FAZ 07.05.2026
14:58 Uhr

Fragebogen der Bundeswehr: Was passiert, wenn man nicht antwortet?


Junge Männer sind verpflichtet, einen Fragebogen für den neuen Wehrdienst zu beantworten. Doch jeder Vierte ignoriert das. Das Ministerium will das nicht akzeptieren.

Fragebogen der Bundeswehr: Was passiert, wenn man nicht antwortet?

Etwa ein Viertel der angeschriebenen Männer im Alter von 18 Jahren hat den Fragebogen des Verteidigungsministeriums zu einem eventuellen Wehrdienst nicht beantwortet. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf das Verteidigungsministerium. Der Fragebogen dient der Wehrerfassung und fragt die Bereitschaft ab, einen freiwilligen Wehrdienst zu leisten. Anders als junge Frauen sind junge Männer gesetzlich verpflichtet, darin einige Grundangaben zu Name, Geburtsdatum, Adresse, Staatsangehörigkeit, Schulabschluss, aktueller Tätigkeit und grundsätzlichem Gesundheitsstatus zu machen. Zudem kann man freiwillig ausführlicher über sein Interesse an der Bundeswehr und die Bereitschaft, mindestens sechs Monate dort zu dienen, Auskunft geben. Auf die Pflicht zur Beantwortung des Fragebogens wird im Anschreiben und einer beiliegenden Broschüre unter anderem mit rechtlichen Hinweisen aufmerksam gemacht. Den Angaben zufolge haben 28 Prozent der angeschriebenen Männer den Fragebogen, den man mithilfe eines QR-Codes online ausfüllen kann, allerdings trotzdem nicht beantwortet. Aus dem Verteidigungsministerium verlautet nach Angaben des Redaktionsnetzwerks, man wolle nicht akzeptieren, dass Männer ihrer Antwortpflicht nicht nachkommen. Hartnäckigen Verweigerern droht ein Bußgeld. Die Angeschriebenen haben für die Antwort einen Monat Zeit. Verweigerern drohen Konsequenzen Die Briefe waren von Mitte Januar an verschickt worden, insgesamt werden in diesem Jahr etwa 700.000 junge Männer und Frauen 18 Jahre alt. Etwa 200.000 Personen wurden nach Auskunft des Verteidigungsministeriums bisher angeschrieben. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) soll dem Parlament zu den Erfahrungen im Sommer Auskunft geben. Zum neuen Wehrdienst gehört auch eine Pflicht, sich durch die Bundeswehr mustern zu lassen, dazu gehört eine ärztliche Untersuchung. Aus Mangel an Kapazitäten dafür werden diese Musterungen erst nach und nach erfolgen. Nach dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz darf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Wehrerfassung Meldedaten automatisiert erfassen. Sodann haben junge Erwachsene das zu bestätigen, zu korrigieren und zu ergänzen. Weiter heißt es: „Kommt der Wehrpflichtige der Aufforderung zur Abgabe einer Bereitschaftserklärung nicht innerhalb eines Monats nach, so erhält er eine erneute Aufforderung mit einer Fristsetzung.“ Ordnungswidrig handele, wer seine Erklärung nicht, unvollständig oder falsch abgebe. Diese Ordnungswidrigkeit könne mit einer Geldbuße geahndet werden. Verwaltungsbehörde dafür sei das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Wie hoch ein Ordnungsgeld wäre, ist im Gesetz nicht festgelegt, nach früheren Angaben aus der Bundeswehr drohen bis zu 1000 Euro Bußgeld. Zudem kann, wer nicht zur späteren Musterung erscheint, polizeilich vorgeführt werden. Mit dem Gesetz zum neuen Wehrdienst soll es auf freiwilliger Basis gelingen, den Umfang der Streitkräfte von derzeit etwa 185.000 in den kommenden Jahren auf mehr als 260.000 Soldaten zu steigern. Zudem soll aus dem Kreis der Gedienten eine Reserve von 200.000 Soldaten aufgebaut werden. Insbesondere die SPD hatte weiterhin auf Freiwilligkeit und erhebliche materielle Anreize gesetzt, um eine Wiedereinsetzung der allgemeinen Wehrpflicht zunächst abzuwenden. Minister Pistorius hatte sich zuletzt optimistisch gezeigt, dass dies auch gelingen könne, und auf steigende Bewerberzahlen verwiesen. Aus den derzeit vorliegenden Angaben ist noch nicht ersichtlich, wie groß unter den bisherigen Antwortgebern die Bereitschaft ist, einen Wehrdienst zu leisten.