FAZ 19.01.2026
11:07 Uhr

Georg-August-Zinn-Preis: Ablehnung aus guten Gründen


Bei ihrer Kandidatur für Karlsruhe wurde Frauke Brosius-Gersdorf zum Teil  übel mitgespielt. Die Ehrung durch die hessische SPD ist ein Zeichen der Solidarität. Aber die Abgeordneten der Union handelten sachgerecht.

Georg-August-Zinn-Preis: Ablehnung aus guten Gründen

Wenn man sich vor Augen hält, dass eine Figur wie Jürgen Habermas Träger des August-Zinn-Preises ist, löst die Verleihung an Frauke Brosius-Gersdorf Fragen aus. Spielt sie in dieser Liga? Offiziell wurde das wissenschaftliche und gesellschaftliche Engagement der Professorin für öffentliches Recht ausgezeichnet. Doch in erster Linie wollten die hessischen Sozialdemokraten an die Umstände erinnern, unter denen Brosius-Gersdorf im vergangenen Sommer mit ihrer Kandidatur für das Bundesverfassungsgericht scheiterte. Die SPD solidarisierte sich mit einer Persönlichkeit, die sie als Opfer betrachten: Ihr war die Entsendung nach Karlsruhe versprochen worden, ohne dass die Führung der Union dies in ihrer Fraktion durchzusetzen vermochte. Außerdem wurde der Kandidatin in den sozialen Medien übel mitgespielt. Der Kern des inhaltlichen Konflikts Davon strikt zu trennen ist die an der Sache orientierte Ablehnung ihrer inhaltlichen Positionen zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs durch die große Mehrheit der Abgeordneten von CDU und CSU. Brosius-Gersdorf sieht „gute Gründe“ dafür, die Menschenwürde erst von der Geburt an gelten zu lassen. Diese Position steht nicht nur zur Programmatik der C-Parteien in einem Gegensatz. Sie widerspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach kommt die Menschenwürde von Anfang an auch dem Ungeborenen zu. Sie begründet dessen Schutzanspruch. Anders gesagt: Wenn das ungeborene Leben keine Würde besitzt, steht die Pflicht des Staates, es zu schützen, zur Disposition. Eine Berufung nach Karlsruhe hätte Brosius-Gersdorf in die Lage versetzt, über eine Amtszeit von zwölf Jahren hinweg auf eine entsprechende Änderung der geltenden Rechtsprechung hinzuwirken. Wie das im Einzelnen ausgesehen hätte, ließ sich aus ihrer politischen Rolle ableiten. Als Mitglied einer von der Ampelkoalition eingesetzten Reformkommission hatte sie sich dafür ausgesprochen, die Abtreibung „in der Frühphase der Schwangerschaft – anders als bislang – rechtmäßig zu stellen“. Und sie hatte ausdrücklich daran erinnert, dass die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht in Stein gemeißelt ist. Schon allein angesichts dieser klaren Perspektive war es nur konsequent, dass die meisten Abgeordneten der Union Brosius-Gersdorf nicht als Verfassungsrichterin sehen wollten. Dies ist der inhaltliche Kern der ganzen Debatte. Er eignet sich nicht zur Skandalisierung.