Den Aufschrei an der Nordseeküste hört man wahrscheinlich noch bis Bremen. Hausbesitzer dort müssen nach einer Sturmflut selbst schauen und bezahlen, wie sie ihr Haus wieder trocken bekommen, das Dach decken. Während sie mit ihrer Solidarumlage zu einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung den Hausbesitzern an Rhein, Mosel, Saar, Donau und Ahr zu einer niedrigeren Wohngebäudeversicherung inklusive Schutz vor Hochwasser verhelfen. Warum Sturmfluten nicht versicherbar sein sollen, kann Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands GDV und gebürtiger Flensburger, bislang nicht allgemeinverständlich erklären. Das ist aber der einzige Schönheitsfehler beim Konzept des GDV für eine verpflichtende Elementarschutzversicherung, bei der der Staat nur bei einer Großkatastrophe einspringen muss. Die Belastung für die Hausbesitzer wäre bei maximal 50 Euro im Jahr überschaubar. Und zahlen müssten die Bürger ja sowieso. Wenn Politiker bislang bei Überflutungen „schnelle und unbürokratische Hilfe“ zusagten, haben sie diese ja auch nicht aus ihren eigenen Diäten erbracht, sondern aus Steuergeldern. Wenn die Versicherungswirtschaft bezahlbaren Schutz vor Naturkatastrophen selbst stemmt, ist das zudem deutlich effizienter als der in der Vergangenheit kursierende Vorschlag einer staatlichen Rückversicherung. Diese würde einen bürokratischen Aufwand erfordern, der mit Effizienzverlusten einherginge.
