FAZ 22.01.2026
10:31 Uhr

Fluglärm bekämpfen: Neuregelungen überfällig


Für die Rhein-Main-Region ist der Flughafen Frankfurt ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Doch es bedarf auch einer ausreichenden Akzeptanz in der Bevölkerung der Region.

Fluglärm bekämpfen: Neuregelungen überfällig

Die grundlegenden Entscheidungen zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sind vor langer Zeit gefallen und höchstrichterlich geprüft. 2007 wurde die Landebahn Nordwest genehmigt und am 21. Oktober 2011 in Betrieb genommen. Aber bei einem Großprojekt, das so viele Menschen unmittelbar und täglich betrifft, muss immer wieder geprüft werden, wie man die Belastung in Grenzen halten kann. Es darf nicht in größeren Teilen der Bevölkerung der Eindruck entstehen, dass die wirtschaftliche Rentabilität stets über den Interessen und der Gesundheit der Menschen in der Region um den Flughafen steht. Mit der Frankfurter Fluglärmkommission wurde ein geeignetes Instrument geschaffen, einen Ausgleich der verschiedenen Interessen, die es zwangsläufig gibt, zu erarbeiten. Es ist nicht sachdienlich, die Arbeit der kommunalen Vertreter, die darin arbeiten, zu diskreditieren.  Andererseits ist der Ärger der Fluglärmbetroffenen nachvollziehbar, die sich endlich eine Novellierung der bundesgesetzlichen Regelungen wünschen. Sowohl das Luftverkehrsgesetz als auch das Fluglärmschutzgesetz bedürfen einer Überarbeitung — womöglich wäre auch ein einziges, neues Gesetz die bessere Wahl. Es ist eine absolut plausible Forderung, in der Aufgabendefinition für die Deutsche Flugsicherung auch den Fluglärmschutz verbindlich festzuschreiben. Bislang findet sich darin nur die Festlegung, dass die Flugsicherung den Luftverkehr sicher, geordnet und flüssig zu organisieren hat. Kommunalvertreter bekommen seit Jahr und Tag diese Formel zu hören, wenn sie die Flugsicherung ersuchen, bei der Festlegung der Routen und dergleichen die Interessen der Menschen am Boden mehr zu berücksichtigen. Das sollte so nicht bleiben. Ähnliches gilt für die Bestimmungen im Fluglärmschutzgesetz, das für Lärmbetroffene nicht viel mehr als Lärmschutzfenster und Lüfter fürs Schlafzimmer bereithält und bauliche Beschränkungen von Kommunen unter der Einfluglinie. Denn die können in den im Gesetz festgelegten Schutzzonen nicht mehr ohne Sondergenehmigung Schulen oder Kitas errichten. Das sind alles dringend überholungsbedürftige Regelungen, die seit Jahren nicht mehr der aktuellen Lage angepasst wurden. Es besteht dringender Nachholbedarf.