FAZ 19.01.2026
14:07 Uhr

Fünf Tote: Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochen


Fünf Menschen starben und mehr als 70 wurden verletzt: Marode Schienen ließen im Juni 2022 bei Burgrain einen Regionalzug entgleisen. Nun hat das Landgericht München ein Urteil gesprochen.

Fünf Tote: Bahnmitarbeiter nach Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen freigesprochen

Im Prozess um das tödliche Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 hat das Landgericht München II zwei Bahnmitarbeiter freigesprochen. Dies teilte das Landgericht München am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft München hatte für den Fahrdienstleiter ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gefordert, für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidigung hatte für ihre Mandanten auf Freispruch plädiert. Bei dem Zugunglück waren vier Frauen und ein 13 Jahre alter Junge gestorben; 72 Menschen erlitten teils schwere Verletzungen. Eine gebrochene Betonschwelle führte damals zur Entgleisung der Regionalbahn. Drei der Waggons kamen infolgedessen von der Strecke ab, rutschten einen Bahndamm hinunter und blieben auf dem Dach liegen. „Unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens“ Die Staatsanwältin warf dem Bezirksleiter „wiederholtes und systematisches Versagen“ über mehrere Jahre hinweg vor. Er habe notwendige Instandsetzungsmaßnahmen verzögert. Eine Erneuerung der Schienen an der Unglücksstelle sei immer wieder verschoben worden. Zudem sei die Dokumentation der Schäden chaotisch gewesen. Dem Fahrdienstleister wurde lediglich „Augenblicksversagen“ angelastet. Im September 2025 kamen interne Untersuchungen der DB zu dem Ergebnis, dass die Tragödie vermeidbar gewesen sei: „Der Unfall war die unmittelbare Folge regel- und pflichtwidrigen Verhaltens des vor Ort tätigen betrieblichen Personals“, ließ die Bahn in ihrer Mitteilung zum Abschlussbericht wissen. Bereits im Juni 2025 hatte die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung einen mehr als 100-seitigen Untersuchungsbericht veröffentlicht. Laut diesem war unter anderem eine Meldung eines Triebwagenführers über ein Problem an der späteren Unfallstelle am Vorabend nicht weitergegeben worden. Mehr dazu in Kürze auf FAZ.NET