FAZ 04.03.2026
17:42 Uhr

Geplanter MPK-Beschluss: Länder wollen Schulschwänzen härter sanktionieren


Immer mehr Schüler nehmen ihre Schulpflicht nicht wahr. Die Länder wollen daraus Konsequenzen ziehen – und fordern einen stärkeren Kinderschutz, auch im digitalen Raum.

Geplanter MPK-Beschluss: Länder wollen Schulschwänzen härter sanktionieren

Es ist durchaus ungewöhnlich, dass die Ministerpräsidentenkonferenz sich auf Initiative Hessens mit einem umfassenden Beschlussvorschlag zum Kinderschutz befasst. Vorgesehen sind darin schärfere Sanktionen gegen das Schulschwänzen – und die Forderung nach entsprechenden Regelungen. Außerdem sehen die Ministerpräsidenten die Notwendigkeit, „die zentralen Ursachen für Schulpflichtverletzungen zu identifizieren und darauf abgestimmt präventive Konzepte zu entwickeln“, heißt es in dem Papier. In allen Bundesländern gibt es gestufte Bußgeldkataloge bei Verletzungen der Schulpflicht, denn das unentschuldigte Fehlen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in einigen Ländern mit bis zu 2500 Euro geahndet werden kann. Die Schulpflicht gilt in den meisten Ländern für mindestens neun Jahre, in einigen auch für zehn Jahre. Das bedeutet, dass Schüler der elften oder zwölften Klasse nicht mehr belangt werden können. Oft ist Schulabsentismus ein Symptom für eine Krise. Jugendrichter berichten, dass nahezu alle Straftäter vor Jugendgerichten auch die Schule geschwänzt haben. Debattiert wird auch eine Minderung von Sozialhilfe als Sanktion, die aber bundesgesetzlich geregelt werden müsste. In allen Ländern haben die Schulpflichtverletzungen zugenommen. Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche stärken In Hessen bewegen sie sich derzeit zwischen 4500 und 4900 im Jahr, wobei sich oft mehrere Verfahren auf einen Schüler beziehen. Besonders hoch werden Verstöße vor oder nach den Schulferien geahndet, um Eltern davon abzuhalten, früher in den Urlaub aufzubrechen. In Hessen sind es mindestens 200 Euro bis einschließlich fünf Fehltage vor oder nach den Ferien. Die Bußgeldsätze pro Tag liegen ansonsten bei zehn bis 15 Euro, im Wiederholungsfall bei 20 Euro, die Höchstgrenze bei 1000 Euro. In anderen Ländern wie in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern sind bis zu 2500 Euro fällig. Werden die Geldbußen nicht gezahlt, kann ein Jugendrichter anstelle der Geldbuße gemeinnützige Arbeitsstunden auferlegen. Bei einer Verweigerung kann Jugendarrest verhängt werden, wenn der Schulschwänzer entsprechend belehrt wurde. Allerdings darf der Arrest eine Woche nicht übersteigen. Dieser ist von einem straftatenbedingten Arrest zu unterscheiden und findet in einer anderen Einrichtung statt. Konsequentere Schritte gegen das Schulschwänzen sind nur einer von mehreren Bausteinen, die in dem Schutzkonzept, das Hessen vorschlägt, vorgesehen sind. Die Ministerpräsidenten werden den Bund auch auffordern, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dem Ziel zu prüfen, mögliche Schutzlücken im Kindschaftsrecht zu schließen und den Gewaltschutz für Kinder und Jugendliche zu stärken. „Sinnvoll wären etwa klare Regelungen im Sorge- und Umgangsrecht sowie im familiengerichtlichen Verfahrensrecht“, heißt es im Beschlussvorschlag, der der F.A.Z. vorliegt. Der Bund soll auch prüfen, wie der strafrechtliche und strafprozessuale Schutz von Kindern im Umfeld von häuslicher Gewalt weiter gestärkt werden kann. Dabei geht es vor allem um Kinder, die Partnerschaftsgewalt miterleben müssen und auf diese Weise selbst Opfer psychischer Gewalt werden. IP-Adressen-Speicherung „unerlässlich“ Um das Zusammenwirken von Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schulen, Betreuungseinrichtungen, Polizei, Justiz und Zivilgesellschaft zu stärken, sollten relevante Informationen länder- und fachübergreifend ausgetauscht werden. Außerdem müssten Kinder und Jugendliche auch im digitalen Raum besser geschützt werden. In der Beschlussvorlage findet sich ein Verweis auf die umfassenden Neuerungen in dem am 1. Dezember 2025 in Kraft getretenen 6. Medienänderungsstaatsvertrag zur Stärkung des Schutzes im digitalen Raum, inklusive verpflichtender, einfach konfigurierbarer Jugendschutzeinstellungen auf Betriebssystemebene. Es sei zu prüfen, inwiefern auch die Anbahnung von Manipulationen, die zu selbstverletzenden Handlungen und psychischer Gewalt führen, unter Strafe gestellt werden kann. Darüber hinaus bedürfe es zum Schutz von Kindern und Jugendlichen klarer gesetzlicher Regeln, Transparenz und altersgerechter Schutzmechanismen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, heißt es im Beschlussentwurf. Für die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen halten die Chefs der Staatskanzleien die IP-Adressdatenspeicherung für unerlässlich. Allein im Jahr 2025 konnten bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornographie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen nicht möglich war. Sexualdelikte sollen im Führungszeugnis sichtbar bleiben Inzwischen gibt es einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium, der eine Speicherpflicht von IP-Adressen für drei Monate vorsieht, auf dessen zügige Umsetzung die Länder in dem Beschlussentwurf dringen. Außerdem könnte der Bund aufgefordert werden, die Aufnahme- und Tilgungsfristen für die einfachen und erweiterten Führungszeugnisse so zu gestalten, dass Sexualdelikte, insbesondere solche mit pädophilem Hintergrund, im einfachen Führungszeugnis länger und im erweiterten Führungszeugnis dauerhaft sichtbar bleiben. Dadurch könnten potentielle Täter wirksam von der Möglichkeit ausgeschlossen werden, im beruflichen und ehrenamtlichen Kontext in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen zu treten, die ihnen schutzwürdig anvertraut sind. Die Ministerpräsidenten der Länder befürworten die Einrichtung der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ durch Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) ausdrücklich und erwarten, dass deren Ergebnisse zwischen Bund und Ländern eng abgestimmt werden, um daraus Handlungsoptionen zu erarbeiten.