Wer sogenannte K.-o.-Tropfen zur Begehung einer Vergewaltigung oder eines Raubes einsetzt, soll zukünftig mit mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) hat am Montag einen entsprechenden Gesetzentwurf veröffentlicht. Das Bundesjustizministerium teilte mit, es reagiere damit auf die besondere Gefährlichkeit, die von diesen Taten ausgehe, und schlage eine Anpassung der Rechtslage im Lichte aktueller Rechtsprechung vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte: „Vergewaltigungen unter Einsatz von K.-o.-Tropfen sind besonders perfide und gefährlich. Die Täter machen ihre Opfer wehrlos und nutzen das niederträchtig aus.“ Im Fall von Gisèle Pelicot sei das auf besonders brutale Weise geschehen. Bislang keine Geltung als „gefährliches Werkzeug“ Auch in Deutschland komme es zu solchen Taten: Frauen würden gezielt mit Substanzen wie K.-o.-Tropfen betäubt, um ihnen sexuelle Gewalt anzutun. Solche Taten müssen hart bestraft werden. Deshalb müsse das Strafrecht angepasst werden. Der heimliche Einsatz von K.-o.-Tropfen bei einem Raub- oder Sexualdelikt könne schon nach geltendem Recht straferschwerend berücksichtigt werden. Allerdings habe der Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr entschieden, dass K.-o.-Tropfen nicht als „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen seien. Damit handele es sich nach geltendem Recht regelmäßig nicht um eine besonders schwere Form des sexuellen Übergriffs oder des Raubes, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorsieht. Stattdessen ergebe sich nach derzeitiger Rechtslage regelmäßig eine Mindeststrafe von nur drei Jahren Freiheitsstrafe. Die geltende Rechtslage werde damit der besonderen Gefahr und Verwerflichkeit, die von dem Einsatz von K.-o.-Tropfen ausgehe, nicht gerecht. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass in solchen Fällen zukünftig eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe gelten soll. Dazu soll der Einsatz gefährlicher Mittel der Verwendung einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei einem sexuellen Übergriff oder einem Raub gleichgestellt werden.
