungen ausgestellt zu haben. Er habe gewusst, dass sie als Nachweis für die Ausländerbehörde benutzt werden würden, und habe dafür Geld genommen. Beim Sitzungstermin am Montag waren vier Männer aus Bangladesch geladen, die nach ihrer Ankunft in Frankfurt die Hilfe von Tuwari in Anspruch genommen hatten, um gegen Entgelt an fingierte Wohnungsnachweise zu gelangen. Dafür zahlten sie ihm einmalig zwischen 700 und 850 Euro, danach 75 Euro monatlich. Im Gegenzug erhielten sie eine Postanschrift, über die sie auch erreichbar waren, sowie einen Mietvertrag und eine Wohnraumbestätigung. Die Richterin kam nach Anhörung der Zeugen zu der Auffassung, dass ein weiterer Anklagepunkt hinzukommen sollte. Nach dem Stand der Beweislage komme auch eine Verurteilung wegen des „tateinheitlich begangenen Betrugs“ in Betracht. Der Prozess soll mit der Ladung weiterer Zeugen fortgesetzt werden, ein Urteil wird im Juli erwartet.