Soll eine gesetzliche Investitionsverpflichtung für Streaminganbieter und Videoplattformen oder eine verbindliche Selbstverpflichtung der Digitalplattformen die Auftragskrise der deutschen Filmwirtschaft beenden? Die SPD erhöht gegenwärtig den Druck für eine gesetzliche Lösung, während Staatsminister Wolfram Weimer sich seit einigen Wochen für freiwillige Investitionen der privaten und öffentlich-rechtlichen Auftraggeber ausspricht. „Mindestens 1,83 Milliarden Euro“ In seinem Konzept, das für Selbstverpflichtungen plädiert und das der F.A.Z. vorliegt, heißt es, dass sich die Streamer „zu mindestens 1,83 Milliarden Euro“ Investitionen für die folgenden fünf Jahre (2026 bis 2030) verpflichteten. Diese Summe liege etwa in der Mitte der geschätzten Summen gesetzlicher Investitionsverpflichtungen von 10 Prozent (1,4 Milliarden Euro ) bis 15 Prozent (2,18 Milliarden Euro) der Umsätze in Deutschland. Ein Haken bei dem Gesetz, das die SPD will, wäre, dass die Beträge nicht nur in Deutschland, sondern in der EU investiert werden können. Sonst würde gegen europäisches Recht verstoßen. Mit der Selbstverpflichtung will Weimer diese Klippe umschiffen: „In den Selbstverpflichtungserklärungen bekennen sich die Unternehmen zu lokalen Investitionen oder Investitionen in Werke mit deutscher kultureller Prägung, so dass im Ergebnis mit einem spürbaren Effekt auf dem deutschen Produktionsmarkt und einer Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Produktionslandschaft zu rechnen ist“, heißt es in Weimers Papier. Zusammen mit den Zusagen der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender stünde vom kommenden Jahr an ein Auftragsvolumen von 15,5 Milliarden Euro bereit, ohne die geplanten 250 Millionen Euro jährlicher staatlicher Filmförderung. An einem Gesetz gibt es verfassungsrechtliche Zweifel Weiter heißt es im Konzept: „Für die Selbstverpflichtung ist klar, dass es sich hierbei um eine Absichtserklärung handelt, ohne rechtliche Verbindlichkeit. Aber auch eine gesetzliche Regelung hätte keinerlei rechtlich durchsetzbare Verbindlichkeit für Investitionen in Deutschland gesichert. Die Möglichkeit der Unternehmen, durch Eigeninitiative am Standort Deutschland eine gesetzliche Regelung zu vermeiden und aus eigenem wirtschaftlichen Antrieb in attraktive Inhalte zu investieren, erhöht den wahrscheinlichen positiven Effekt für den Standort deutlich.“ Verfassungsrechtlich bestünden ohnehin Zweifel an der Erforderlichkeit eines Gesetzes; ein freiwilliges Bekenntnis zu Investitionen in Deutschland sei gegenüber einem gesetzlichen Eingriff in den Wettbewerb das deutlich verhältnismäßigere Mittel, so der Kulturstaatsminister. Der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Rabanus, lehnt in einem Schreiben an Weimer, das der F.A.Z. ebenfalls vorliegt, das Konzept grundlegend ab und bezeichnet die Angaben als „intransparent“. Er fordert den Kulturstaatsminister auf, „umgehend einen Gesetzesentwurf zur Investitionsverpflichtung vorzulegen“. Nach Rabanus’ Ansicht liegen die in Aussicht gestellten Investitionsvolumina deutlich unter dem, was zu erwarten sei. Die Zahlen seien weder belastbar, noch veränderten sie den Status quo. Im Gegenteil: Sie sind niedriger, behauptet Rabanus. Unterstützung erhält der SPD-Politiker prompt von der Produktionsallianz. Die nennt Weimers Konzept eine „Mogelpackung“. In einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium und an Bundestagsabgeordnete appellieren die Verbände der privaten Medien (Vaunet), der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom) und die Motion Picture Association (MPA) indes dafür, den „Weg der freiwilligen Selbstverpflichtung weiterzugehen“. Eine Selbstverpflichtung müsse ausreichen, um den Sperrvermerk für die Anreizförderung von Film- und Serienproduktionen in Deutschland aufzuheben. Für eine andere Position gebe es weder einen sachlichen Grund noch eine Grundlage im Koalitionsvertrag. Die Selbstverpflichtungen seien in intensiven Gesprächen zwischen dem Kulturstaatsminister und den Unternehmen individuell erarbeitet worden und ermöglichten sofortige und dauerhafte Investitionen in Milliardenhöhe. Die Verbände deuten in dem Schreiben an, dass sie bei einer gesetzlichen Lösung eine umgehende gerichtliche Überprüfung nicht ausschließen. Das SPD-geführte Finanzministerium hatte festgelegt, dass die zusätzlichen Fördermittel für das deutsche Filmgeschäft von jährlich 120 Millionen Euro nur dann freigegeben werden, wenn die Investitionsverpflichtungen gesetzlich bindend vorgeschrieben sind. Ein möglicher Kompromiss soll im Koalitionsausschuss am Donnerstag erreicht werden. Worin dieser bestehen könnte, ist noch nicht abzusehen.
