Die Gehaltsabrechnung im Januar ist entscheidend für den weiteren Verlauf eines Jahres. Daran kann jeder Arbeitnehmer ablesen, ob bei ihm durch die gesetzlichen Änderungen mehr Geld auf dem Konto landet – oder weniger. Wie das Ergebnis ausfällt, hängt vom Zusammenspiel zwischen Steuern und Sozialabgaben ab. Für alle gilt: Zum Ausgleich der Inflation wird der Steuertarif entschärft. Der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro auf 12.348 Euro, der gesamte Tarif wird um 2,04 Prozent verschoben (mit Ausnahme des Startpunkts für den 45-Prozent-Spitzensteuersatz). Gleichzeitig wachsen die Sozialabgaben. Die Krankenversicherung wird in der Breite teurer. Zudem werden in allen Zweigen der Sozialversicherung auf höhere Einkommensbestandteile Beiträge erhoben. Letzteres belastet Besserverdiener. Sie können zwar wie alle anderen auch die Kosten für die Krankenkassen und die gesetzliche Rentenversicherung bei der Einkommensteuer geltend machen, aber ein Teil der Mehrbelastung bleibt dennoch immer bei ihnen hängen. Wie wirken sich die höheren Beitragsbemessungsgrenzen aus? Was heißt das alles nun genau für verschiedene Einkommensgruppen? Das hat Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für die F.A.Z. berechnet. Zunächst hat er isoliert untersucht, wie sich die höheren Beitragsbemessungsgrenzen und der steigende Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken werden. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte im November den neuen Richtwert mit 2,9 Prozent beziffert (nach 2,5 Prozent in diesem Jahr). Weil die Kassen damit nicht auskommen werden, arbeitet der Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre mit realitätsnäheren 3,1 Prozent. Bei den Beitragsbemessungsgrenzen ist die Sache eindeutig: Für die Rente und in der Arbeitslosenversicherung werden mit dem Jahreswechsel bis zu 8450 Euro im Monat mit Beiträgen belastet, im zu Ende gehenden Jahr ist die Beitragsbemessungsgrenze mit 8050 Euro immerhin 400 Euro niedriger gewesen. Bei den Krankenkassen und der sozialen Pflegeversicherung werden künftig bis zu 5812,50 Euro im Monat berücksichtigt, derzeit liegt dort die Schwelle bei 5512,50 Euro. Wer in diesen Bereichen verdient, leidet also verstärkt unter Abzügen. Die isolierte Mehrbelastung aus der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen und der Anhebung des Zusatzbeitrages wächst erst langsam, dann sprunghaft: von zwei Euro im Monat bei einem kinderlosen Arbeitnehmer mit 1000 Euro im Monat über sechs Euro bei 2000 Euro und 15 Euro bei 5000 Euro. Mit 6000 Euro im Monat sind es dann schon 50 Euro, die der Single nach Hechtners Tabelle im Monat mehr abführen muss. Mit 8500 Euro werden daraus 93 Euro. Elf Euro Entlastung bei 2000 Euro im Monat Im nächsten Schritt geht der Lehrstuhlinhaber aus Nürnberg der Frage nach, wie das Ergebnis ausfällt, wenn man die Steuerentlastungen mitberücksichtigt, die mit dem Tarif 2026 und den höheren Sozialabgaben verbunden sind. Bei einem kinderlosen Single lassen sich die unterschiedlichen Effekte gut beobachten: Der Alleinstehende mit geringem Einkommen bekommt netto weniger heraus, weil er zuvor schon keine Steuern gezahlt hat, bei ihm wirkt sich nur die höhere Sozialabgabenlast aus. Mit 2000 Euro im Monat gibt es eine Entlastung um jährlich elf Euro. Wer 3500 Euro verdient, hat nur noch einen Euro mehr – im Jahr. Dann wird es wieder mehr, aber von 6000 Euro an sieht man nur noch ein Minus. Wer über den erhöhten Beitragsbemessungsgrenzen verdient, spürt dies hart. Allerdings gibt es hier einen merkwürdigen Effekt: Dem kinderlosen Single mit monatlich 8000 Euro droht nach Hechtners Tabelle ein Verlust von 31 Euro im Jahr – bei 6000 Euro sind es dagegen 215 Euro. Bei Ehepaaren, die sich gemeinsam veranlagen lassen, ist es komplizierter. Der Wissenschaftler arbeitet hier mit verschiedenen Gehaltsszenarien und mit der Annahme, dass es zwei Kinder im Haushalt gibt. Logischerweise schlagen auch in diesen Fällen die höheren Beitragsbemessungen negativ durch. Wenn der erste Ehepartner 4000 Euro verdient und der zweite 2000 Euro, wird die Familie alles in allem nächstes Jahr 102 Euro mehr als 2025 auf dem Konto haben. Selbst wenn der Zweite 5000 Euro verdienen sollte, ändert sich daran nichts. Aber wenn dieser ein Einkommen von 7000 oder gar 10.000 Euro haben sollte, wird daraus ein Minus von 163 Euro beziehungsweise 334 Euro. In der Spitze droht eine Belastung von 667 Euro (15.000 Euro/10.000 Euro und mehr). „Die Steuerentlastung läuft den Belastungen aus höheren Sozialbeiträgen hinterher, sodass in vielen Fällen von der angedachten Steuerentlastung wenig bis gar nichts übrig bleibt“, urteilt Hechtner – und schiebt dem hinterher: „Schlimmer noch, trotz Steuerentlastung starten einige Steuerpflichtige mit einer spürbaren Mehrbelastung in das neue Jahr 2026.“
