FAZ 11.02.2026
16:29 Uhr

Falsches EM-Maskottchen: Albärt und die bösen Behörden


Der Youtuber Marvin Wildhage stand als falsches Maskottchen auf dem EM-Rasen und soll deshalb 22.900 Euro zahlen. Das sieht er gar nicht ein – und verheddert sich ein bisschen.

Falsches EM-Maskottchen: Albärt und die bösen Behörden

Marvin Wildhage weiß natürlich, wie gekonnte Zweitverwertung funktioniert. Er ist der Youtuber, der beim EM-Eröffnungsspiel am 14. Juni 2024 in München mit einem gefälschten Mitarbeiterausweis und einem falschen Albärt-Kostüm als vermeintliches offizielles Maskottchen auf dem Rasen posierte, tanzte und die UEFA vorführte. Seitdem informiert der 29-Jährige seine Fans immer wieder über die Nachwehen seiner Aktion – zuletzt vor wenigen Tagen in gewohnt fröhlich empörter Laune. Der schockierende Titel des Videos: „Ich wurde wegen des Maskottchen-Videos VERURTEILT...“ Nanu? Staatsanwaltschaft und Gericht, so musste Wildhage und so müssen nun seine Zuschauer feststellen, fanden den Coup offenbar nicht – oder nicht nur – unterhaltsam. Wildhage veröffentlicht in dem Video Teile des Strafbefehls, der ihm im Oktober vergangenen Jahres zugestellt wurde. Wegen sechsfacher Urkundenfälschung und Erschleichens von Leistungen soll er 70 Tagessätze à 250 Euro, also 17.500 Euro Geldstrafe, zahlen. Dazu sollen 5400 Euro Wertersatz eingezogen werden, die er durch die veröffentlichten Videos über seinen Maskottchen-Auftritt schätzungsweise verdient haben soll. Wildhage freut sich immerhin über einen Satz im Strafbefehl, der ihm zugutehält, dass er „auf bestehende Lücken im Sicherheitskonzept der UEFA“ hingewiesen habe. Darum sei es ihm in erster Linie gegangen. Der Rest des Schreibens gefällt ihm nicht. „Warum ist es denn überhaupt wichtig, wie viel Geld ich mit diesen beiden Videos verdient haben soll?“, fragt er suggestiv – für interessierte Laien eine berechtigte Frage. Was sagt die Behörde? Der angewendete Paragraph sei eine „Muss-Vorschrift“, teilt die Münchner Staatsanwaltschaft auf Anfrage der F.A.Z. mit, man habe bei dieser Entscheidung „kein Ermessen“. Die Videoaufnahmen seien nun mal durch Straftaten erlangt worden. „Das ist meines Wissens nach noch nie passiert“ Wildhage kann zwar nachvollziehen, dass ein solcher Wertersatz etwa bei Drogendelikten eingezogen wird, um zu verhindern, dass sich der Täter daran bereichert. Aber: „Dass so was jetzt auf meinen Fall angewendet wird, da muss ich sagen, das finde ich – und das kann ich natürlich nur aus meiner persönlichen Wahrnehmung sagen, weil ich der Beschuldigte bin – äußerst fragwürdig.“ Geld mit Youtube verdienen wollen? Das muss wahrlich abwegig sein, gerade für einen Youtuber! Wildhage zieht den Vergleich zu einem Journalisten, der für eine investigative Recherche Hausfriedensbruch begeht. Seine Logik: Der Staat müsste dann dem Medienhaus auch die durch die Veröffentlichungen generierten Werbeeinnahmen wegnehmen, „das ist meines Wissens nach aber noch nie passiert“. Korrekt? Die Staatsanwaltschaft möchte auf Anfrage natürlich keine Fragen nach unkonkreten oder hypothetischen Ermittlungen beantworten. Allgemein aber teilt sie mit, „dass die Einziehung von Erträgen aus einer Straftat bei einem Dritten, also einer Person, die an der Straftat nicht beteiligt war, nur unter wesentlich engeren rechtlichen Voraussetzungen möglich ist“. Der „Dritte“, so unsere Interpretation, wäre in diesem Fall das Medienhaus beziehungsweise die dafür verantwortliche Person, eben nicht der kriminelle Journalist. Vielleicht also ist der Vergleich doch nicht ganz ideal. „Jeder Hans und Franz“ hat Ausweise hochgeladen Auch bei den anderen Vorwürfen geht Wildhage nicht mit. Dass er sich etwa Leistungen erschlichen habe, sei nicht feststellbar. Er verweist auf einen Artikel des Rechtsportals LTO, wonach das „Erlebnis“ auf dem Spielfeld gar nicht gegen Entgelt erworben werden kann: „Niemand kann für Geld einen Auftritt als Maskottchen im EM-Spiel kaufen.“ Man möchte ihm zurufen: Gut, dass es Strafgerichte gibt! Die darüber entscheiden dürfen, ob der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Bestand hat. Und gut, dass man dann auch noch – je nach Instanz – Berufung oder Revision einlegen kann, wenn einem die Wahrnehmung und die Feststellungen des Gerichts nicht gefallen. Auf den anderen Vorwurf – den der Urkundenfälschung, der weniger zweifelhaft sein dürfte – geht Wildhage nicht ein. Stattdessen bedauert er, dass im Strafbefehl nicht erwähnt werde, dass er ja Sicherheitslücken aufgedeckt habe. Und dass die UEFA und ihre „Subunternehmer“ „schludrig“ gearbeitet hätten, nur deshalb seien er und sein Team mit ihren Mitarbeiterausweisen durchgekommen. Nach Wildhages Angaben haben sie schlicht jene Ausweise kopiert, die Mitarbeiter teils in Nahaufnahme in den sozialen Netzen veröffentlicht hatten. „Jeder Hans und Franz“ habe diese Arbeitsausweise hochgeladen. „Das ist in diesem Fall leider nicht passiert“ Wie also wäre es mit Ermittlungen gegen die UEFA oder die Subunternehmer? „Ermittlungen gegen verantwortliche Personen der UEFA/ der Subunternehmer im Zusammenhang mit der angesprochenen Thematik der Sicherheitskontrollen“ sind zumindest der Staatsanwaltschaft München „nicht bekannt“. Und: „Im Übrigen würden allein mangelhafte Sicherheitskontrollen noch keinen Straftatbestand erfüllen, eine Straftat käme – wenn überhaupt – allenfalls dann in Betracht, wenn aufgrund ungenügender Kontrollen jemand zu Schaden kommt.“ Gut also, dass Wildhage nur getanzt und mit Mario Gómez posiert hat. Auch nicht zufrieden ist Wildhage mit dem Verlauf der Ermittlungen gegen ihn. Sein Anwalt habe zwar in ständigem Kontakt mit der Staatsanwaltschaft gestanden. Aber es sei „üblich“, sagt er, dass die Sicht des Beschuldigten vor der Ausstellung eines solchen Urteils gehört werde, „das ist in diesem Fall leider nicht passiert“. Er und seine Anwältin seien „aus allen Wolken gefallen“. Auf Nachfrage konkretisiert er, er sei vor Erlass des Strafbefehls nicht über den Abschluss der Ermittlungen informiert worden. Die Staatsanwaltschaft dagegen findet auf Nachfrage: „Herr W.“ habe „in jedem Stadium des Verfahrens Gelegenheit zur Äußerung und hat diese auch umfangreich genutzt“. Das Recht des Beschuldigten auf rechtliches Gehör sei „in der Strafprozessordnung verankert und wurde vorliegend gewährt“. Vielleicht wird noch aufgeklärt werden, weshalb die Wahrnehmungen hier auseinandergehen. Denn „verurteilt“ ist Wildhage, anders als es sein Video-Titel andeutet, noch nicht: Er hat binnen Frist – es lebe der Rechtsstaat! – Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Im Mai soll es zum Prozess gegen ihn kommen. Und sein Video ist ein kleiner Vorgeschmack: Sich verteidigen, das probt er schon mal gar nicht so schlecht.