Es war eine Hinrichtung vor aller Augen: Am 20. August 2024 um kurz nach 21 Uhr nähert sich ein Mann an Gleis 9 im Frankfurter Hauptbahnhof von hinten einem anderen – und schießt ihm aus nächster Nähe in den Hinterkopf. Der Mann gibt zwei weitere Schüsse auf den Kopf des Opfers ab, als dieses am Boden liegt. Das alles ist von einer Überwachungskamera aufgezeichnet, die Aufnahmen davon werden nur einen Tag später von der „Bild“-Zeitung veröffentlicht. Der Mann stirbt noch am Tatort, der Schütze wird wenige Meter weiter von Bundespolizisten festgenommen, als er in einen Zug steigen will. In den Tagen danach werden erste Informationen bekannt: Der Schütze ist ein damals 54 Jahre alter Mann, sein Opfer ein Siebenundzwanzigjähriger, beide haben die türkische Staatsangehörigkeit. Schon kurz danach spekulieren verschiedene Medien, darunter solche aus der Türkei, auch über das Motiv: Es soll um eine seit Jahren andauernde Familienfehde, zwei vergangene Morde und Rache gehen. Das alles vermutet auch die Staatsanwaltschaft, wie die Anklage zeigt, die die Staatsanwältin am Freitag im Saal des Frankfurter Landgerichts vorliest. Ihr gegenüber sitzt an diesem Tag nicht nur Kemal Ö., der im August geschossen hat. Sieben weitere Männer, alle mit demselben Nachnamen, müssen sich ebenfalls für die Tat verantworten. Neben Kemal Ö. sitzen zwei seiner Söhne und vier seiner Neffen. Sie sind wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeklagt, ein weiterer Neffe wegen der Verabredung zu einem Verbrechen. Nicht alle von ihnen sollen auch am Tatort gewesen sein, aber ihr Ziel war laut den Ermittlern dasselbe: die Ermordung des 27 Jahre alten Abdulkarim E. Tiktok-Livestreams verrieten Aufenthaltsort des Opfers Die Tat sei eine „Blutrache“ gewesen für den Mord an einem Angehörigen der Familie Ö. im Mai 2024 in der Türkei, begangen durch den Onkel des Opfers, was wiederum eine Vergeltung für eine andere Tat gewesen sein soll: Im Jahr 2016 sei der Vater des Opfers von einem Angehörigen der Familie Ö. getötet worden. Dabei hätte es zunächst gar nicht Abdulkarim E., sondern seinen Bruder Mehmet treffen sollen. Mehrere der Angeklagten sollen ihn am Telefon mit dem Tod bedroht haben und vor der Wohnung seiner Schwester in Berlin auf ihn gewartet, ihn aber nicht angetroffen haben. Später sei dann die Wahl auf Abdulkarim E. gefallen, laut der Anklage deswegen, weil es für die Angeklagten leichter war, dessen Aufenthaltsort herauszufinden. Denn Abdulkarim E. habe regelmäßig Livestreams auf der Plattform Tiktok hochgeladen, was die Ortung vereinfacht habe. Was er dort teilte, wurde von mehreren Angeklagten genaustens beobachtet, so zeichnet es die Anklage nach: Screenshots und selbst aufgenommene Videos der Livestreams wurden sich mehrfach hin und her geschickt. Am Tattag sei dann der für die Angeklagten entscheidende Hinweis aufgetaucht: Sie entdeckten, dass Abdulkarim E. in einer Regionalbahn von Idar-Oberstein nach Mainz unterwegs war. Und auch dass es für ihn von dort aus nach Frankfurt weitergehen könnte, mutmaßten die Männer der Anklage zufolge. Zu frühem Zeitpunkt nach Verteidiger gesucht Was dann gefolgt sein soll, ist, wie es die Staatsanwaltschaft nennt, eine „arbeitsteilige Vorgehensweise“, die die Tat überhaupt erst ermöglichte. Während der spätere Schütze Kemal Ö. sich mit seinem Neffen Murat, 39 Jahre alt, aus dem Kreis Offenburg auf den Weg nach Frankfurt gemacht habe, hätten sein 29 Jahre alter Sohn Ismail und seine Neffen Hasan und Umutcan, 26 und 22 Jahre alt, später in Mainz auf das Opfer gewartet, wo sie es jedoch nicht entdeckten. Der zweite Sohn des Schützen, der dreißigjährige Reber Ö., sei auf dem Weg zum Frankfurter Hauptbahnhof gewesen, dort aber nicht vor der Tat angekommen. Ebenfalls an keinem der beiden Bahnhöfe waren den Ermittlungen zufolge seine Neffen Ali Ö., 34, und Azad Ö. Ersterer soll vor allem die Gruppe koordiniert haben. Außerdem hatte er laut Staatsanwaltschaft direkt nach der Tat und der Festnahme von Kemal Ö. beim Anwaltsnotdienst angerufen und nach einem Verteidiger für ihn gesucht – zu einem Zeitpunkt, als die Tat öffentlich noch nicht bekannt war. Der 29 Jahre alte Azad Ö. hingegen ist der einzige der Angeklagten, der wegen Verabredung zu einem Verbrechen angeklagt ist. Er soll sich dazu bereiterklärt haben, Abdulkarim E. zu erschießen, und auch am Tattag noch fest dazu entschlossen gewesen sein. Vor Gericht wollen sich die Männer alle nicht äußern, zu den Tatvorwürfen nicht, aber auch zu ihrer Person nicht. Wer sich von ihnen wie schuldig gemacht hat, muss nun das Gericht aufklären. 17 Terabyte an Daten haben die Ermittler dafür zusammengestellt. Alles davon zu sichten, sei unmöglich, sagt der Vorsitzende Richter. Das sehen auch die Verteidiger so, weshalb einige von ihnen beantragen, die Verhandlung auszusetzen und erst nach der vollständigen Sichtung aller Daten neu mit dem Prozess zu beginnen. Eine Entscheidung des Gerichts dazu steht noch aus.
