Als Andrej Nowaschow Ende März vergangenen Jahres eine E-Mail bekam, begann er, wieder zu hoffen. „Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können“, stand darin, dass die deutschen Behörden die Einreiseerlaubnis „aus humanitären Gründen gemäß § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes“ erteilt haben. Zum ersten Mal seit langer Zeit erschien dem russischen Journalisten ein Leben in Sicherheit wieder möglich. Heute liest sich die E-Mail für Andrej Nowaschow wie blanker Hohn. Denn während es darin heißt, „die Einreisegenehmigung ist bis zum 26.03.2026 gültig“ und dass „dringend“ darum gebeten wird, nun ein Visum zu beantragen und vor diesem Datum nach Deutschland einzureisen, sitzt Nowaschow noch immer in Armenien fest. Das Visum, um das er sich seit Monaten bemüht, hat er bis heute nicht erhalten – und vonseiten der Botschaft herrscht Funkstille. Die Hoffnung, sagt er, habe er längst verloren. Armenien ist für ihn zur Falle geworden. Der Grund dafür liegt fast 3000 Kilometer westlich. Im Mai erklärte die neu angetretene Bundesregierung in Berlin, alle humanitären Aufnahmeprogramme auszusetzen. Nicht nur die Verfahren der afghanischen Ortskräfte, die damals im Fokus der Debatte standen, wurden gestoppt, sondern auch die von Journalisten und Oppositionellen aus Iran, Belarus und Russland, die zuvor in besonderem Maße von sogenannten beschleunigten Aufnahmeverfahren nach Paragraph 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz profitiert hatten. Einem Passus im Aufenthaltsgesetz, der in Einzelfällen eine Aufnahme „zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ erlaubt. Nun ist der Fluchtweg verschlossen Die Ampelregierung hatte die beschleunigten Aufnahmeverfahren für Russen kurz nach dem Überfall auf die Ukraine auf den Weg gebracht, um politisch Verfolgten schnell und unbürokratisch helfen zu können. 2490 russische Staatsbürger konnten so nach Deutschland einreisen. Doch seit Antritt der neuen Bundesregierung ist dieser Fluchtweg verschlossen. Daran scheint auch die Ankündigung vom Sommer vergangenen Jahres, die Aufnahmen unter strengeren Kriterien wieder aufzunehmen, nichts geändert zu haben. Menschenrechtsorganisationen zufolge ist seitdem keine Bewegung in die Verfahren gekommen. Wie groß die Zahl derjenigen ist, die mit Aufnahmeerklärungen aus Deutschland in Russland oder in Drittstaaten wie Armenien, Georgien oder der Türkei ausharren und nunmehr seit Monaten auf ihre Visa warten, lässt sich schwer beziffern. Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt nennen auf Anfrage keine Zahlen. Der Hilfsorganisation Horizonte, die Russen und Belarussen bei der humanitären Aufnahme in die EU unterstützt, sind 30 Fälle bekannt, Reporter ohne Grenzen Deutschland betreut sieben. Einer von ihnen ist Andrej Nowaschow. Und er ist der Einzige, der mit der F.A.S. sprechen will. Zu groß sei bei vielen die Angst vor den russischen Sicherheitsbehörden, heißt es von Reporter ohne Grenzen, selbst im Exil. Nowaschow hat anscheinend nichts mehr zu verlieren. Wir erreichen den 48 Jahre alten Journalisten Ende des Jahres in der armenischen Hauptstadt Eriwan, wo er seit fast zwei Jahren lebt. Wenn er über sein Leben spricht, klingt seine Stimme bitter. Er hatte gehofft, dass sich seine Lebensumstände nach der Flucht aus Russland verbessern würden, sagt er. Stattdessen werde es für ihn immer schwieriger. Die Angst, verhaftet und abgeschoben zu werden, sei sein ständiger Begleiter. Schließlich bestehen zwischen Armenien und Russland Auslieferungsabkommen, die das Land auch umsetzt. Er hat Angst, demnächst auf der Straße zu stehen Hinzu kommen Existenzängste: Vor seiner Flucht hat er für Radio Liberty / Free Europe und den sibirischen Dienst Sibir.Realii gearbeitet. Seit die US-Regierung im Mai vergangenen Jahres die Mittel für die United States Agency for Global Media gestrichen hat, die den Radiosender betreibt, blieben die Aufträge aus. Er versuche andere Arbeitgeber zu finden und sich mit Gelegenheitsjobs über Wasser zu halten, doch seine Lebenshaltungskosten überstiegen seine Einnahmen inzwischen um ein Vielfaches – obwohl er nicht mehr rauche, wie er betont. Seine Ersparnisse schwänden dahin. „Bald habe ich kein Geld mehr, um meine Miete zu bezahlen.“ 75.000 Dram, knapp 170 Euro, koste sein WG-Zimmer. Hinzu kämen Heizkosten, die im Winter die Miete fast verdoppelten, sagt Nowaschow. Er hat Angst, demnächst auf der Straße zu stehen. Trotzdem: Eine Rückkehr in sein Heimatland, in dem er seit Januar 2025 als „ausländischer Agent“ zählt, ist für ihn ausgeschlossen. „Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem es keine Freiheit gibt“, sagt er. Außerdem erwarte ihn dort nur das Gefängnis. „Besserungsarbeit“ und Publikationsverbot Seine Odyssee, die er der F.A.S. in mehreren Gesprächen und Briefen schildert, beginnt im Frühjahr 2022: Keine vier Wochen nach dem russischen Überfall wird er verhaftet, seine Wohnung im westsibirischen Prokopjewsk durchsucht. Ihm wird vorgeworfen, in den sozialen Medien wissentlich „Falschinformationen“ über die russische Armee verbreitet zu haben. Grundlage ist der nur wenige Wochen zuvor ins russische Strafgesetzbuch aufgenommene Artikel 207.3, der „das öffentliche Verbreiten absichtlich falscher Informationen über den Einsatz der Streitkräfte der Russischen Föderation“ mit Geld- oder Freiheitsstrafen ahndet und mit dem der Kreml unliebsame Berichte über das Vorgehen der russischen Armee in der Ukraine verhindern will. Nowaschow gilt als erster Journalist – der damals noch im Land ist –, dem in Russland auf dieser Grundlage der Prozess gemacht wird. Nach mehreren Verfahren, die sich über 14 Monate erstrecken und für deren Dauer er eine elektronische Fußfessel tragen muss, wird er im März 2023 zu acht Monaten „Besserungsarbeit“ verurteilt. Außerdem bekommt er ein einjähriges Publikationsverbot. Im Mai wird das Urteil vom zuständigen Regionalgericht bestätigt. Die Angst vor einer erneuten Verhaftung Die sogenannte Besserungsarbeit kann in Russland am eigenen Arbeitsplatz abgeleistet werden. Nowaschow, der nicht mehr als Journalist arbeiten kann, sucht sich dafür einen Job in einem heruntergekommenen Kesselhaus, das die umliegenden Gebäude mit Wärme versorgt. In Zwölfstundenschichten schaufelt er Kohlen. Ein Foto aus dieser Zeit zeigt ihn in blauer Arbeitsjacke, orangem Bauhelm und schmaler Brille, über der Stirn ein Tuch gegen den Staub. Sein Leben folgt dem Schichtsystem. „Die Tage begannen um 11 Uhr, die Nächte um 23 Uhr, zwischendurch habe ich geschlafen“, erzählt Nowaschow. Trotz Publikationsverbots schreibt er weiter für Sibir.Realii – um seine „Identität als Journalist“ nicht zu verlieren, wie er sagt. Seine Texte erscheinen nicht unter seinem Namen, doch die Angst vor einer erneuten Verhaftung ist allgegenwärtig. „Schon die erste Anklage war aus der Luft gegriffen – was sollte sie also daran hindern, ein zweites oder ein drittes Verfahren einzuleiten?“, sagt er heute. Eine lange Haftstrafe droht Es vergehen fast acht Monate, dann steht die Polizei wieder bei ihm vor der Tür. „Ich wollte gerade los zu meiner vorletzten Schicht, da klingelte es.“ Schon in den Tagen zuvor seien Ermittler bei ihm gewesen, hätten ihn wegen einer Gedenkveranstaltung für den kurz vorher ermordeten Alexej Nawalnyj befragt, an der er teilgenommen hatte. „Ich war auf den Aufnahmen einer Überwachungskamera identifiziert worden, als ich Blumen gekauft hatte.“ Doch diesmal geht es um seine journalistische Arbeit. Mitarbeiter des FSB durchsuchen die Wohnung, in der er mit seiner Mutter lebt, beschlagnahmen sein Equipment. Später stellt sich heraus, dass die Behörden wegen seiner Zusammenarbeit mit dem Sender Radio Liberty gegen ihn ermitteln, der seit Februar 2024 in Russland als „unerwünschte ausländische Organisation“ zählt. Im Falle einer Kooperation drohen empfindliche Strafen. Als sie ihn nach der Hausdurchsuchung und einer Befragung überraschend gehen lassen, beschließt Nowaschow zu fliehen. Er weiß, dass ihm nun eine lange Haftstrafe droht. Überstürzt packt er das Notwendigste zusammen und fährt zu einem Bekannten, wo er für den übernächsten Tag einen Flug nach Armenien bucht. Das Land ist eines der wenigen verbliebenen Schlupflöcher, in die Russen mit dem sogenannten Inlandspass noch einreisen können – einen internationalen Reisepass hat er zu diesem Zeitpunkt nicht und kann ihn wegen der Verurteilung auch nicht beantragen. Am Tag seiner Flucht fährt er ins 350 Kilometer entfernte Nowosibirsk. „Ich war nervös und übermüdet. Mental bereitete ich mich auf eine mögliche Verhaftung vor.“ Schließlich steht er noch immer unter Aufsicht der Strafvollzugsinspektion. Doch weder bei der Ausreise noch bei der Einreise nach Armenien gibt es Probleme. Ob die Behörden ihn loswerden wollten oder er einfach Glück hatte, lässt sich nicht sagen. Er ist überzeugt, dass sie ihn schlicht übersehen haben. Er weiß, dass er jederzeit nach Russland abgeschoben werden kann Und er hat auch Unterstützung. Eine Menschenrechtsorganisation, deren Namen er nicht nennen kann, begleitet ihn. „Sie haben mir eine Person vermittelt, die die ganze Zeit mit mir in Kontakt stand.“ Sollte er festgenommen werden, würde sie sofort einen Anwalt einschalten. Als er schließlich durch die Sicherheitskontrolle geht, macht er sich keine Gedanken darüber, ob er jemals in seine Heimat zurückkehren wird. Zu groß sind die Angst und die Erschöpfung. Die ersten Tage in Eriwan erscheinen ihm wie ein Traum. Die freundlichen Menschen, die Schönheit, die sich nicht auf den ersten Blick erschließt, wie er heute sagt – „ich bin einfach nur durch die Stadt gelaufen und war fasziniert“. Doch auch wenn er Armenien gegenüber sehr dankbar ist, weiß er, dass er hier keine Zukunft hat. Wirklich sicher ist er nur in einem Land, das ihn nicht nach Russland abschieben würde. Also wendet er sich an Reporter ohne Grenzen, die sich für ihn um eine Aufnahme nach Deutschland bemühen. Katja Heinemann, Leiterin der Nothilfeabteilung von Reporter ohne Grenzen Deutschland, erklärt im Gespräch mit der F.A.S., dass zivilgesellschaftliche Organisationen, die über eine bestimmte Expertise im Land verfügen, „im Rahmen der beschleunigten Aufnahmeverfahren dem Auswärtigen Amt direkt gefährdete Personen vorschlagen“ konnten. Dafür habe die Organisation Informationen gesammelt, verifiziert und umfassende Dossiers erstellt. Das Auswärtige Amt habe die Fälle dann nach interner Prüfung an das Innenministerium weitergeleitet, das dann eine Aufnahmeerklärung erteilte – oder nicht. Als Nowaschow ein Jahr nach seiner Flucht, im März 2025, die Aufnahmeerklärung erhält, habe er sich gefreut „wie ein Idiot“, wie er sagt. Nach den Jahren der Angst und Unsicherheit hat er erstmals wieder Hoffnung. Was er damals noch nicht weiß: Die Zeit arbeitet gegen ihn. Das Formular kommt einen Monat zu spät Als er sich in Armenien um einen Pass bemüht, um das Einreisevisum beantragen zu können, konstituiert sich in Deutschland bereits die neue Bundesregierung. Und die verkündet im Mai das vorläufige Ende aller humanitären Aufnahmeprogramme. So kommt es, dass die Verfahren in Deutschland bereits seit Wochen ausgesetzt sind, als Nowaschow im Juni das entsprechende Onlineformular auf der Website der deutschen Botschaft in Eriwan ausfüllt und abschickt. Sein Antrag läuft ins Leere. Das ändert sich auch nicht, als die Bundesregierung im August ankündigt, die Verfahren wieder aufzunehmen. Monatelang wartet er vergeblich auf Antwort aus der Botschaft, versucht, selbst dort vorstellig zu werden, doch der Wachmann schickt ihn weg. Für Nowaschow ist all das nicht nachvollziehbar. Er ist gekränkt und wütend. „Warum kann mir niemand erklären, was los ist?“ Ermessen nach politischen Interesse Die F.A.S. hat beim Bundesinnenministerium nachgefragt. Das will sich zum konkreten Fall nicht äußern, teilt aber mit: „Aufnahmen, die vor der Aussetzung erklärt wurden und in denen die Visumerteilung noch aussteht, werden im Einzelfall überprüft.“ Personen mit einem fortbestehenden Aufnahmewunsch müssten sich an die zuständigen Konsulate wenden. Im Fall der sieben Personen, die Reporter ohne Grenzen betreut, sei das längst geschehen, sagt Heinemann. Ihren Informationen nach würden die Fälle aktuell auch noch vom Bundesinnenministerium überprüft. Was genau der Stand ist, weiß allerdings niemand. Denn das Ministerium spricht weder mit den Betroffenen noch mit der Hilfsorganisation. Die F.A.S. wollte mit Politikern der Unionsfraktion im Bundestag über das Thema sprechen, doch auch dort war trotz wiederholter Anfrage niemand zu einem Gespräch bereit. Heinemann sagt, Aufnahmeerklärungen nach Paragraph 22 seien schon immer Ermessensentscheidungen gewesen, „bei denen es letztlich um das politische Interesse Deutschlands geht“. Dass die Aufnahmen faktisch eingestellt wurden, zeige letztlich nur, dass das politische Interesse unter der neuen Bundesregierung anders sei. „Früher wollte man Exiljournalismus und unabhängige Berichterstattung aus Russland fördern und die Menschen dementsprechend unterstützen – auch um russischer Propaganda entgegenzuwirken. Heute ist das offenbar nicht mehr der Fall.“ Die im Dezember von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt verkündete Aufnahme der belarussischen Oppositionsführer Maria Kolesnikowa und Viktor Babariko stehe dazu nicht im Widerspruch. Vielmehr zeige sich darin die neue Linie der Bundesregierung, die Aufnahme auf „besonders herausgehobene Einzelfälle“ zu beschränken, „die von hervorgehobener politischer Bedeutung sind“, wie es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums heißt. Heinemann hält das für einen Fehler. „Unabhängige Berichterstattung – auch aus dem Exil heraus – kann nur funktionieren, wenn es Leute gibt, die weiterhin vor Ort sind und so lange, wie es möglich ist, ihre Arbeit machen können.“ Die Journalisten, die noch in Russland seien, arbeiteten anonym und versuchten, möglichst unter dem Radar der Sicherheitsbehörden zu bleiben, seien also wie Nowaschow gezwungenermaßen „Unbekannte“ – diese zu unterstützen und im Notfall in Sicherheit zu bringen, müsse eigentlich im politischen Interesse Deutschlands sein. „Ich habe aufgegeben“ Für die Betroffenen sei die Situation kaum auszuhalten. „Wenn die Bundesregierung den Menschen ein Schutzversprechen gibt und es dann ohne Erklärung wieder entzieht, dann ist das für sie nur schwer zu begreifen“, sagt Heinemann. Anders als manche der afghanischen Ortskräfte haben sie auch vor Gericht keine Chance. Doch das könnte sich ändern: Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg noch im Dezember die Haltung des Bundesinnenministeriums bestätigt hatte, wonach Aufnahmeerklärungen nach Paragraph 22 keinen Rechtsanspruch begründen und jederzeit formlos widerrufen werden können, hat eine Kammer des Berliner Verwaltungsgerichts jüngst anders entschieden. Sie kommt zu dem Schluss, dass solche Aufnahmeerklärungen nicht ohne individuelle Begründung zurückgenommen werden dürfen. Die Entscheidung stimmt Heinemann vorsichtig optimistisch. Nowaschow selbst sagt, er hoffe nicht mehr auf eine Aufnahme in Deutschland. Nach der Angst und der Unsicherheit in Russland hätten ihm das monatelange Warten und die enttäuschten Hoffnungen die letzte Kraft geraubt. „Ich habe aufgegeben“, schreibt er.
