Weil er seine Frau erstach und ihre Leiche anschließend in seiner Garage einbetonierte, hat das Landgericht Koblenz am Dienstag einen Einunddreißigjährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin der F.A.Z. mitteilte, kam die Kammer zu dem Schluss, dass Matthias K. heimtückisch handelte, indem er die Arg- und Wehrlosigkeit seiner getrennt lebenden Frau ausnutzte. Er hatte Anna K. im Juli unter einem Vorwand in den zuvor mit Malervlies ausgelegten Flur seines Hauses in Bad Neuenahr-Ahrweiler gelockt und sie dort mit mehreren Messerstichen getötet. Schon Tage vor der Tat hatte er zudem eine Grube in seiner Garage ausgehoben, in der er den Leichnam anschließend versteckte, sie mit Schnellbeton verschloss und die Stelle neu verflieste. K. handelte dabei nach Ansicht der Richter aus einem Motivbündel heraus: Demnach war er verzweifelt über das Scheitern seiner perfekten Patchwork-Familie und in Sorge, künftig weniger Umgang mit dem gemeinsamen Sohn zu haben. Anna K. hatte sich Anfang 2024 getrennt, er reichte ein Jahr später die Scheidung ein. Den gemeinsamen Sohn betreuten sie zunächst im Wechselmodell, Anna K. strebte allerdings eine Neuregelung des Umgangs an. Finanzielle Nachteile hatte er bereits abgewendet Die in der Anklage beschriebenen Mordmerkmale Habgier und niedrige Beweggründe sah die Kammer nicht erfüllt: Zwar drohten Matthias K. durch die Scheidung finanzielle Nachteile und der Verlust des Hauses – diese hatte er aber bereits abgewendet, da sein Bruder sich bereit erklärte, ihm zu helfen. Finanzielle Vorteile seien deshalb „nicht tatbeherrschend und bewusstseinsdominant“ gewesen. Wie die Sprecherin Eva Maria Kahn weiter erläuterte, sei die Tat nicht von niedrigen Motiven wie einem Besitzdenken des Angeklagten gegenüber seiner Frau geprägt gewesen, er hatte sich bereits mit einer neuen Lebenspartnerschaft arrangiert. Das Gericht verzichtete auch darauf, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dafür müsste das Tatbild stark von den in der Gesellschaft vorkommenden Morden abweichen, so Kahn. „Es ist eine schreckliche Tat, das bleibt dabei.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Anna K. war im Juli zunächst als vermisst gemeldet worden. Im Zuge der Suchmaßnahmen war jedoch Matthias K. unter Verdacht geraten und hatte die Tat schließlich gestanden. Zahlreiche Freunde und Angehörige hatten den Prozess verfolgt.
