FAZ 21.12.2025
11:22 Uhr

Gegen Kriminelle im Netz: Hubig plant Speicherung von IP-Adressen für drei Monate


Viel zu oft kämen Täter im Internet davon, sagt Justizministerin Hubig. Ein neues Gesetz soll Abhilfe schaffen: Internetanbieter werden laut Entwurf in die Pflicht genommen, digitale Spuren zu sammeln.

Gegen Kriminelle im Netz: Hubig plant Speicherung von IP-Adressen für drei Monate

Damit die Kriminalität im Internet besser bekämpft werden kann, sollen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang speichern. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hervor, welcher der F.A.Z. vorliegt. Er soll an diesem Montag in Berlin vorgestellt werden. Sogenannte Verkehrsdaten wie die IP-Adressen sind bei Delikten wie der Verbreitung von Kinderpornographie oft der einzige Anhaltspunkt, um Täter identifizieren zu können. Strafverfolgungsbehörden dürfen Internetanbieter schon heute danach fragen, welche IP-Adresse welcher Person zur Tatzeit zugeordnet war. Da diese Daten zumeist jedoch nur für kurze Zeit gespeichert werden, laufen Ermittlungen oft ins Leere. Ergänzt werden soll die vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen durch die Möglichkeit einer Sicherungsanordnung. Diese soll Behörden in die Lage versetzen, bei konkretem Anlass mit Verkehrsdaten von Personen zu arbeiten, bei denen zunächst unklar ist, ob sie in ein Delikt involviert sind. Die Daten sollen aber nur darüber Aufschluss geben, wer mit wem zu der fraglichen Tatzeit kommuniziert hat. Der Inhalt der Kommunikation bleibt unberührt. Erstrecken soll sich die Sicherungsanordnung auf einen Zeitraum von drei Monaten. Eine dreimonatige Verlängerung soll auf richterliche Anordnung hin möglich sein. Darüber hinaus sollen Ermittler wieder die Möglichkeit bekommen, bei Straftaten „von auch im Einzelfall erheblicher Bedeutung“ eine Funkzellenabfrage durchzuführen, bei der Telekommunikationsdaten in einem bestimmten Bereich erhoben werden. Der Bundesgerichtshof hatte dies im Januar 2024 auf besonders schwere Straftaten wie Mord oder Totschlag eingegrenzt. Das Bundesjustizministerium gibt sich sicher, dass die vorsorgliche Speicherung der Verkehrsdaten grundgesetzkonform ist und dem Europarecht nicht zuwiderläuft. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich das damals von der FDP geführte Ministerium einer vorsorglichen Speicherung von Daten stets verweigert. Kritik an dem Entwurf kommt von den Grünen. Der Rechtspolitiker Helge Limburg sagte dem „Stern“, Union und SPD „planen offenkundig den Wiedereinstieg in die anlasslose Massenüberwachung im Internet“.