FAZ 30.12.2025
06:15 Uhr

Frankfurter Mietenmonitor: 40 Prozent der inserierten Wohnungen zu teuer


Ein Pilotprojekt des Frankfurter Wohnungsamtes zeigt: Viele Vermieter missachten die Mietpreisbremse. Konsequenzen hat diese Erkenntnis jedoch nicht.

Frankfurter Mietenmonitor: 40 Prozent der inserierten Wohnungen zu teuer

Es ist ziemlich genau zehn Jahre her, dass die Mietpreisbremse in Hessen für 16 Städte und Gemeinden, darunter Frankfurt, in Kraft getreten ist. Seitdem ist unter anderem geregelt, dass bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent überschritten werden darf. Erst kürzlich hat die Landesregierung diese Regelung um ein Jahr bis November 2026 verlängert. Das Pilotprojekt „Mietenmonitor“ des Frankfurter Amtes für Wohnungswesen legt jedoch die Vermutung nahe, dass sich viele Vermieter nicht an die Vorschriften halten. Von Januar bis März 2025 ließ die Behörde von einem Dienstleister die auf Internetportalen inserierten Wohnungen überprüfen. Insgesamt 6660 Datensätze seien dabei gewonnen worden, berichtet der Magistrat jetzt in der Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Stadtparlament. Bei rund 40 Prozent aller Inserate sei der Verdacht entstanden, dass zu hohe Mieten verlangt würden. Laut der vom Amt für Wohnungswesen veröffentlichten Statistik geht es nicht nur um geringfügig überhöhte Preise. Bei fast einem Viertel der Fälle liegt die inserierte Miete demnach um mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel-Niveau, rund die Hälfte der Angebote bewegt sich im Spektrum zwischen 20 und 50 Prozent. Bei rund einem Viertel der Inserate beträgt die Überschreitung zehn bis 20 Prozent. Erkenntnisse sind nicht rechtssicher Konsequenzen ergeben sich daraus allerdings nicht. „Der Mietenmonitor ist kein geeignetes Instrument, um rechtssichere Aussagen darüber zu treffen, ob eine tatsächlich vereinbarte Miete überhöht ist“, heißt es im Bericht des Magistrats. Auf ein praktisches Problem hat die Eigentümervereinigung Haus & Grund schon bei der Vorstellung des Pilotprojekts Anfang 2025 hingewiesen: Viele für den Mietspiegel relevanten Ausstattungsmerkmale seien aus den Inseraten gar nicht zu erkennen. Auf ein anderes Problem weist der Magistrat hin. Die inserierten Beträge müssen nicht mit den tatsächlich vertraglich vereinbarten Mieten übereinstimmen. Das Wohnungsamt hat aber keine Möglichkeiten, die Verträge einzusehen. Ohnehin könnte die Behörde nur einschreiten, wenn eine ordnungswidrige Mietpreisüberhöhung vorliegt. Das ist der Fall, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete um mindestens 20 Prozent überschritten wird. Bei einfachen Verstößen gegen die Mietpreisbremse muss der Mieter selbst aktiv werden und eine Senkung der Miete fordern. Der Magistrat sieht im Mietenmonitor daher nur ein „datengetriebenes Informationsinstrument“.  Ziel sei es, Vermieter an ihre Pflichten zu erinnern. Bei Verdacht auf zu hohe Miete hat das Wohnungsamt deshalb Informationsschreiben verschickt. Von den 2679 Vermietern, die mutmaßlich überhöhte Mieten angeboten haben, wurden allerdings nur 959 angeschrieben. Laut einem Bericht der „Hessenschau“ lagen in den anderen Fällen keine Adressen vor. 30 Rückmeldungen habe es gegeben, berichtete der Magistrat. Die geringe Zahl sei als Indiz zu werten, dass es in der Regel keine falschen Verdächtigungen gegeben habe. Künftig will die Stadt den Mietenmonitor optimieren. Unter anderem soll die Kommunikation mit den Wohnungsanbietern effizienter gestaltet werden. Außerdem soll die Informationskampagne um die Zielgruppe mutmaßlich betroffener Mieter erweitert werden.