Der Disput zwischen Anrainerkommunen über den segmentierten Anflug auf den Frankfurter Flughafen macht die heikle Aufgabe der Fluglärmkommission deutlich. Es kann letztlich immer nur darum gehen, den Fluglärm, der während der Betriebszeiten des größten deutschen Flughafens entsteht, so fair wie möglich zu verteilen. Ein Instrument dafür ist der „Segmented Approach“ genannte gekurvte Anflug auf die Südbahn des Flughafens. Das haben sich nicht die davon profitierenden Städte wie Offenbach, Hanau, Mainz und andere ausgedacht, sondern es ist die Erkenntnis aus vier Jahren Probebetrieb. Deshalb ist die Entscheidung der Fluglärmkommission auch plausibel, der Deutschen Flugsicherung zu empfehlen, den segmentierten Anflug als Regelbetrieb in der Zeit zwischen 22 Uhr und Mitternacht zu etablieren. Der Probebetrieb hat erwiesen, dass das gekurvte Anfliegen den Anwohnern tatsächlich eine Lärmpause von 22 Uhr an verschaffen kann, die in den übrigen Betriebsstunden von fünf bis 22 Uhr vom Endanflug auf die Südbahn in besonderem Maße betroffen sind. Verglichen mit dem Geradeausanflug auf die Südbahn, ist die Bilanz der Lärmminderung für Hochbetroffene unter der Maßgabe fairer Lastenverteilung eindeutig. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Entlastung der stark belasteten Orte mehr Fluglärm für weniger dicht besiedelte Areale bedeutet. Insofern ist der Versuch der Kommunen Hainburg, Heusenstamm, Obertshausen, Rodgau und Seligenstadt nachvollziehbar, ein Votum der Kommission für den „Segmented Approach“ zu verhindern. Nach vier Jahren Testphase und intensiven Untersuchungen den Vorwurf zu erheben, die Beratung des „Segmented Approach“ in der jüngsten Sitzung der Kommission sei „unseriös“, weil überstürzt, ist allerdings mindestens unsachlich.
