FAZ 06.01.2026
11:13 Uhr

Feuerkatastrophe im Wallis: Schon 2019 drohte die Decke zu brennen


Sechs Jahre lang hatten Brandinspektoren die Bar in Crans-Montana nicht kontrolliert. Das gesteht der Gemeindepräsident. Er zeigt sich zutiefst betroffen – und in vielerlei Hinsicht ahnungslos.

Feuerkatastrophe im Wallis: Schon 2019 drohte die Decke zu brennen

In den Tagen nach dem tödlichen Feuerinferno in Crans-Montana war vom Gemeindepräsidenten des Schweizer Bergorts nicht viel zu hören. Doch am Dienstag trat Nicolas Féraud vor die Presse. Ernst und betont fest auftretend, gab er zu verstehen, dass seiner Gemeinde eine Mitschuld an der Katastrophe in der ­Silvesternacht zukommt. In der Bar „Le Constellation“ im Zentrum von Crans-Montana waren 40 junge Menschen durch einen Brand ums Leben gekommen; 116 wurden überwiegend schwer verletzt. Schnell kam der Verdacht auf, dass die Gemeinde ihrer Pflicht zur jährlichen Brandschutzkontrolle in dieser Bar nicht oder nur ungenügend nachgekommen sein könnte. Dies hat Féraud nun ­bestätigt: Zwischen 2020 und 2025 seien keine Kontrollen durchgeführt worden. „Das bedauern wir zutiefst.“ Eine Erklärung für diese Fehlleistung, von der er bis zuletzt nichts gewusst habe, vermochte Féraud nicht zu liefern; das müsse die Justiz klären. „Die Gemeinde übernimmt die Verantwortung, die ihr von der Justiz zugewiesen wird.“ Féraud selbst, der FDP angehörend, ist seit 2017 als Bürger­meister im Amt. Bei den vergangenen Kontrollen spielte Decke keine Rolle Bei den drei Kontrollen, welche die ­zuständigen Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde in den Jahren zwischen 2015 und 2019 vorgenommen hatten, spielte das billige Dämmmaterial an der Decke der Bar keine Rolle. Diese Schaumstoffmatten waren in der verhängnisvollen Silvesternacht durch Feuerwerks­sprühkerzen entflammt worden und hatten so den Großbrand in Gang gesetzt. Im Rahmen der vorgeschriebenen periodischen Kontrollen sehe das Gesetz keine Überprüfung der Qualität verwendeter Akustikdämmartikel vor, sagte Féraud. Bei der letzten Kontrolle durch den kommunalen Sicherheitsbeauftragten im Jahr 2019 habe es keine Beanstandungen oder Hinweise zu den Schallschutzmaß­nahmen gegeben. Schon 2015, als die Betreiber, das französische Ehepaar Jessica und Jacques Moretti, das Lokal umbauten, interessierten sich die zuständigen Behördenvertreter nicht weiter für die Schaumstoff­matten, die dabei im Untergeschoss ­angebracht wurden. Sie richteten ihr ­Augenmerk nur auf den Umbau der ­Veranda, für den die Betreiber eine Bewilligung benötigten und auch beantragt hatten. Für den Umbau im Inneren der Bar hatten die Morettis hingegen freie Hand, wie Féraud erkennen ließ. Dies war aus heutiger Sicht auch deshalb verhängnisvoll, weil die Morettis zugleich die Treppe, die vom Untergeschoss in den oberen Teil der Bar führt, deutlich auf eine Breite von nur 1,37 Metern verschmälerten. Dies verengte in der Silvesternacht den Fluchtweg der Gäste. Angeblich genügend Notausgänge vorhanden Féraud wies die Vermutung zurück, dass Amtsträger bestochen worden sein und deshalb ein Auge zugedrückt haben könnten. Er habe keine persönlichen ­Beziehungen zu dem Wirtspaar, und das gelte nach seinen Informationen auch für die zuständigen Brandinspektoren. Nach seinen Angaben waren in der Bar genügend Notausgänge für die zugelassene Anzahl an Gästen vorhanden. Diese ­bezifferte die Gemeinde auf 200, hälftig verteilt auf die beiden Stockwerke der Bar. In der Silvesternacht sind angeblich allerdings bis zu insgesamt 400 Gäste ­anwesend gewesen. Ob der vorhandene Notausgang zugänglich und offen war, vermochte Féraud nicht zu sagen. Für die Größe der Bar sei ein einzelner Feuer­löscher ausreichend gewesen, und dieser sei auch vorhanden gewesen. Ob er auch eingesetzt wurde oder werden konnte, ist indes unklar. Der Barbetreiber habe extrem fahr­lässig gehandelt. „Er hat Risiken auf sich genommen, die man nicht verantworten kann“, sagte Féraud und bezog sich ausdrücklich auch auf ein Handyvideo von der Silvesterfeier 2019/2020, das am Montag publik wurde. Darin ist zu sehen, wie ein damaliger Kellner der Bar die Gäste eindringlich ermahnt, die auch ­damals schon an Champagnerflaschen angebrachten Feuerwerksfontänen nicht so nah an den Deckenschaumstoff zu ­recken. Wenn er von dieser Feierpraxis früher erfahren hätte, hätte er sofort ­etwas dagegen unternommen, sagte der Bürgermeister. Dass die Bar mit der Verwendung von Feuerwerksfontänen auf ihrer Website warb und das Wissen darum somit öffentlich verfügbar war, ließ er nicht gelten. Auf seiner Website dürfe jeder schreiben, was er wolle. Inzwischen hat die Gemeinde dem Betreiberpaar die Betriebsbewilligung für ein zweites ­Restaurant in Crans-Montana entzogen. Der Gemeinde drohen zahlreiche Klagen Féraud will jetzt externe Brandschutzspezialisten beauftragen, alle Betriebe in Crans-Montana zu überprüfen. Zudem werde man ein Verbot erlassen, Feuerwerkskörper in öffentlichen Räumen anzuzünden. Die Gemeinde wolle sowohl in den kommenden Zivilverfahren als auch in den Strafverfahren als Nebenkläger auftreten. Schließlich sei sie eine Hauptgeschädigte der Katastrophe; außerdem erhalte man somit laufend Einsicht in die relevanten Unterlagen. Von dem Strafantrag einer Privatperson gegen Amtsträger in Crans-Montana weiß Féraud nach eigenem Bekunden bisher nichts. In der besagten Anzeige werden den Behörden Pflichtverletzungen vorgeworfen, weil sie zentrale Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten oder nicht durchgesetzt hätten. Den namentlich nicht genannten Amtsträgern werden fahrlässige Tötung, schwere Körperverletzung und die fahrlässige Verur­sachung einer Feuersbrunst vorgeworfen. Nach Einschätzung von Juristen drohen der Gemeinde eine Vielzahl sogenannter Staatshaftungsklagen. Wegen der vielen ausländischen Opfer könnten sich auch internationale Ankläger einschalten. Am Montag gab die Pariser Staatsanwaltschaft bekannt, dass sie in der Sache ­ermittelt. Bar nahm es mit Alterskontrollen wohl nicht so genau Trotz des offenkundigen Versagens in seiner Verwaltung will Féraud nicht von seinem Amt zurücktreten: „Man verlässt ein Schiff nicht inmitten des Sturms.“ Am Ende der Pressekonferenz wurde er ­gefragt, ob er persönlich Schuldgefühle habe. Mit den Tränen kämpfend, antwortete er: „Ich werde die Last und die Trauer all dieser Familien für mein ganzes Leben mit mir tragen.“ Frühere ­Äußerungen, in denen er eine Mitschuld der Gemeinde von sich gewiesen hatte, nahm er ausdrücklich zurück: Damals ­habe er vieles noch nicht gewusst. Die Hälfte der 40 Todesopfer war jünger als 18 Jahre, einige waren erst 15 oder 14 Jahre alt. Nach geltendem Walliser Recht dürfen sich Jugendliche unter 16 Jahren nach 22 Uhr nicht in Bars oder Restaurants aufhalten, es sei denn, sie werden von einem Elternteil begleitet. Auch der Konsum von Alkohol ist ihnen nicht gestattet. Gegenüber Schweizer Medien berichteten Jugendliche aus Crans-Montana, dass die Bar „Le Constellation“ dafür ­bekannt war, es mit den Alterskontrollen nicht so genau zu nehmen. Zudem gab es für Eingeweihte eine einfache Möglichkeit, den Türsteher am Haupteingang zu umgehen: über eine automatische Schiebetür an der Seite des Gebäudes, die sich per Tastencode öffnen ließ. Einige ­jugendliche Stammgäste kannten diesen Zugangscode.