Mit „Das Bollwerk“ waren im Jahr 2012 die Ergebnisse einer Allensbach-Umfrage über die Einstellung der Bevölkerung zum Bundesverfassungsgericht in der F.A.Z. überschrieben. Auch damals gab es schon intensive öffentliche Diskussionen über das sinkende Vertrauen in staatliche Institutionen, doch das Bundesverfassungsgericht schien davon unberührt zu sein. Im Gegenteil – das Ansehen war in den vorangegangenen Jahren deutlich gestiegen. Eine klare Mehrheit der Bürger schrieb dem Gericht eine große Bedeutung zu und begrüßte, dass es der Bundesregierung Grenzen setzte. 13 Jahre später hat sich daran nichts Grundlegendes geändert. Doch immun gegen den verbreiteten Vertrauensverlust ist auch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr, wenngleich es nach wie vor weit größeres Ansehen genießt als die meisten anderen Institutionen. Das Maß des Vertrauens der Bevölkerung in die staatlichen Institutionen ist ein wesentlicher Hinweis auf die Stabilität einer Demokratie. Es wird oft behauptet, es sei ein Kennzeichen der politischen Reife, wenn die Bürger dem Parlament, der Regierung und anderen Einrichtungen des Staatswesens nicht blind vertrauten, sondern sie kritisch infrage stellten. Das wäre allerdings nur richtig, wenn die Bevölkerung und die staatlichen Institutionen voneinander unabhängig wären. Das sind sie in einer Demokratie aber nicht. Die Bürger bestimmen die Zusammensetzung der Parlamente und damit indirekt auch die Besetzung der wichtigen Positionen in den anderen Institutionen. Die repräsentative Demokratie kann nur funktionieren, wenn die Bürger denjenigen, die sie selbst als ihre Vertreter bestimmt haben, ein Mindestmaß an Vertrauen entgegenbringen. Deswegen ist es ein schlechtes Zeichen für die Demokratie, wenn das Vertrauen in die Institutionen zurückgeht, wie es von den 1980er-Jahren bis in die 2000er-Jahre der Fall war. Danach stieg das Ansehen der Institutionen wieder, um seit der Corona-Pandemie abermals zu sinken. Heute genießen die meisten Institutionen des Staates nicht mehr das Vertrauen der Mehrheit der Bevölkerung. In der aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach für die F.A.Z. gaben 42 Prozent der Bürger an, sie hätten sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen in den Bundesrat, beim Bundestag sind es 36 Prozent. 28 Prozent gaben an, dass sie Vertrauen in die Bundesregierung hätten, den Medien vertrauten 22 Prozent, den Parteien 17 Prozent. Das Bundesverfassungsgericht steht deutlich besser da: Bei ihm liegt dieser Wert bei 63 Prozent. Bürger für starke Stellung des Verfassungsgerichts Allerdings ist das ein erheblicher Rückgang gegenüber 2021, als noch 81 Prozent dem Bundesverfassungsgericht sehr viel oder ziemlich viel Vertrauen entgegenbrachten. Ein ähnlicher Rückgang ist in dieser Zeit nur bei der Bundesregierung – über zwei Regierungswechsel hinweg und damit nicht direkt vergleichbar – und bei den Medien zu verzeichnen. Das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts bröckelt also, wenn auch auf sehr hohem Niveau. Seine Funktion als Korrektiv zur Regierung wird von der Bevölkerung nicht infrage gestellt. In der aktuellen Umfrage wurden zwei Meinungen gegenübergestellt. Die erste lautete: „Ich finde es gut, dass das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen der Bundesregierung und des Bundestages ablehnen kann, wenn sie nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Diese Kontrolle ist in einem Rechtsstaat unerlässlich.“ Die zweite Meinung dazu lautete: „Ich finde es nicht gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Macht hat, Gesetzesentscheidungen der Regierung und des Bundestages umzustoßen. Das sind politische Entscheidungen, die man nicht einem Gericht überlassen sollte.“ Fast drei Viertel der Befragten (74 Prozent) stimmten der ersten Position zu, nur zwölf Prozent wählten die zweite. Eine relative Mehrheit der Bürger ist auch der Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht, wenn es ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, auch das Recht haben sollte, politische Vorgaben zu machen, wie ein verfassungsmäßiges Gesetz aussehen könnte. 47 Prozent stimmten einer entsprechenden Aussage zu, 28 Prozent widersprachen. Geringes Interesse an Karlsruher Urteilen Dass die Bevölkerung dem Bundesverfassungsgericht eine große Bedeutung zuschreibt, bedeutet aber nicht, dass sie ihm auch große Aufmerksamkeit widmet. Auf die Frage „Wie sehr interessieren Sie sich für das Bundesverfassungsgericht und die Entscheidungen, die es trifft?“ antworteten in der aktuellen Umfrage nur 23 Prozent der Bürger, sie interessierten sich sehr stark oder stark dafür. Damit ist das Interesse am Bundesverfassungsgericht noch etwas geringer als das am Bundesrat, für dessen Entscheidungen sich 27 Prozent der Bevölkerung interessierten. Die Entscheidungen des Bundestags fanden dagegen das Interesse von 50 Prozent, die der Bundesregierung von 60 Prozent der Bevölkerung. Angesichts dieser Zahlen ist es nicht überraschend, dass Fragen, bei denen die staatspolitische Rolle des Verfassungsgerichts etwas konkreter angesprochen wird, die meisten Befragten überfordern. Auf die Frage „Finden Sie, der Einfluss des Bundesverfassungsgerichts ist bei uns zu groß, zu gering oder gerade richtig?“ antworteten in der aktuellen Umfrage zehn Prozent, er sei zu groß, neun Prozent, meinten, er sei zu gering. Acht von zehn wichen auf die Antwortmöglichkeiten „Ist gerade richtig“ (50 Prozent) und „Unentschieden“ (31 Prozent) aus. Einen deutlicheren Hinweis auf Orientierungslosigkeit kann es in der Umfrageforschung kaum geben. Es ist offensichtlich, dass sich die meisten Bürger in Deutschland kaum mit dem Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Um so bemerkenswerter ist, dass eine klare Mehrheit von der Kontroverse um Frauke Brosius-Gersdorf weiß. 62 Prozent der Bevölkerung sagten, sie hätten davon gehört, dass die geplante Wahl einer Richterin für das Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Zwar gaben nur 14 Prozent an, sie hätten die Nachrichten zu diesem Thema näher verfolgt, doch das Ergebnis reflektiert dennoch deutlich die Intensität der Berichterstattung. Verständnis für Entscheidung zu Brosius-Gersdorf Der Versuch, die Ablehnung der Kandidatin im Bundestag zu skandalisieren, findet dabei nicht die Zustimmung der Mehrheit der Bevölkerung. In der Umfrage wurden die Umstände der Wahl mit wenigen Worten beschrieben: Die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD hätten sich zunächst auf die Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf geeinigt, später sei sie allerdings von Abgeordneten der CDU/CSU abgelehnt worden. Nach dieser Erläuterung wurden den Befragten zwei Meinungen zu dem Vorgang vorgelegt. Eine Position lautete: „Ich finde, es ist das gute Recht der Abgeordneten, Kandidaten für den Richterposten am Bundesverfassungsgericht abzulehnen. Sie sollten niemanden wählen, von dem sie nicht überzeugt sind.“ In der Gegenposition hieß es: „Nachdem sich die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD auf Frauke Brosius-Gersdorf geeinigt hatten, hätten die Abgeordneten dieser Wahl auch zustimmen sollen.“ 54 Prozent entschieden sich für die erste und nur 23 Prozent für die zweite Position. Auch die Anhänger der SPD entschieden sich mit 46 zu 26 Prozent für die erste Meinung, bei den Anhängern der Grünen betrug das Verhältnis sogar 57 zu 27 Prozent. Nur die Anhänger der Linken vertraten mit einer knappen relativen Mehrheit von 40 zu 37 Prozent die Meinung, dass die Abgeordneten gegen ihre Überzeugung die Kandidatin hätten wählen sollen, auf die sich die Fraktionsspitzen vorab geeinigt hatten. Die Entscheidung der CDU/CSU-Abgeordneten wird also von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert. Das Wahlverfahren selbst aber betrachtet die Mehrheit mit Unbehagen. Dies zeigt das Ergebnis der Frage „Die Richter am Bundesverfassungsgericht werden von den Mitgliedern des Bundestags und des Bundesrats bestimmt. Finden Sie es richtig, dass die Verfassungsrichter von Politikern bestimmt werden, oder sehen Sie das kritisch?“ Nur 21 Prozent antworteten auf die Frage, sie fänden dieses Vorgehen richtig. 57 Prozent sagten dagegen, sie sähen dies kritisch. Misstrauen und Unkenntnis An dieser Stelle zeigt sich wieder, wie weit das Misstrauen gegenüber den staatlichen Institutionen verbreitet ist. Die Justiz bleibt von diesem Klima des Misstrauens nicht verschont. Eine seit 2012 wiederholt gestellte Frage lautet: „Neulich sagte uns jemand: ‚Wenn ich mir anschaue, was in der Politik so gemacht wird, denke ich mir oft: Die Politiker haben keine Ahnung, das könnte ich besser als die.‘ Denken Sie das auch öfter, oder ist das nicht der Fall?“ Stets antwortet ein erheblicher Teil der Bürger auf diese Frage, sie glaubten, sie könnten besser Politik machen als die Politiker. In der aktuellen Umfrage gaben 49 Prozent diese Antwort, nur 31 Prozent widersprachen. Diese Frage zeigt das Ausmaß der Politiker- und damit auch der Institutionenskepsis, die in Deutschland herrscht. Nebenbei bemerkt zeigt sie auch das Ausmaß der Unkenntnis politischer Praxis, denn man kann annehmen, dass die Lektüre eines beliebigen Parlamentsprotokolls bei den meisten Menschen die Erkenntnis fördern würde, dass sie vielleicht doch nicht so viel von Politik verstehen wie die Abgeordneten. In der aktuellen Umfrage wurde nun zum ersten Mal eine Variante der Frage gestellt, in der nicht von der Politik, sondern von der Justiz die Rede war. Hier hieß es im Fragetext: „Wenn ich manche Gerichtsurteile mitbekomme, denke ich mir oft, die Richter haben keine Ahnung, das könnte ich besser als die.“ Das Ergebnis unterscheidet sich nicht von der Frage zu den Politikern: 48 Prozent der Befragten glaubten im November/Dezember 2025, sie könnten besser Recht sprechen als die Richter. Man erkennt: Auch die Justiz ist nicht gefeit vor dem negativen Blick der Bürger. Dies gilt auch für das Bundesverfassungsgericht. So groß sein Ansehen auch immer noch ist, es ist nicht abgekoppelt von den anderen Institutionen des Staates und damit auch kein Bollwerk mehr gegen den allgemeinen Trend zur Institutionenskepsis.
