FAZ 11.12.2025
11:50 Uhr

Frühere RBB-Intendantin: Anklage wegen Untreue gegen Patricia Schlesinger


Weil sie das Vermögen des RBB geschädigt haben soll, erhebt die Berliner Generalstaatsanwaltschaft Anklage gegen die frühere Intendantin und drei weitere Ex-Führungsmitglieder des Senders. Es geht um große Summen.

Frühere RBB-Intendantin: Anklage wegen Untreue gegen Patricia Schlesinger

Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Patricia Schlesinger, sowie drei weitere frühere Führungsmitglieder des Senders erhoben. Die Anklagebehörde wirft ihnen vor, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des RBB geschädigt zu haben. Neben Schlesinger sind der frühere Verwaltungsdirektor, die frühere juristische Direktorin sowie der ehemalige Vorsitzende des Verwaltungsrats des RBB angeklagt. Besonders hoher Schaden, „gewerbsmäßige Begehungsweise“ Die Angeschuldigten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Donnerstag mit, hätten zwischen Januar 2018 und Juli 2022 „in unterschiedlicher Beteiligung“ das Vermögen des RBB geschädigt. Patricia Schlesinger werden 26 Fälle von Untreue vorgeworfen, dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats 13, dem früheren Verwaltungsdirektor fünf und der früheren juristischen Direktorin sechs Fälle. Hierbei hätten die Beschuldigten „in wechselnden Konstellationen teilweise mittäterschaftlich gehandelt“. In sieben Fällen sei von einem „besonders schweren Fall aufgrund der gewerbsmäßigen Begehungsweise beziehungsweise des besonders hohen Schadens“ auszugehen. Der Schwerpunkt der Tatvorwürfe betreffe „Zahlungen variabler Vergütungsanteile“ an Schlesinger und weitere (ehemalige) Mitglieder der Geschäftsleitung. Diese Zahlungen seien, so die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft, „unter bewusster Umgehung der Kontroll- und Aufsichtsfunktion des Verwaltungsrats und unter Verstoß gegen das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährt worden“. Außerdem seien „in pflichtwidriger Weise Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der turnusmäßigen Geschäftsführung der ARD durch den RBB unter anderem an die Mitglieder der Geschäftsleitung gezahlt worden“. Ferner hätten Schlesinger und die frühere juristische Direktorin des RBB das Vermögen des Senders geschädigt, „indem sie wissentlich ohne rechtliche Verpflichtung Zahlungen an einen ehemaligen Mitarbeiter des RBB im Zusammenhang mit dessen vorzeitigem Ruhestand veranlasst haben“. Zudem habe Schlesinger „die Übernahme der Freistellungskosten durch den RBB für einen weiteren Mitarbeiter eines Tochterunternehmens“ pflichtwidrig veranlasst. Und schließlich habe sie sich „Bewirtungskosten für private Veranstaltungen und eine Urlaubsreise unzulässigerweise vom RBB erstatten“ lassen. 933.505 Euro unzulässige Prämien Die Vorwürfe gegen Schlesinger und die weiteren Beschuldigten führt die Generalstaatsanwaltschaft im Einzelnen aus, auch welche Summen damit verbunden sind. So sei der RBB durch ein von dem früheren Vorsitzenden des Verwaltungsrats angeregtes Prämiensystem für die Senderspitze – dem der gesamte Verwaltungsrat hätte zustimmen müssen – um 933.505 Euro betrogen worden. Davon seien 223.722 Euro an Schlesinger, 151.546 Euro an die einstige Justitiarin und 170.169 Euro an den früheren Verwaltungsdirektor gegangen. Die unzulässig gezahlten Zulagen für den Vorsitz in der ARD – den der RBB unter Schlesinger turnusgemäß innehatte – beliefen sich auf insgesamt 122.400 Euro. Die unzulässige Vorruhestandsregelung für einen Mitarbeiter habe einen Vermögensschaden von 662.605 Euro verursacht, dem freigestellten Mitarbeiter einer RBB-Tochterfirma sei ein Quartal lang unberechtigt ein Monatsgehalt von 12.275 Euro gezahlt worden. Vergleichsweise bescheiden nehmen sich die Summen aus, die Schlesinger dem RBB in, wie die Generalstaatsanwaltschaft Berlin schreibt, „unzulässiger Weise“ in zehn Fällen für Bewirtung und Reisen in Rechnung stellte: 4871 Euro für die „Bewirtung von Gästen“, 1650,62 Euro für eine zweitägige Privatreise. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin hatten sich lange hingezogen. Patricia Schlesinger war am 4. August 2022 als Vorsitzende der ARD und am 7. August 2022 als Intendantin des RBB zurückgetreten. Einen Tag später gab die Staatsanwaltschaft Berlin bekannt, sie nehme Ermittlungen auf, drei Tage später wiederum teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, sie übernehme, wegen der „Bedeutung“ der Angelegenheit. Im Sommer 2022 waren durch Presseberichte, angefangen mit einem Bericht im „Business Insider“, zahlreiche Hinweise auf Misswirtschaft, Vetternwirtschaft und möglicherweise strafrechtlich zu würdigende Vorgänge an der Spitze des RBB aufgetaucht. Das stürzte die ARD und den RBB in eine Krise, von der sich der Sender finanziell immer noch nicht erholt hat. Der sogenannte „Schlesinger-Skandal“ gab für die Bundesländer Brandenburg und Berlin schließlich auch den Anstoß, den Staatsvertrag des RBB neu zu fassen. Die Ermittlungen hätten so lange gedauert, sagt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, weil man „erhebliche Mengen an Dokumenten und elektronischen Daten“ habe sichten müssen – insgesamt rund 474 Gigabyte. Die Angeschuldigten bestritten die Tatvorwürfe, es gelte die Unschuldsvermutung.