Gleichgeschlechtliche Ehen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geschlossen wurden, müssen auch in anderen EU-Staaten anerkannt werden, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Das bedeute aber nicht, dass alle EU-Länder die Ehe für alle auch in ihren nationalen Gesetzgebungen verankern müssten. Geklagt hatte ein deutsch-polnisches schwules Ehepaar. Es wollte seine 2018 in Deutschland geschlossene Ehe nach einem Umzug nach Polen auch dort eintragen und die Eheurkunde umschreiben lassen. Das scheiterte jedoch, da in Polen eine Ehe nur zwischen Mann und Frau geschlossen werden kann. Polnische Gesetze zählen diesbezüglich zu den restriktivsten in der EU. Das Oberste Verwaltungsgericht Polens, an das sich das Paar gewandt hatte, gab den Fall zur Entscheidung an den EuGH weiter. Die Richter in Luxemburg begründeten ihr Urteil damit, dass Ehegatten das Recht hätten, sich in EU-Ländern frei zu bewegen und ein normales Familienleben zu führen. Die in einem anderen Land geschlossene Ehe nicht anzuerkennen, verstoße deshalb gegen EU-Recht, insbesondere gegen das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht sowie das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dabei stehe es den Staaten frei, in welcher Form sie die anderswo geschlossene Ehe anerkennen. Die Umschreibung sei nur eine Möglichkeit, allerdings im polnischen Recht bisher die einzige. Deshalb müsse sie für alle Ehen angewandt werden. Kritik daran übte am Dienstag vor allem das nationalkonservative Lager in Polen. Das sei ein politisches Urteil, dass den EU-Verträgen widerspreche, erklärte der PiS-Abgeordnete Grzegorz Lorek. Der EuGH wolle „homosexuelle Ehen durch die Hintertür einführen“. Doch niemand dürfe Polen vorschreiben, wie eine Ehe auszusehen habe. Die liberal-konservative Regierung Donald Tusks hat zwar angekündigt, auch im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen anzuerkennen. Doch ist das bisher nicht beschlossen. Präsident Karol Nawrocki hat ohnehin angekündigt, einem solchen Gesetz seine Zustimmung zu verweigern.
